Schritt für Schritt zur Meldung deiner Ladestation

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29.10.2024

Möchtest du mit deiner Ladestation von der THG-Quote profitieren? Erfahre hier, wie du deine Ladestation bei der Bundesnetzagentur anmeldest.

Du willst mit deinem abgegebenem Ladestrom von der THG-Quote profitieren? Dafür musst du deine Ladestation bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als öffentlich zugänglich melden. Anschließend wird deine Ladestation in dem Ladesäulenregister veröffentlicht.

Die Meldung funktioniert seit dem Sommer 2024 im neuen Meldeportal der BNetzA. Sobald du deine Ladestation gemeldet hast, kannst du diese auch in deinem Profil hinterlegen und für jede kWh, die dort geladen wird, deine THG-Prämie kassieren.

In dieser Anleitung zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie die Meldung bei der BNetzA funktioniert und was du hierbei beachten musst.

Inhaltsverzeichnis

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zunächst musst du dich beim Meldeportal Ladesäulenregister der BNetzA registrieren. Die Registrierungsseite findest du hier. Als erstes musst du angeben, ob du die Ladesäule als Unternehmen oder als Privatperson betreibst und deine persönlichen Daten zum Erstellen deines Benutzerprofils hinterlegen.

Registrierung der Ladestation bei der BNetzA

Anschließend erhältst du eine E-Mail von der Bundesnetzagentur mit der Bitte um Bestätigung der Registrierung. Durch das Klicken des Bestätigungslinks aus der E-Mail schließt du deine Registrierung ab. Nach erfolgreicher Registrierung kannst du mit der Meldung deiner Ladestation beginnen. Klicke auf „Neue Anzeige“, um den Meldeprozess zu starten.

Neue Ladeeinrichtung anzeigen

Für die Meldung deiner Ladestation sind verschiedene Informationen nötig. Wir leiten dich durch die Maske und erklären dir die einzelnen Punkte.

Die Angaben zum Betreiber (1) basieren auf deiner Eingabe bei der Registrierung und sind automatisch durch die BNetzA ausgefüllt. Die Betreiber-ID erhältst du bei der Registrierung von der BNetzA.

Angaben zur Ladeeinrichtung

Es folgen die Angaben zum Standort deiner Ladestation (2). Hier gibst du die Adresse deiner Ladestation ein. Durch die Eingabe der Postleitzahl und des Ortes kannst du deine Straße per Vorauswahl aus einer Liste ziehen oder selbst eintragen. Nachdem die Adressangaben gemacht wurden, werden die Felder „Kreis/kreisfreie Stadt“ und „Bundesland“ automatisch gefüllt.

Du kannst jedoch Änderungen vornehmen, falls die Angaben nicht richtig sind. Optional kannst du eine Standortbezeichnung ergänzen, die bei der Zuordnung hilft. (z.B. Parkplatz vorne). Sollte keine klare Hausnummer für Standort definiert sein, trage in das Feld eine „0“ ein und ergänze nähere Angaben im Feld „Adresszusatz“

Standort der Ladestation

Für die Standortbestimmung benötigt die BNetzA zusätzlich die Koordinaten der Ladestation (3) in Breiten- und Längengrad.

Koordinaten der Ladestation

Falls du diese Info nicht parat hast, kannst du die Koordinaten ganz einfach z.B. mit Hilfe von Google Maps bestimmen. Gebe hierfür deine Adresse im Suchfeld ein. Es erscheint ein roter Marker mit Adressinfos. Klicke den Marker per Rechtsklick an.

Daraufhin erscheint ein neues Fenster. Die erste Zeile bildet die Koordinaten (4) ab. Die erste Zahl stellt den Breitengrad, die zweite den Längengrad dar. Klicke einfach auf die Koordinaten und du hast sie in deine Zwischenablage kopiert.

Ortsmarkierung

Als nächstes wird gefragt, ob deine Ladestation an einer Bundesautobahn (5) ist . Wenn du kein Betreiber einer Raststätte oder eines Rasthofes bist, kannst du einfach “Nein” angeben. Zudem wird unter Informationen zum Parkraum (6) abgefragt, ob es Beschränkungen dafür gibt, wer deine Ladestation nutzen kann.

Die BNetzA unterscheidet, ob ein Parkraum uneingeschränkt nutzbar ist oder die Nutzung auf Kundinnen oder Besucherinnen einer bestimmten Einrichtung (bspw. Einzelhandel oder Hotel) beschränkt ist.

Informationen zum Parkraum der Ladestation

Nachdem die Standortdaten abgefragt wurden, geht es um die Betriebsdaten deiner Ladestation. Bei dem Datum der öffentlichen Betriebnahme (7) sind zwei Punkte zu unterscheiden. Zum einen die technische Inbetriebnahme und die öffentliche Verfügbarkeit.

Entscheidend ist, wann die Ladestation nach der technischen Inbetriebnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei privaten Ladepunkten ist oftmals die öffentliche Zugänglichkeit erst dadurch gegeben, dass diese im Ladesäulenregister gemeldet werden. In dem Fall kannst du das aktuelle Datum hier eintragen.

Die Nennleistung der Ladeeinrichtung (8) geht auf die maximale Ladeleistung ein, die deine Ladestation erreicht. Bei Wallboxen und Normal-Ladesäulen liegt diese in den meisten Fällen bei 11 kW oder 22 kW. Sofern du eine Ladestation mit Schnellladepunkten (mehr als 22 kW) meldest, öffnet sich eine weitere Dialogbox, in der du das Prüfprotokoll zur Inbetriebnahme dieser als pdf-Datei hochladen musst.

Bei der Spannungsebene des Netzanschlusses (9) kannst du aus verschiedenen vorausgewählten Antworten wählen. Gewerbebetriebe mit geringem Stromverbrauch und private Haushalte sind für gewöhnlich an das Niederspannungsnetz angeschlossen (bis 400 Volt).

Öffentlich zugängliche Ladestationen benötigen eine standardisierte Datenschnittstelle (10). In diesem Schritt muss bestätigt werden, dass eine solche Schnittstelle vorhanden ist. Eine spezifische Technologie ist für die Schnittstelle nicht vorgeschrieben. Die Schnittstelle sollte jedoch Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermitteln können.

Durch diese Vorgabe soll Transparenz geschaffen und der Ladevorgang für Nutzer*innen erleichtert werden. Ein weit verbreiteter Standard für eine solche Datenschnittstelle, der diese Vorgaben erfüllt, ist das OCPP (Open Charge Point Protocol). Das OCPP regelt die Kommunikation zwischen dem Elektrofahrzeug und der Ladestation. Die meisten modernen Wallboxen nutzen das OCPP. In der Regel ist eine solche Schnittstelle bei jeder modernen Wallbox oder Ladestation vorhanden.

Betriebsdaten der Ladestation

Bietest du deinen Ladestrom kostenlos oder gegen Bezahlung an? Die Frage muss nachfolgend beantwortet werden. Aus einer Auswahl verschiedener Bezahlsysteme & Authentifizierungsverfahren (11) kannst du die bei dir angebotenen Optionen auswählen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Bezahlsystem für die Ladestation

Ist deine Ladestation rund um die Uhr erreichbar oder gibt es bestimmte Öffnungszeiten, zu denen geladen werden kann? Die Angabe zu den Öffnungszeiten (12) erfolgt bei der nächsten Frage. Falls es bestimmte Öffnungszeiten gibt, kannst du diese für jeden Wochentag definieren. Öffnungszeiten können zum Beispiel entstehen, weil dein Parkplatz nur Werktags innerhalb deiner Geschäftszeiten zugänglich ist.

Angaben zu den Öffnungszeiten

Abschließend werden Angaben zu deinen Ladepunkten abgefragt. Ein Ladepunkt ist ein Punkt, an dem ein elektrisches Fahrzeug geladen werden kann. Dies kann eine Ladebuchse oder ein Ladekabel sein. Entscheidend ist, dass an einem Ladepunkt nicht zwei eFahrzeuge gleichzeitig geladen werden können.

Eine Ladesäule oder Wallbox kann jedoch mehrere Ladepunkte haben, sodass hier mehrere eFahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Für jeden Ladepunkt deiner Ladestation musst du diese Angaben einzeln machen.

Angaben zum ersten Ladepunkt

Die EVSE-ID ist eine optionale Angabe (13). Diese steht für Electric Vehicle Supply Equipment Identifikationsnummer. Mit dieser können Ladepunkte – wie bei einer Telefonnummer – eindeutig identifiziert werden. Als Betreiber einer Wallbox hast du wahrscheinlich keine EVSE-ID beantragt und kannst dieses Feld einfach frei lassen.

Hat der Ladepunkt einen Public Key (14)? Dieser dient zur Erfüllung von Verwendungsauflagen nach dem Mess- und Eichgesetz. In der Regel findest du den Public Key auf dem Messgerät des Ladepunktes. Dies ist eine Zeichenabfolge aus Großbuchstaben und Zahlen mit mindestens 60 Zeichen. Falls ein Public Key für den Ladepunkt vorhanden ist, muss dieser angegeben werden. Falls nicht, kannst du hier einfach “Nein” angeben.

Zu guter Letzt musst du nur noch Angaben zum Steckersystem (15) und die Nennleistung des Ladepunktes (16) machen. Die meisten gängigen Wallboxen und Ladestationen verfügen über eine AC Typ 2 Steckdose oder AC Typ 2 Fahrzeugkupplung. Genauer hilft dir unser Blog bei der Auswahl des richtigen Steckers. Wenn deine Ladestation mehr als einen Ladepunkt hat, wiederholst du diesen Vorgang für jeden einzelnen Ladepunkt. Danach musst du nur noch dem Hinweis zur Veröffentlichung zustimmen und auf Absenden klicken und die Meldung ist geschafft.

Die BNetzA prüft im Anschluss deine Meldung. Sollten Fehler aufgetreten sein, wirst du gebeten, diese zu korrigieren. Wenn du mit der Meldung fertig bist, kannst du deine Ladestation bei uns hinterlegen und mit deinem Ladestrom von der THG-Prämie profitieren.

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Sonja