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eMobilität muss gefördert werden. Das hat auch unser Gesetzgeber erkannt: Seit 2015 gibt die Regierung Firmen eine Quote für Einsparungen von Treibhausgasen vor - die Treibhausgasminderungsquote, kurz: THG-Quote. Dadurch sollen Emissionen aus dem Verkehr reduziert werden.
Hier kommst du ins Spiel: Denn auch Strom, der in deinem eAuto verwendet wird, trägt seinen Teil dazu bei. Die Emissionen, die wir so gemeinsam einsparen, können anderen Unternehmen helfen, ihre Klimaziele zu erreichen. Quasi Hand in Hand für den Umweltschutz - und alle profitieren. Das Thema interessiert dich? Dann klicke dich gerne durch.
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Ab 2026 gilt: Der Ladepunkt muss im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur stehen, die Strommengen müssen mess- und eichrechtskonform erfasst werden, und du musst einmal im Jahr eine Eigenerklärung abgeben – mit der EVSE-ID je Ladepunkt und der Ladeeinrichtungs-ID je Ladeeinrichtung. Die Meldung ans Umweltbundesamt übernehmen wir. Für rein privat genutzte Wallboxen gibt es die Prämie für Ladestrom nicht. Die THG-Prämie für dein Fahrzeug bleibt davon unberührt.
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DEINE eFRAGEN. UNSERE ANTWORTEN.
Alles, was du wissen willst, haben wir hier in unseren FAQ für dich zusammengetragen. Du findest trotzdem nicht die passende Antwort auf deine Frage? Dann nutze gern unser Kontaktformular!
Kann ich mich als Unternehmen bei euch registrieren?
Ja, du kannst dich bei uns als Firma registrieren und genauso profitieren wie private Halter*innen. Nutze hierfür die Anmeldefunktion für Firmen. Bei dem Firmenprofil ist die Angabe von steuerrelevanten Informationen für eine korrekte Abrechnung notwendig. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird euch die angegebene Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer ausgezahlt. Selbstverständlich bekommst du hierüber eine, auf die Firmenadresse ausgestellte, Gutschrift.
Ich habe ein Leasingfahrzeug - kann ich mich registrieren?
Ja, wenn du in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter*in des eFahrzeugs bzw. der eFahrzeuge eingetragen bist. Üblicherweise wird die leasingnehmende Person als Fahrzeughalter*in eingetragen, es kann theoretisch aber auch die leasinggebende Person sein. Dies handhabt jede Leasinggesellschaft anders.
Ich fahre ein eFahrzeug, bin aber nicht der/die Halter*in - kann ich von der THG-Prämie profitieren?
Nein, du kannst dich zwar bei uns registrieren, aber nur der*die im Fahrzeugschein eingetragene Halter*in kann im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren.
Du hast aber die Möglichkeit mit deinem Profil die haltende Person (oder andere) zu werben und von unserer Werbeprämie für jede geworbene Person zu profitieren.
Muss ich während des gesamten Abtretungszeitraums Halter*in des Fahrzeuges sein?
Nein, musst du nicht. Wichtig ist, dass du zum Zeitpunkt der Anmeldung des eFahrzeugs bei uns auf der Plattform Halter*in dieses eFahrzeugs bist.
Brauche ich eine Wallbox/Ladesäule? Muss ich meinen verbrauchten Strom oder die gefahrenen Kilometer nachweisen?
Nein, keine Sorge. Eine private Wallbox oder die Möglichkeit zu Hause aufzuladen ist nicht notwendig, um unseren Dienst in Anspruch zu nehmen. Es muss jedoch ein Ladepunkt zur Verfügung stehen, welcher aber auch eine normale Steckdose sein kann. Ob du den Ladepunkt tatsächlich zum Aufladen nutzt, spielt hierbei keine Rolle.
Deine eingesparten Emissionen werden gesetzlich auf Basis eines pauschalen Schätzwertes beim Umweltbundesamt beantragt. Es gibt keine individuelle Anpassung aufgrund der tatsächlich gefahrenen Kilometer oder des verbrauchten Stroms.
Ich habe ein elektrisches Motorrad/Roller/Twizy oder ein anderes Leichtfahrzeug - kann ich von der THG-Quote profitieren?
Ja, das geht, sofern dein eFahrzeug zulassungspflichtig ist. Zulassungsfreie Fahrzeuge werden seit dem 29.07.2023 durch eine geänderte Gesetzgebung bis auf Weiteres pauschal von der THG-Prämie ausgeschlossen. Dies beinhaltet auch Fahrzeuge, welche freiwillig zugelassen werden. Das bedeutet, dass es nicht mehr wie bisher möglich ist, die THG-Prämie für z.B. eRoller oder andere eLeichtfahrzeuge zu erhalten. Sollte sich in Zukunft an dieser Regelung etwas ändern, werden wir selbstverständlich darüber informieren.
Dein eFahrzeug kann durch die neue Regelung nur noch von der THG-Prämie profitieren, wenn es für dessen Fahrzeugklasse einen Schätzwert der anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms gibt oder es zulassungspflichtig ist. Diese Schätzwerte werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlich. Neben PKWs (Klasse M1) werden auch leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und Busse (Klasse M3) bei der THG-Prämie berücksichtigt. Zulassungspflichtige Fahrzeuge anderer Klassen erhalten denselben Wert wie Pkw. Sobald neue Schätzwerte veröffentlicht und somit einzelne zulassungsfreie Fahrzeugklassen von der THG-Prämie profitieren können, werden wir darüber informieren.
Ich habe ein Hybrid-Fahrzeug - kann ich von der THG-Prämie profitieren?
Nein, nur Halter*innen eines rein batterieelektrischen Fahrzeuges können im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren.
Sollten in Zukunft auch Hybridfahrzeuge von der gesetzgebenden Instanz anerkannt werden, werden wir dich darüber informieren. Bis dahin kannst du unabhängig davon unsere Plattform nutzen, um Freund*innen mit eFahrzeugen zu werben und von der Werbeprämie profitieren.
Mein Fahrzeug ist nicht in Deutschland zugelassen - kann ich von der THG-Quote profitieren?
Nein, die gesetzliche THG-Quote beschränkt sich auf rein batterieelektrische Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und über eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verfügen. Du kannst unabhängig davon unsere Plattform nutzen, um Freund*innen mit eFahrzeugen zu werben.
Wir haben ein zweites eFahrzeug in der Familie - kann ich das auch registrieren?
Ja, wenn die Fahrzeuge den*die gleiche*n Halter*in haben, kannst du das zweite (dritte, ...) Fahrzeug in deinem Profil ganz einfach hinzufügen.
Bei Privatnutzer*innen ist es vollkommen ausreichend, wenn die haltende Person auf dem Fahrzeugschein ein Mitglied desselben Haushaltes ist. Bei unterschiedlichen Haushalten bitten wir euch, jeweils ein eigenes Profil anzulegen und die Fahrzeuge dort zu registrieren.
Muss ich bereits ein eFahrzeug haben, um mich registrieren zu können?
Nein, du kannst dich jetzt schon registrieren. Wir zahlen die THG-Prämie erst aus, wenn deine Fahrzeugunterlagen hochgeladen und geprüft wurden und wir deine THG-Quote vermarktet haben. Auch wenn du noch kein eFahrzeug bei uns registriert hast, kannst du in deinem Profil schon Freunde und Bekannte werben und von unserem Freundebonus profitieren.
Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?
Für deine Registrierung benötigen wir nur deinen vollständigen Namen, deine E-Mail-Adresse und ein von dir gesetztes Passwort. Anschließend kannst du ein Foto oder Scan der ausgeklappten Vorderseite deines aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für dein rein batterieelektrisches Fahrzeug im Profil hochladen. Deine Kontodaten benötigen wir erst zur Überweisung deiner Auszahlung: Die Eingabe der Kontodaten kannst du später in deinem Profil vornehmen.
Wo kann ich meine Bankverbindung ändern?
Du kannst deine Kontodaten in deinem Profil unter "Auszahlungsdaten" in deinem Account bearbeiten. Deine Eingabe musst du anschließend einmal mit deinem Passwort bestätigen.
Aus Sicherheitsgründen muss die Eingabe oder Änderung deiner Kontodaten von dir selbst vorgenommen werden.
Ich habe mein eFahrzeug gerade erst gekauft und habe es noch nicht das ganze Jahr – kann ich trotzdem von der THG-Prämie profitieren?
Ja, du musst nicht während des gesamten Abtretungszeitraums Halter*in des eFahrzeuges sein, um von der vollen THG-Prämie profitieren zu können. Wichtig ist, dass du zum Zeitpunkt der Anmeldung deines eFahrzeugs bei uns auf der Plattform Halter*in dieses Fahrzeuges bist.
Bitte beachte: Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr und eFahrzeug abgetreten und vermarktet werden. Bei einem Gebrauchtwagen kann es sein, dass der*die Vorbesitzer*in bereits das eFahrzeug registriert hat. In diesem Fall hast du das eFahrzeug ohne die THG-Quote für den bereits abgetretenen Zeitraum erworben. Du kannst, nachdem der Abtretungszeitraum des*der Vorbesitzer*in geendet hat, von der THG-Prämie profitieren.
Ich habe mein eFahrzeug verkauft bzw. abgemeldet - was nun?
Kein Problem. Wenn du dein eFahrzeug verkauft bzw. abgemeldet hast, erhältst du trotzdem für den abgetretenen Zeitraum deine volle THG-Prämie. Wenn du ein neues eFahrzeug gekauft hast, kannst du dieses direkt in deinem Profil registrieren.
Bitte beachte: Solltest du dein eFahrzeug innerhalb Deutschlands verkauft haben, musst du die neue haltende Person darüber informieren, dass die THG-Quote bereits abgetreten wurde. Erst nach dem Ende des Abtretungszeitraums kann die neue haltende Person die THG-Prämie erhalten.
Wie hoch ist meine THG-Prämie?
Für einen Pkw liegt die garantierte THG-Prämie bei GELD FÜR eAUTO aktuell bei 390 €. Bei einem leichten Nutzfahrzeug (N1) sind es 580 €, bei einem Bus (M3) 12.600 €.
Die genaue Höhe hängt von zwei Dingen ab: von deiner Fahrzeugklasse und von dem Prämienmodell, das du wählst.
Beim Prämienmodell hast du drei Optionen:
- Garantiepreis - ein fester Betrag, unabhängig von Preisschwankungen. Für einen Pkw aktuell 390 €.
- Risikopreis - 90 % des tatsächlich erzielten Marktpreises. Den Marktpreis teilen wir dir zum Verkaufszeitpunkt transparent mit.
- Expressauszahlung - für einen Pkw aktuell 340 €, dafür innerhalb von maximal 7 Tagen auf deinem Konto.
Die unterschiedlichen Prämienmodelle erklären wir im Detail unter Preismodelle - Play it safe oder doch Risiko?
Wann und wie erhalte ich meine jährliche Zahlung?
Vom Hochladen des Fahrzeugscheins bis zum Geld auf dem Konto vergehen im Regelfall rund 12 Wochen. Der Ablauf besteht aus drei Schritten:
1. Einreichung bei der Behörde. Wir sammeln alle Anträge bis zum Monatsende (genauer: einen Tag vor dem Monatsletzten, unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist) und reichen sie jeweils zum Monatsbeginn beim Umweltbundesamt ein. In den Folgejahren erfolgt die Einreichung immer zum 01.01.
2. Prüfung durch das Umweltbundesamt. Hier sind wir von der Bearbeitungsdauer der Behörde abhängig, ein konkretes Datum können wir deshalb nicht garantieren. Mehr dazu in Wie lange dauert die Auszahlung der THG-Prämie?.
3. Vermarktung und Auszahlung. Nach der Zertifizierung vermarkten wir deine Quote schnellstmöglich und zahlen dir die THG-Prämie innerhalb von 21 Tagen aus.
Du möchtest nicht so lange warten? Mit dem Express-Modell ist das Geld innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Beantragung auf deinem Konto. Wir gehen dafür in Vorkasse und warten die Zertifizierung nicht ab - die Prämie fällt dadurch etwas geringer aus als beim Garantiepreis.
Bitte beachte: Damit wir dir deine THG-Prämie auszahlen können, muss deine Bankverbindung in deinem Profil hinterlegt sein. Das erledigst du unter "Mein Account" bei den Auszahlungsdetails.
Welche Prämienauswahl ist die richtige für mich? Kann ich später noch wechseln?
Du musst selbst entscheiden, ob du Planungssicherheit und eine garantierte Prämie (Garantiepreis) oder die Chance auf eine höhere Auszahlung (Risikopreis) bevorzugst. Ein späteres Wechseln zwischen den Prämienmodellen für das aktuelle Jahr ist nicht möglich! Für das jeweils nächste Jahr kannst du einfach in deinem Profil in der Fahrzeugübersicht dein Prämienmodell wechseln.
Deine Entscheidung kann für jedes deiner eFahrzeuge individuell bei der Anmeldung des Fahrzeuges getroffen werden. Deine Auswahl wird dir in deiner Fahrzeugübersicht angezeigt.
Was heißt aktueller Marktpreis? Wie berechnet sich der Risikopreis?
Der Handel mit THG-Quoten ist zurzeit noch ein intransparentes Geschäftsfeld und beschränkt sich auf große und kleine Mineralölunternehmen, Broker und Quotenvermittler wie uns. Der Verkaufspreis der THG-Quote orientiert sich daher nicht an einer Börse, sondern wird individuell und bilateral zwischen zwei Parteien festgelegt. Hierbei bestimmt sich der Preis durch Angebot und Nachfrage. Nicht-öffentliche Preisinformationsdienste versuchen das aktuelle Marktgeschehen abzubilden und veröffentlichen regelmäßig An- und Verkaufspreise, also den aktuellen "Marktpreis". Diese Veröffentlichung ist bei der Auswahl des Risikopreises ausschlaggebend für deine Auszahlung. Die Entwicklung des Markpreises kannst du auf unserer Wissensplattform einsehen.
Muss ich die jährliche Auszahlung versteuern?
Für Privatpersonen gilt: Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.
Für Unternehmen gilt: Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar und sind als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Weitere Informationen hierzu findest du in unserem Blog Artikel THG-Prämie versteuern.
Bitte bedenke, dass Steuererklärungen sehr individuell sind und wir keine steuerliche Beratung vornehmen. Bespreche das Thema daher bei Bedarf bitte direkt mit deinem*deiner Steuerberater*in.
Wie wird die Umsatzsteuer bei der THG-Prämie für Unternehmen behandelt?
Bei uns auf der Plattform wird die THG-Prämie immer als Nettowert beworben. Erhältst du als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen die THG-Prämie für deine eAutos oder Ladepunkte, handelt es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Das bedeutet: Zusätzlich zur ausgeschriebenen Prämie zahlen wir dir die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 % aus und weisen sie entsprechend in deiner Gutschrift aus.
Damit dieser Prozess reibungslos läuft, kannst du bereits bei der Registrierung als Unternehmen angeben, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, und dort neben deinen Kontoinformationen auch deine Umsatzsteuer-ID beziehungsweise Steuernummer hinterlegen. Die Auszahlung und die Erstellung der steuerlich korrekten Gutschrift erfolgen anschließend automatisch auf Basis dieser Angabe.
Kostet mich der Service etwas?
Nein, die Registrierung und der Service sind für dich komplett kostenlos.
Wie verdient ihr Geld?
Wir fungieren als vermittelnde Instanz zwischen euch, dem Umweltbundesamt und Firmen im „grünen Wandel“.
Wir überprüfen deine hochgeladenen Fahrzeugunterlagen und reichen sie gesammelt beim Umweltbundesamt ein. Die Behörde zertifiziert deine Unterlagen und stellt Nachweise über die eingesparten Emissionen aus. Anschließend verkaufen wir die akkumulierten Nachweise an Firmen, die in Deutschland über die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote verpflichtet sind, ihre Emissionen zu senken. So werden fossile Energien teurer und mit dem Geld wird die Elektromobilität gefördert.
Wir arbeiten erfolgsbasiert und finanzieren uns anteilig vom erzielten Erlös aus der Vermarktung der THG- Quote.
Wie lang ist die Vertragsdauer?
Ab dem Hochladen des Fahrzeugscheins gilt dieser für die folgenden 12 Monate als Nachweis darüber, dass du Halter*in des eFahrzeuges bist. Du trittst die THG-Quote für die Kalenderjahre ab, welche in die 12 Monate fallen. Wenn du also heute deinen Fahrzeugschein hochlädst, trittst du deine Quote für dieses und das nachfolgende Kalenderjahr an uns zur Vermarktung ab und erhältst für diese beiden Jahre jeweils deine jährliche THG-Prämie.
Der vereinbarte Abtretungszeitraum verlängert sich bei uns nicht automatisch und kann auf Anfrage bis zum 15.12. eines Jahres auf das aktuelle Kalenderjahr beschränkt werden. Zum Ende deines Abtretungszeitraums erfragen wir, ob es sich nach wie vor um dein eFahrzeug handelt und wir deine Quote weiter für dich vermarkten sollen. Die Verlängerung des Abtretungszeitraums für das folgende Kalenderjahr kannst du in deinem Profil in der Fahrzeugübersicht vornehmen.
Bis wann kann ich meine THG-Prämie für das aktuelle Jahr beantragen?
Deinen Antrag für die THG-Prämie für dieses Jahr kannst du bis zum 07.11. des aktuellen Jahres bei uns stellen. Eine rückwirkende Beantragung der THG-Prämie ist nicht mehr möglich.
Wie kann ich im nächsten Jahr meine THG-Prämie erhalten?
Ab dem Hochladen des Fahrzeugscheins gilt dieser für die folgenden 12 Monate als Nachweis darüber, dass du Halter*in des jeweiligen eFahrzeuges bist. Du trittst die THG-Quote für die Kalenderjahre ab, die in diese 12 Monate fallen und erhältst für diese Jahre jeweils deine jährliche THG-Prämie. Deinen Abtretungszeitraum kannst du in der Fahrzeugübersicht in deinem Profil einsehen.
Wenn dein Abtretungszeitraum zum Jahresende ausläuft, kannst du diesen bereits jetzt für ein weiteres Kalenderjahr verlängern. Dann übernehmen wir die Vermarktung deiner THG-Quote auch für das nächste Jahr für dich. Du kannst deine eFahrzeuge verlängern, indem du in deiner Fahrzeugübersicht über die drei kleinen Punkte "Fahrzeug verlängern" auswählst und anschließend die Verlängerung bestätigst.
Keine Lust jedes Jahr zu verlängern? Dann aktiviere ganz einfach in deiner Fahrzeugübersicht das Prämien-Abo. Damit erhältst du automatisch deine THG-Prämie jedes Jahr aufs Neue, ohne dich darum kümmern zu müssen.
Für die Vermarktung deiner THG-Quote im nächsten Jahr werden deine Unterlagen direkt zum Jahresbeginn erneut beim Umweltbundesamt eingereicht. Dann erfolgt wieder die Zertifizierung der THG-Quote durch die Behörde und anschließend zahlen wir dir deine THG-Prämie aus.
Was ist das Prämien-Abo?
Damit du keine Auszahlung deiner THG-Prämie verpasst, kannst du die automatische Prämienzahlung bequem in deiner Fahrzeugübersicht aktivieren. Das Prämien-Abo tritt nach dem bereits vereinbarten Abtretungszeitraum in Kraft und ist kostenlos. Wir werden dich als Erinnerung zum Jahresende auf die Verlängerung und deine bevorstehende Beantragung hinweisen.
Fahrzeug verkauft? Kein Problem, du kannst diesen Service jederzeit deaktivieren. Dann findet zukünftig keine automatische Verlängerung mehr statt.
Kann ich meine THG-Prämie rückwirkend für vergangene Jahre beantragen?
Nein, eine rückwirkende Beantragung der THG-Prämie ist nicht mehr möglich.
Die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderung, die es dir als eFahrzeughalter*in ermöglicht von der THG-Quote und unserer Plattform zu profitieren, ist erst ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten. Für die Jahre davor (z.B. 2021) gibt es die THG-Prämie für eFahrzeughalter*innen in dieser Form nicht.
Wie sind die Kündigungsmodalitäten?
Den Vertrag kannst du jederzeit kündigen. Deine Kündigung wird nach Ablauf des vereinbarten Abtretungszeitraums wirksam.
Was passiert mit meinen Daten und sind sie sicher?
Ja, deine hochgeladenen Dokumente und Daten sind sicher. Alle deine Dokumente und der Datenverkehr werden nach höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Wir nutzen deine Fahrzeugscheine und Informationen, um deine eingesparten Emissionen zu zertifizieren und dir ein bestmögliches Angebot dafür machen zu können. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Wie funktioniert der Freunde-Bonus?
Du kannst unsere Plattform nutzen, um Personen mit einem eFahrzeug zu werben. Je erfolgreiche Werbung erhältst du eine Werbeprämie von uns. Dies geht ganz einfach aus deinem Profil heraus unter „Freunde-Bonus“. Hier findest du deinen persönlichen Einladungslink. Diesen Link kannst du kopieren und an die zu werbende Person versenden.
Wie kann ich sehen, ob das Werben funktioniert hat?
In deinem Profil gibt es eine Übersicht über alle geworbenen Personen mit dem aktuellen Status der Werbung.
Wann bekomme ich meinen Werbe-Bonus ausbezahlt?
Sobald wir die THG-Quote deiner geworbenen Person vermarktet haben, zahlen wir ihr die THG-Prämie aus und du erhältst deinen Werbe-Bonus.
Was ist die THG-Quote?
Wir müssen dafür sorgen, dass die Emissionen unserer Mobilität sinken. Die THG-Quote setzt hier an. Es geht darum, Treibhausgase der genutzten Energien im Verkehrssektor zu mindern und erneuerbare Energien zu fördern.
Damit richtet sich die THG- Quote (Treibhausgasminderungsquote) an alle, die in Deutschland Energie in den Verkehr bringen. Dies betrifft insbesondere Mineralölkonzerne, die den Großteil der Kraftstoffe im Verkehrssektor bereitstellen. Diese sind heute hauptsächlich fossiler Natur und damit für viele klimaschädliche Emissionen verantwortlich.
Diese Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz, jedes Jahr und nachweislich, zu mindern.
Seit dem 01.01.2022 kann Strom für Elektrofahrzeuge, als alternativer Kraftstoff mit niedrigeren Emissionen, zur Erfüllung der Minderungsquote genutzt werden. Halter*innen von Elektrofahrzeugen können demnach ihre CO2 Einsparungen an Mineralölkonzerne verkaufen, die wiederum durch den Einkauf ihre Quote erfüllen können.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Umweltzertifikate ausgegeben?
Die THG-Quote wird durch das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. BImSchV ist das Umweltbundesamt die zuständige Stelle zur Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten Emissionen.
Wer kauft die Umweltzertifikate?
Als diejenigen, die den größten Teil der Kraftstoffe in den Umlauf bringen, sind es de facto Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu angehalten sind, ihre Treibhausgas-Intensität im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern. Sie sind quotenverpflichtet. Tun sie das nicht, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig - im Jahr 2022 lag diese sogenannte Pönale bei 600 € pro Tonne. Die Höhe wird gesetzlich festgelegt und kann sich mit jeder Novelle ändern.
Es gibt für Mineralölunternehmen verschiedene Optionen, den Forderungen der THG-Quote nachzukommen. Hierzu zählt vor allem der Verkauf emissionsärmerer Kraftstoffe wie Beimischungen von Biokraftstoffen (z.B. E10 oder E5 an der Tankstelle).
Da die Minderungsquote in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist und weiter steigt, reicht es längst nicht mehr aus, die Auflagen allein durch Biokraftstoffe zu erfüllen. Daher müssen die Unternehmen zusätzlich THG-Quotenmengen über Ladesäulen generieren oder die eingesparten Emissionen von Elektrofahrzeugen zukaufen.
Wie tragen die Umweltzertifikate dazu bei das Klima zu schützen?
Mit der THG-Quote bzw. der Ausgabe von Umweltzertifikaten möchte die Bundesregierung für eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr sorgen. So wird eine effiziente Förderung eines emissionsfreien Verkehrs geschaffen.
Es kommen effektiv weniger fossile Kraftstoffe in den Verkehr und erneuerbare Energieformen werden gefördert. Durch die Aufnahme von Ladestrom aus dem öffentlichen und nicht - öffentlichen Ladestrom - Bereich, erkennt die Bundesregierung an, dass auch eMobilität eine mögliche alternative Form von Emissionseinsparungen darstellt. Einfach erklärt, eine eFahrzeugfahrerin bringt beim nicht-öffentlichen Laden (z.B. Zuhause oder am Arbeitsplatz) selbst emissionsärmere Energie in den Verkehr und ist nicht mit einem Diesel oder Benzin Fahrzeug unterwegs.
Durch den Verkauf der THG-Quote wirst du hierbei nun für dein umweltfreundliches Verhalten belohnt. Bei Nichtverkauf darf die gesetzgebende Instanz deine Quote am Jahresende an quotenverpflichtete Unternehmen versteigern und den Erlös beliebig verwenden.
Welche Daten werden für die Anmeldung von Ladestrom benötigt?
Wenn dein Ladepunkt bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist, dann kannst du diesen einfach unter der Angabe des Standorts in deinem Profil hinzufügen. Sofern dein Ladepunkt noch nicht gemeldet ist, kannst du dies ganz einfach im neuen Portal der Bundesnetzagentur zur Verwaltung deiner Ladestationen erledigen. Hier findest du einen Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung deiner Ladestation.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, um einen öffentlichen zugänglichen Ladepunkt betreiben zu können?
Nein, solange du deinen Ladestrom kostenfrei zur Verfügung stellst und somit keine Gewinnerzielungsabsicht hast, ist kein Gewerbe notwendig, um einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt zu betreiben. Wenn du planst, einen öffentlichen Ladepunkt mit einer entgeltpflichtigen Lademöglichkeit zu betreiben, solltest du dich mit steuerrechtlichen Fragen und der möglichen Anmeldung eines Gewerbes befassen. Bitte beachte, dass wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung vornehmen.
Wie oft sollte ich meinen abgegebenen Ladestrom melden?
Du kannst deinen Ladestrom für beliebig viele unterjährige Zeiträume erfassen, die Ladezeiträume dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der gemeldete Zeitraum muss in der Vergangenheit liegen, erwartete Ladestrommengen für zukünftige Zeiträume können nicht gemeldet werden.
Üblicherweise melden unsere Kunden nach Anmeldung des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des Jahres bis jetzt und danach die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen. Hierbei kann der Ladestrom des aktuellen Kalenderjahres gemeldet werden. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 31.01. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Muss ich bei der Anmeldung von Ladestrom einen Nachweis über die abgegebene Menge vorweisen?
Nein, ein gesonderter Nachweis über die abgegebene Strommenge ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Für die Behörden gilt als Nachweis die bei der Erfassung mitgeteilte Strommenge in einem bestimmten Zeitraum unter Angabe des genauen Standortes. Auf Anfrage ist es jedoch notwendig, dass Nachweise über die tatsächlich entnommene Strommenge vorgelegt werden können. Dies ist insbesondere gefordert, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Mögliche Methoden die als zusätzlicher Nachweis bei einer Anfrage gelten, könnten zum Beispiel folgende sein: Ablesen des (Zwischen-)Zählers, Auswertung der Wallboxapp, Export aus dem Ladesäulen-Backend, Auswertung der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage), Auswertung der Ladedaten in der Fahrzeugapp, geschätzte Ermittlung über Fahr- und Ladeprofil oder Ähnliches.
Über meine Abnahmestelle werden mehrere Ladepunkte versorgt. Wie kann ich die abgegebene Strommenge unkompliziert melden?
Wenn mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Abnahmestelle versorgt werden, sodass eine separate Abrechnung der einzelnen Ladepunkte nicht erfolgen kann, dann ist es ausreichend, die Gesamtmenge der Abnahmestelle anzugeben. Du musst bei der Anmeldung nur einmal angeben, welche Ladepunkte an diese Abnahmestelle gekoppelt sind. Dies ist bei uns im Portal problemlos möglich. Anschließend kannst du sowohl Lademengen für einzelne Ladepunkte, aber auch die gesamte Lademenge für eine Ladestelle mit mehreren Ladepunkten gesammelt angeben.
Wie kann ich meinen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur anmelden?
Wenn du deinen Ladepunkt noch nicht bereits angemeldet hast, kannst du dies im neuen Portal der Bundesnetzagentur erledigen. Hier kannst du deine Ladestation melden, ihre "Öffnungszeiten" verwalten und sie abmelden, sollte sie nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Bitte beachte: Die notwendige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur entspricht nicht der Anmeldung bei deinem örtlichen Netzbetreiber, welche in der Regel dein Elektriker/ deine Elektrikerin bei der Inbetriebnahme tätigt.
Welche Ladeeinrichtungen kann ich anmelden?
Jede*r, der*die eine Ladestation oder eine Wallbox besitzt, kann diese anmelden und von der THG-Prämie profitieren. Es zählen alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Hierzu gehört insbesondere, dass der zur Ladeeinrichtung zugehörige Parkplatz “öffentlich” zugänglich sein muss. Das gilt für gewerbliche wie auch private Nutzer*innen. Es geht darum, Ladeinfrastruktur für eine breite Masse zugänglich zu machen. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist die Meldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur.
Was bedeutet öffentlich zugänglich?
Damit du von der THG-Quote deines Ladestromes profitieren kannst, muss dein Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung als öffentlich zugänglich gelten und du musst der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zugestimmt haben. Dein Ladepunkt muss theoretisch von jeder Person nutzbar sein. Ein Parkplatz beispielsweise ist öffentlich erreichbar, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und die Zufahrt zu diesem jedem bzw. jeder potenziellen Nutzer*in theoretisch möglich ist.
Seit Herbst 2024 gibt es bei der Bundesnetzagentur ein eigenes Portal, in dem du deine Ladestation melden und verwalten kannst. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine Ladestation bei der BNA meldest.
Wenn du im Portal der BNA der Veröffentlichung deiner Ladestation zugestimmt hast, kannst du sie bei uns in deinem Profil als eine neue "bei der BNA gemeldete" Ladestation anlegen.
Werden durch die Anmeldung meine Daten veröffentlicht?
Im Rahmen der Anmeldung deines Ladepunktes musst du der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zustimmen. Es werden hierzu ausschließlich Daten zu deinem Ladepunkt und seinem Standort sowie dein Unternehmensname (nur für gewerbliche Betreiber relevant) veröffentlich. Personenbezogene Daten sind nicht von dieser Veröffentlichung betroffen.
Bekomme ich durch die Nutzung von einer eigenen Photovoltaikanlage oder sonstigem grünen Strom eine höhere Vergütung?
Nein, eine gesonderte Anrechnung ist nach geltendem Gesetz nur für erneuerbare Energieanlagen, welche als sogenannte Insellösung betrieben werden, möglich. Hierzu müsste die Stromerzeugungsanlage und die angebundene Lademöglichkeit netzentkoppelt betrieben werden. Netzentkoppelt bedeutet, dass weder die Stromerzeugungsanlage noch die Lademöglichkeit mit dem Stromnetz verbunden ist.
Kann ich für den abgegebenen Ladestrom meiner privaten Wallbox eine THG-Prämie erhalten?
Jede*r, der*die eine Ladestation oder eine Wallbox besitzt, kann diese anmelden und von der THG-Prämie profitieren. Es zählen alle Arten von Ladesäulen und Wallboxen, die die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Dazu gehört insbesondere, dass der zugehörige Parkplatz öffentlich zugänglich sein muss und du der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zugestimmt hast. Das gilt für gewerbliche wie für private Nutzer*innen gleichermaßen.
Voraussetzung für die Prämie ist die Anmeldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur. Seit Herbst 2024 gibt es dafür ein eigenes Portal: Dort meldest du deine Ladestation an, verwaltest Öffnungszeiten und kannst sie wieder abmelden, falls sie nicht mehr öffentlich zugänglich ist.
Ich habe keinen eigenen Zähler an meiner Wallbox - kann ich trotzdem die THG-Prämie für den abgegebenen Ladestrom beantragen?
Ja, ein gesonderter Nachweis über die abgegebene Strommenge ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Für die Behörden gilt als Nachweis die bei der Erfassung mitgeteilte Strommenge in einem bestimmten Zeitraum unter Angabe des genauen Standortes. Auf Anfrage ist es jedoch notwendig, dass Nachweise über die tatsächlich entnommene Strommenge vorgelegt werden können. Dies ist insbesondere gefordert, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Mögliche Methoden, die als zusätzlicher Nachweis bei einer Anfrage gelten, könnten zum Beispiel folgende sein: Ablesen des Zwischenzählers, Auswertung der Wallboxapp, Export aus dem Ladesäulen-Backend, Auswertung der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage), Auswertung der Ladedaten in der Fahrzeugapp, geschätzte Ermittlung über Fahr- und Ladeprofil oder Ähnliches.
Wird ein Bezahlsystem für meinen Ladepunkt benötigt?
Nein, du kannst den Strom auch unkompliziert kostenfrei und ohne Authentifizierung zur Verfügung stellen. Sofern die Abgabe von Ladestrom an deinem Ladepunkt nicht unentgeltlich möglich ist, muss deine Ladestation zwingend eichrechtskonform sein und den Anforderungen der Ladesäulenverordnung entsprechen. Weitere Details hierzu kannst du auch dem Merkblatt der Bundesnetzagentur zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemen nach der Ladesäulenverordnung entnehmen.
Wenn du planst, einen öffentlichen Ladepunkt mit einer entgeltpflichtigen Lademöglichkeit mit Gewinnerzielungsabsicht zu betreiben, solltest du dich mit steuerrechtlichen Fragen und der möglichen Anmeldung eines Gewerbes befassen. Bitte beachte, dass wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung vornehmen.
Darf ich als Privatperson einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt auf meiner Parkfläche betreiben?
Grundsätzlich können auch Ladepunkte auf privatem Grund gemäß § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In jedem Fall sind die Anforderungen der Ladesäulenverordnung einzuhalten. Ein entsprechender FAQ-Eintrag auf der Homepage der Bundesnetzagentur ist nach unseren Informationen so zu verstehen, dass Ladepunkte auf Parkflächen natürlicher Personen grundsätzlich nicht als öffentlich zugänglich gelten, sofern dies nicht explizit gewünscht ist. Wenn du also deine Ladestation bei uns anmeldest, so wünschst du explizit, dass dein Ladepunkt als öffentlich zugänglich geführt wird.
Bitte beachte: Damit ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gelten kann, ist es gemäß der Auffassung der Bundesnetzagentur notwendig, dass ein Ladepunkt auf Privatgrundstücken oder bei privaten Wohngebäuden auch als öffentlich zugänglich erkennbar ist. Eine solche Erkennbarkeit kann sich z.B. aus einer gut sichtbaren Kennzeichnung am Ladepunkt ergeben. Du kannst hierzu gerne unsere Vorlage zum Ausdrucken nutzen.
Kann ich für meine durch den KfW Zuschuss 440 geförderte Wallbox die THG-Prämie erhalten?
Damit du von der THG-Prämie für deine Wallbox profitieren kannst, muss diese als öffentlich zugänglich bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei dem Zuschuss 440 der KfW wird Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Die Förderung der Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen wird in diesem Programm für 1 Jahr ausgeschlossen. Eine bereits durch dieses Programm geförderte Wallbox muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt werden. Du kannst also erst nach Ablauf dieses Jahres die Wallbox für einen anderen Zweck, zum Beispiel als öffentlich zugängliche Ladestation, nutzen. Schaue hier am besten auf das Datum deines Förderbescheides.













