Ab 2026 gelten neue Vorgaben, damit du für öffentliche Ladepunkte die THG-Quote erhältst. Wir zeigen dir, was sich ändert und was du jetzt vorbereiten solltest.
Am Betrieb deiner Ladepunkte ändert sich nichts. Neu sind die Anforderungen, damit dein Ladestrom für die THG-Quote angerechnet werden kann: Messung, Meldung und Nachweisführung. Die Änderungen betreffen die Meldung für das Jahr 2026, die bis zum 28. Februar 2027 erfolgt.
Details lesenWas sich für die THG-Quote ändert
Die 38. BImSchV regelt, unter welchen Bedingungen Strom aus öffentlichen Ladepunkten auf die THG-Quote angerechnet wird. Mit der Änderung gelten für die Meldung 2026 strengere Anforderungen an Messung, Kennungen und Nachweise. Für dich als Betreiber heißt das vor allem: eine Eigenerklärung abgeben, je Ladepunkt die EVSE-ID bereitstellen und je Ladeeinrichtung die Ladeeinrichtungs-ID.
Was sich ändert
- 1
Eichrechtskonforme Messung
Für die THG-Prämie zählt eine Strommenge nur, wenn sie am Ladepunkt mess- und eichrechtskonform erfasst, manipulationssicher gespeichert und für Dritte nachprüfbar bereitgestellt wird.
- 2
Eigenerklärung des Betreibers
Betreiber bestätigen einmal im Jahr mit einer Eigenerklärung, dass Erfassung, Speicherung und Nachprüfbarkeit der Messwerte am Ladepunkt mess- und eichrechtskonform erfolgen.
- 3
Neue Kennungen erforderlich
Für die Meldung brauchen wir für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt die vollständige EVSE-ID und die Ladeeinrichtungs-ID aus dem Ladesäulenregister.
Wo du sie findest
Welche Kennungen du brauchst und wo du sie findest
EVSE-ID
Beispiel: DE*GCE*1234567
Die EVSE-ID kennzeichnet einen einzelnen Ladepunkt – also einen Steckplatz, an dem ein Auto lädt. Eine Ladeeinrichtung mit zwei Ladepunkten hat zwei EVSE-IDs. Für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt brauchen wir die vollständige EVSE-ID.
WO DU SIE FINDEST
Meistens direkt an der Ladeeinrichtung, auf dem Aufkleber neben dem QR-Code unterhalb der Steckdose. Alternativ im Installationsprotokoll, im Hersteller- oder Backend-Portal oder in der App deines Ladepunktbetreibers.
Ladeeinrichtungs-ID
Beispiel: 1000001
Die Ladeeinrichtungs-ID kennzeichnet die Ladeeinrichtung – also das Gerät selbst. Hat es zwei Ladepunkte, teilen sich beide dieselbe Ladeeinrichtungs-ID. Sie ist eine siebenstellige Zahl und wird automatisch erzeugt, sobald du deine Ladepunktanzeige eingereicht hast.
WO DU SIE FINDEST
In deinem Konto im Meldeportal des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur, unter „Offene Anzeigen“ oder „Meine Ladeeinrichtungen“.
Wer ist betroffen
Private Wallboxen
Für rein privat genutzte Wallboxen kommt die THG-Prämie für Ladestrom weiterhin nicht infrage. Dafür muss der Ladepunkt öffentlich zugänglich sein und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Strommengen mess- und eichrechtskonform erfasst werden. Die THG-Prämie für dein Fahrzeug bleibt davon unberührt.
Öffentliche Ladepunkte
Hier gelten die neuen Vorgaben. Die THG-Prämie für Ladestrom gibt es nur für Ladepunkte, die im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind und deren Strommengen mess- und eichrechtskonform erfasst, gespeichert und nachprüfbar sind. Öffentlich zugänglich allein genügt nicht. Das gilt auch für Ladepunkte auf Mitarbeiter- oder Kundenparkplätzen: entweder sie sind öffentlich zugänglich, oder sie sind es nicht. Ein Zwischenstatus existiert nicht.
Weiterführende Informationen zur 38. BImSchV
Alle Fristen, Formulare und technischen Anforderungen findest du gebündelt beim Umweltbundesamt.
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Liane
Support Agent