THG-QUOTE FÜR WALLBOX - SO PROFITIERST DU

28.07.2023
THG-WISSEN

WIE DU FÜR DEINE WALLBOX DIE THG QUOTE BEANTRAGST UND FÜR’S TEILEN BELOHNT WIRST!

Mit dem Einreichen des Fahrzeugscheins können eMobilist*innen seit Januar 2022 von der THG-Prämie profitieren. Jetzt gibt es eine weitere Prämienquelle: Die THG-Quote für Wallbox und Ladesäule.

Indem du deine Wallbox mit anderen teilst und somit zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur beiträgst, wirst du für den geladenen Strom mit der THG-Quote belohnt. Egal, ob du privat oder gewerblich lädst und ob sich die Wallbox bei dir zu Hause oder auf dem Firmengelände befindet – durch das Teilen erhältst du für jede abgegebene Kilowattstunde (kWh) die THG-Prämie und kannst so bares Geld verdienen.

Die wichtigste Voraussetzung: Der Ladepunkt muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als 'öffentlich zugänglich' gemeldet sein. Was genau mit ‘öffentlich’ gemeint ist und wie das Ganze funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.

Kurz & Knapp:

  • Mit der THG-Quote wird die Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessert.
  • Der Ladepunkt muss als 'öffentlich zugänglich' bei BNetzA gemeldet sein.
  • Seit der Gesetzesänderung (Juli 2023): Zustimmung zur Datenveröffentlichung bei BNetzA erforderlich.
  • Mit der Unterstützung von GELD FÜR eAUTO ist deine Wallbox schnell angemeldet und du kannst einfach profitieren.

AB WANN GILT EIN LADEPUNKT ALS ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH?

Die Vermarktung der THG-Quote für Wallbox und Ladesäule ist auf Grundlage der geladenen kWh möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Ladepunkte öffentlich zugänglich und der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Was bedeutet 'öffentlich' in diesem Zusammenhang?

Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bestimmt sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV). Ladepunkte können als öffentlich zugänglich klassifiziert werden, wenn der zum Ladepunkt gehörende Standort von einem “unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis” (LSV §2 Nr. 5) genutzt werden kann. Dabei ist es egal, ob die Ladesäule im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund steht.

Konkret heißt das zwar, ein Ladepunkt muss bezogen auf den Ort theoretisch von jeder Person nutzbar sein, aber zeitlich kannst du diese Nutzbarkeit individuell einschränken.

Was die Zugänglichkeit deiner Daten angeht, gelten seit dem 29. Juli 2023 neue Regelungen. Mit der Inkraftsetzung der neuen Verordnung gilt, dass nur Wallboxen und Ladesäulen profitieren können, die auf der Liste der öffentlichen Ladepunkte der BNetzA aufgeführt werden. Um dort gelistet zu werden, ist eine Zustimmung zur Veröffentlichung deiner persönlichen Daten erforderlich.

Welche Voraussetzungen gelten, erfährst du jetzt.

Örtliche Zugänglichkeit

Ist die Rede davon, dass eine Ladesäule oder Wallbox theoretisch von jeder Person genutzt werden kann, bezieht sich dies auf die räumliche Verfügbarkeit oder den Standort der Ladestation. Eine örtliche Zugänglichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn der zur Ladeeinrichtung zugehörige Parkplatz öffentlich zugänglich ist.

Beispiele

Eine Wallbox bei einer Privatperson zu hause wäre dann öffentlich zugänglich, sobald der zugehörige Parkplatz für jeden erreichbar ist, z. B. in der Einfahrt, an einer Garage oder unter dem Carport. Als nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt würde hingegen eine Wallbox zählen, vor der sich ein stets verschlossenes Tor befindet.

Ladepunkte auf einem Kund*innenparkplatz sind grundsätzlich öffentlich zugänglich, da diese theoretisch von jedem bzw. jeder Kund*in genutzt werden können. Ladepunkte auf einem Mitarbeitendenparkplatz hingegen sind nur dann öffentlich zugänglich, wenn der Parkplatz ohne eine Zutrittsbeschränkung befahren werden kann. Wird ein spezieller Ausweis benötigt, um die vorhandene Schranke zu öffnen, dann ist die Ladesäule nicht öffentlich zugänglich.

Bezüglich der Kennzeichnung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten gibt es zur Zeit noch keine konkreten rechtlichen Vorgaben. Nach Auffassung der BNetzA ist es jedoch notwendig, dass der Ladepunkt auf Privatgrundstücken erkennbar öffentlich zugänglich ist. Eine solche Erkennbarkeit kann sich z.B. durch eine gut sichtbare Beschilderung am Ladepunkt ergeben. Du kannst hierzu gerne unsere Vorlage zum Ausdrucken nutzen.

Zeitliche Zugänglichkeit

Öffentlich zugänglich heißt nicht, dass der Ladepunkt zu jeder Zeit zugänglich sein muss. Für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist es nicht relevant, ob die Ladepunkte dauerhaft verfügbar sind, also jeden Tag der Woche und zu jeder Tageszeit.

Es genügt, wenn die Verfügbarkeit und Nutzung zeitlich begrenzt und teilweise gewährleistet wird. Zum Beispiel nur an Werktagen oder am Wochenende, nach Absprache oder entsprechend den üblichen Öffnungszeiten.

Obwohl die genaue Dauer der Zugänglichkeit gesetzlich nicht festgelegt ist, darf sie nicht zu kurz sein. Laut der BNetzA ist es nicht mit der Ladesäulenverordnung vereinbar, Ladepunkte nur für wenige Minuten am Tag öffentlich zugänglich zu machen. Folglich sollte gewährleistet werden, dass ein realistischer Ladezeitraum möglich ist.

Zugänglichkeit der Daten

Die BNetzA führt eine im Internet zugängliche Liste über öffentliche Ladepunkte. Um von der THG-Quote zu profitieren, ist es erforderlich, dass der bzw. die Betreibende - also du - ausdrücklich einer Veröffentlichung der persönlichen Daten zustimmt.

Durch deine Zustimmung wird deine Ladesäule zu einem öffentlichen Ladepunkt und kommt auf die Ladesäulenkarte der BNetzA. Deine Adresse und Details zum Ladeanschluss werden in die Datenbank der BNetzA eingetragen und im Internet öffentlich zugänglich gemacht.

Bist du mit der Veröffentlichung deiner Daten nicht einverstanden, kannst du leider auch nicht in den Genuss der THG-Prämie kommen.

Good to know

Die BNetzA kann die Wallbox prüfen und sofern diese nicht den Anforderungen der LSV entspricht, entweder als öffentlichen Ladepunkt außer Betrieb nehmen oder Nachbesserungen verlangen.

WIE MELDE ICH MEINE WALLBOX BEI DER BUNDESNETZAGENTUR AN?

GELD FÜR eAUTO bietet dir einen umfassenden Service: Wir übernehmen für dich die komplette behördliche Abwicklung. Du musst dich um nichts weiter kümmern. Bist du einmal angemeldet, erhältst du von uns für jede geladene Kilowattstunde über deine Ladestation die THG-Prämie. Teilen lohnt sich!

Meldung der Ladestation bei der Bundesnetzagentur

Wenn du dich bei GELD FÜR eAUTO registrierst und deine private Wallbox ist noch nicht bei der BNetzA gemeldet, übernehmen wir das für dich. So kannst du schnell und einfach von der THG-Quote für Ladestrom profitieren!

Die Anmeldung erfolgt in einem Rutsch und alles innerhalb eines Kontos. Wir brauchen lediglich ein paar Informationen zu deinem Ladepunkt. Diese Informationen werden ganz unkompliziert während der Anmeldung auf unserer Plattform abgefragt. Sobald deine Ladesäule erfolgreich gemeldet ist, kann das Laden losgehen. Erhalte einen satten finanziellen Zuschuss und teile deinen Ladestrom.

Übernehmen wir für dich die Meldung deiner Ladesäule, dann nennen wir bei der Anzeige gegenüber der BNetzA dich als die jeweilige betreibende Person. Gleichzeitig stimmen wir einer Veröffentlichung der Daten im Internet durch die Behörden zu, damit dein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist.

Du hast deinen Ladepunkt bereits selbst bei der BNetzA angemeldet? Super! Für die Anmeldung eines bereits öffentlich gemeldeten Ladepunktes, trägst du einfach in selbst bestimmten Zeiträumen deine Strommengen auf unserer Plattform ein.

Erfassung der geladenen Strommengen

Sobald dein Ladepunkt bei der BNetzA gemeldet ist, kannst du deinen Ladestrom für beliebig viele unterjährige Zeiträume erfassen. Auch in der Vergangenheit liegende Strommengen kannst du rückwirkend für das jeweilige Beantragungsjahr erfassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob du dies in monatlichen Abständen machst oder nur 1-2 Mal pro Jahr. Unter "Ladestrom erfassen" wählst du einfach den entsprechenden Zeitraum aus und trägst deine verladene Strommenge ein.

Die erfassten Strommengen werden automatisiert in regelmäßigen Abständen an das Umweltbundesamt übermittelt, welches die Daten überprüft, zertifiziert und die notwendigen Bescheinigungen ausstellt. Anschließend erfolgt die Vergütung der Strommengen in Form einer Auszahlung und der Bereitstellung einer Gutschrift in deinem Profil auf unserer Plattform.

Geschäfts- und Firmenkund*innen erhalten, sofern sie umsatzsteuerpflichtig sind, eine zusätzliche Ausweisung und Überweisung der Umsatzsteuer.

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WAS SIND WEITERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE MELDUNG EINER WALLBOX?

Damit wir deinen Ladepunkt bei der BNetzA anmelden können, müssen die Anforderungen der aktuellen Ladesäulenverordnung erfüllt sein.

Technische Voraussetzungen

Als Betreiber*in musst du für die technische Sicherheit des Ladepunktes sorgen. Es muss sich also um eine mängelfreie Ladeeinrichtung handeln. Eine entsprechende Prüfung wurde hierbei vermutlich bereits von deinem bzw. deiner Elektriker*in bei der Installation durchgeführt.

Strom verkaufen oder nicht

Wenn du den Strom an deinem Ladepunkt verkaufen möchtest, muss deine Ladesäule in den meisten Fällen eichrechtskonform sein. Dabei geht es um ein genaues Mess- und Abrechnungssystem, dass nach dem deutschen Eichgesetz bestimmt wird.

Den Nutzer*innen deiner Wallbox wird auf diese Weise ein nachvollziehbarer Abrechnungsprozess geboten. Prüfe vor dem kommerziellen Anbieten des Ladestroms, ob deine Wallbox eichrechtskonform ist. Diese Informationen erhältst Du normalerweise beim Herstellenden bzw. dem Anbietenden deiner Wallbox.

Du möchtest deinen Strom nicht verkaufen? Damit eine einrechtskonforme Zählung und Belegführung vermieden wird, empfehlen wir dir eine kostenlose Bereitstellung deines Ladepunktes ohne weitere Authentifizierung.

Förderung durch KfW 440 oder KfW 441

Bei dem Zuschuss 440 oder 441 der KfW wird Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Die KfW 441 Förderung bezieht sich auf Unternehmen und betrifft daher nicht den privaten Bereich. Das Problem ist, dass die Förderung der Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen in diesen Programmen für 1 Jahr (440) bzw. 6 Jahre (441) ausgeschlossen ist.

Eine bereits durch dieses Programm geförderte Wallbox muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt werden. Du könntest in dem Fall erst nach Ablauf dieser Zeitspanne deinen Ladepunkt für einen anderen Zweck, zum Beispiel als öffentlich zugängliche Ladestation, nutzen. Schaue hier am besten auf das Datum deines Förderbescheides.

WIE HOCH IST DIE THG-PRÄMIE FÜR DEINE WALLBOX?

Pro abgegebene kWh über deine Ladestation erhältst du eine THG-Prämie von bis zu 3 Ct. Im Verlauf eines Jahres kannst du so bei einer üblichen Fahrleistung zusätzlich über 60 Euro THG-Erlös** für das Laden zuhause erhalten.

Bei einer gewerblich betriebenen Ladesäule könntest du bei einer durchschnittlichen Absatzmenge einer AC-Ladesäule*** mit rund 600 Euro THG-Erlös für den von deiner Ladesäule abgegebenen Strom erwarten.

STEHT DIE ANRECHNUNG VON LADESTROM IM WIDERSPRUCH ZUM URSPRÜNGLICHEN ZWECK DER THG-QUOTE?

Die Treibhausgasminderungsquote wurde eingeführt, damit die Emissionsintensität der Energie, die auf die Straße gebracht wird, reduziert wird. Strom hat eine geringere Emissionsintensität als fossile Brennstoffe und trägt daher zur Erfüllung der THG-Quote bei.

Die Anrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote steht nicht im Widerspruch zum ursprünglichen Zweck der Treibhausgasminderungsquote. Im Gegenteil, indem Ladestrom geteilt wird und mehr Ladepunkte zugänglich werden, wird die Ladeinfrastruktur und somit die eMobilität und Umwelt unterstützt. Sie ist dein Benefit für deinen Beitrag zur Ladeinfrastruktur!

ZUSAMMENFASSUNG

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die bereits vorhandene Ladeinfrastruktur von Privatpersonen und Unternehmen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um ein breiteres Angebot an Lademöglichkeiten für eMobilist*innen zu schaffen.

Ladeinfrastruktur, die derzeit für einen großen Teil des Tages nicht genutzt wird, kann so eine höhere Auslastung erfahren und du kannst damit von einer zusätzlichen THG-Prämie profitieren: Der THG-Quote für Wallbox und Ladesäule.

Die Vermarktung der THG-Quote für Wallboxen und Ladesäulen ist auf Basis der geladenen Strommengen (in kWh) möglich, sofern diese der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Ist dein Ladepunkt öffentlich zugänglich und bist du bereit, deinen Ladepunkt mit anderen zu teilen, bekommst du hierfür eine satte Belohnung. Das ist dein Benefit für deinen Beitrag zur Ladeinfrastruktur.

Da wir die Meldung deiner Wallbox für die THG-Quote für dich übernehmen, kannst du einfach und schnell Geld verdienen. Ist dein Ladepunkt bereits gemeldet, profitierst du sogar noch schneller. Also, worauf noch warten: Nutze deine THG-Quote für Ladestrom und melde deine Wallbox noch heute bei uns an.

JETZT WALLBOX ANMELDEN

** Die 60 Euro sind ein Anhaltspunkt und basieren auf einer durchschnittlichen Ladeleistung von über 2.000kWh im Jahr.

***Bei einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten und einer abgegebenen Ladestrommenge von 20MWh pro Ladepunkt im Jahr.

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