Eigenerklärung zur Bestätigung der Mess- und Eichrechtskonformität öffentlicher Ladepunkte gemäß § 6 Absatz 4 Satz 3 der 38. BImSchV
Diesen Wortlaut gibst du im Dashboard für deinen Ladepunktbetreiber ab. Der Text ist vom Umweltbundesamt vorgegeben und steht hier unverändert.
Der Ladepunktbetreiber gibt folgende Erklärung ab:
Der oben benannte Ladepunktbetreiber beabsichtigt, dem Umweltbundesamt energetische Mengen elektrischen Stroms, die an von ihm betriebenen öffentlichen Ladepunkten entnommen wurden, zum Zwecke ihrer Bescheinigung für die Anrechnung auf die THG-Quote mitzuteilen (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 der 38. BImSchV).
Dem Unterzeichner ist bekannt, dass die energetische Menge elektrischen Stroms gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 der 38. BImSchV mess- und eichrechtskonform ermittelt werden muss. Er bestätigt, dass die dem Umweltbundesamt mitgeteilten energetischen Mengen elektrischen Stroms, die an den von oben benanntem Betreiber betriebenen Ladepunkten entnommen werden, mess- und eichrechtskonform ermittelt wurden.
Der Unterzeichner bestätigt weiterhin, dass die eingesetzten Messgeräte einschließlich der zugehörigen Zusatzeinrichtungen allen Anforderungen des deutschen Mess- und Eichrechts – insbesondere des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) in ihrer jeweils gültigen Fassung – entsprechen.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass
- die Messgeräte durch die jeweils zuständige Behörde geeicht sind und die Eichfrist nach § 37 MessEG nicht abgelaufen ist,
- die Messung der entnommenen Energiemengen in Kilowattstunden (kWh) erfolgt und
- die Messwerte manipulationssicher erfasst, gespeichert und für Dritte nachprüfbar bereitgestellt werden.
Mit dem Häkchen bestätigst du:
Hiermit gebe ich als vertretungsberechtigte Person die oben stehende Eigenerklärung für den genannten Ladepunktbetreiber verbindlich ab.