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VORSCHAU DER EIGENERKLÄRUNG

Eigenerklärung zur Bestätigung der Mess- und Eichrechtskonformität öffentlicher Ladepunkte gemäß § 6 Absatz 4 Satz 3 der 38. BImSchV

Diesen Wortlaut gibst du im Dashboard für deinen Ladepunktbetreiber ab. Der Text ist vom Umweltbundesamt vorgegeben und steht hier unverändert.

Der Ladepunktbetreiber gibt folgende Erklärung ab:

Der oben benannte Ladepunktbetreiber beabsichtigt, dem Umweltbundesamt energetische Mengen elektrischen Stroms, die an von ihm betriebenen öffentlichen Ladepunkten entnommen wurden, zum Zwecke ihrer Bescheinigung für die Anrechnung auf die THG-Quote mitzuteilen (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 der 38. BImSchV).

Dem Unterzeichner ist bekannt, dass die energetische Menge elektrischen Stroms gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 der 38. BImSchV mess- und eichrechtskonform ermittelt werden muss. Er bestätigt, dass die dem Umweltbundesamt mitgeteilten energetischen Mengen elektrischen Stroms, die an den von oben benanntem Betreiber betriebenen Ladepunkten entnommen werden, mess- und eichrechtskonform ermittelt wurden.

Der Unterzeichner bestätigt weiterhin, dass die eingesetzten Messgeräte einschließlich der zugehörigen Zusatzeinrichtungen allen Anforderungen des deutschen Mess- und Eichrechts – insbesondere des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) in ihrer jeweils gültigen Fassung – entsprechen.

Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass

  1. die Messgeräte durch die jeweils zuständige Behörde geeicht sind und die Eichfrist nach § 37 MessEG nicht abgelaufen ist,
  2. die Messung der entnommenen Energiemengen in Kilowattstunden (kWh) erfolgt und
  3. die Messwerte manipulationssicher erfasst, gespeichert und für Dritte nachprüfbar bereitgestellt werden.

Mit dem Häkchen bestätigst du:

Hiermit gebe ich als vertretungsberechtigte Person die oben stehende Eigenerklärung für den genannten Ladepunktbetreiber verbindlich ab.