Bevor du dir eine Wallbox kaufst und zu Hause installierst, solltest du einige wichtige Aspekte beachten - dies gilt insbesondere bei Mehrfahmilienhäusern.
Grundsätzlich gilt: Du hast das Recht auf die Installation von Ladestationen. Es ist dennoch sinnvoll, die Ladeinfrastruktur sorgfältig zu planen und alle Beteiligten frühzeitig zu informieren.
Dieser Ratgeber bietet eine umfassende Anleitung, um den Prozess reibungslos zu gestalten, technische Anforderungen zu verstehen und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Kurz & Knapp:
Damit du deine Wallbox sicher und gesetzeskonform installieren kannst, sind einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Seit dem 1. Dezember 2020 haben sowohl (Wohnungs-)eigentümer*innen als auch Mieter*innen das Recht, eine Wallbox an ihrem Stellplatz zu installieren. Wohnungseigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern benötigen dafür die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, Mieter*innen die Zustimmung des*der Vermieter*in. Hauseigentümer*innen müssen lediglich den Netzbetreiber informieren.
Dem Einbau einer Wallbox kann die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht widersprechen. Bei der Art und Weise der Durchführung der baulichen Änderungen ist jedoch ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Die Zustimmung darf nur bei erheblichen baulichen Beeinträchtigungen oder unverhältnismäßigen Kosten verweigert werden.
Bevor du eine Wallbox installierst, musst du diese beim zuständigen Netzbetreiber melden. Dies stellt sicher, dass das lokale Stromnetz die zusätzliche Last bewältigen kann. Das heißt, deine Wallbox ist nicht genehmigungs- sondern lediglich meldepflichtig.
Wallboxen mit einer Leistung von über 4,2 kW müssen gemäß §14a EnWG steuerbar sein. Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber das Recht hat, die Ladeleistung in Spitzenlastzeiten zu regulieren, um die Netzstabilität sicherzustellen. Die Meldung sollte rechtzeitig und vollständig erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für Hauseigentümer*innen besteht nur die Pflicht, die Wallbox beim Netzbetreiber zu melden. Wohnungseigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern haben es da etwas schwieriger: Hier greift zusätzlich das Wohnungseigentumsgesetz.
Das bedeutet, dass alle Eigentümer*innen in der Gemeinschaft ein Mitspracherecht haben, da die Garage Gemeinschaftseigentum ist. Zwar kann die Eigentümergemeinschaft den Einbau einer Wallbox grundsätzlich nicht verhindern, aber über die Art und Weise der baulichen Veränderungen muss per Mehrheitsbeschluss entschieden werden.
In einem Mehrfamilienhaus ist die Garage oder der Stellplatz oft Gemeinschaftseigentum. Daher ist es wichtig, die anderen Eigentümer*innen frühzeitig zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.
Zuallererst gilt es, die Miteigentümer*innen ins Boot zu holen. Erzähle ihnen von deiner Idee und erkläre, warum eine (gemeinschaftliche) Wallbox auch für sie von Vorteil sein kann. Zum Beispiel macht eine Wallbox das Haus attraktiver für zukünftige Käufer*innen und steigert den Wert der Immobilie.
Damit dein Vorschlag in der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert wird, musst du einen Antrag stellen. Achte darauf, dies fristgerecht zu tun, um Verzögerungen zu vermeiden. Dein Antrag sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie technische Details, Kosten und Vorteile der vorgeschlagenen Lösung.
In der Eigentümerversammlung wird über deinen Antrag diskutiert und entschieden. Stelle sicher, dass du gut vorbereitet bist und alle Fragen der Eigentümergemeinschaft beantworten kannst. Nach einer mehrheitlichen Zustimmung kann die Installation durch eine*n Techniker*in erfolgen.
Nach der Meldung beim Netzbetreiber und der Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft geht es nun um die technischen Voraussetzungen. Ist deine Garage überhaupt für eine Wallbox geeignet? Und wenn ja, welche Modelle kommen in Frage? Das solltest du als Nächstes klären.
Ein qualifizierter Elektrofachbetrieb kann einen sogenannten Home Check durchführen, um festzustellen, ob deine Garage für eine Wallbox geeignet ist. Dies kann per Video-Call oder Vor-Ort-Check erfolgen.
Mit der Bestätigung, dass eine Wallbox eingebaut werden kann, liegt es an dir, geeignete Modelle zu recherchieren. Besonders für Mehrfamilienhäuser gibt es spezielle Ladelösungen, wie solche mit dynamischem Lastmanagement, die sich gut für gemeinsame Parkplätze eignen.
Wenn du in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus eine Wallbox installieren möchtest, musst du zuerst den*die Vermieter*in informieren – egal, ob er das ganze Haus besitzt oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
Gehe auf mögliche Einwände ein und erläutere die Vorteile einer Wallbox. Ein persönliches Gespräch ist oft effektiv, aber zusätzlich solltest du deinen Wunsch auch schriftlich festhalten, zum Beispiel per Mail oder Brief.
Gibt es eine gemeinsame Garage in deinem Mehrfamilienhaus, ist es besonders wichtig auch die Nachbar*innen über dein Vorhaben zu informieren und mögliche Bedenken zu klären. Vielleicht findest du sogar Unterstützung, was spätere Diskussionen vermeiden und die Entscheidung des*der Vermieter*in erleichtern kann.
Bevor du mit der Suche nach einer geeigneten Wallbox beginnst, sollte ein Elektrofachbetrieb deine Garage überprüfen. Ein Fachbetrieb kann durch eine Video-Beratung oder einen Vor-Ort-Termin feststellen, ob eine Wallbox dort installiert werden kann.
Sobald du grünes Licht hast, kannst du dich nach passenden Modellen umsehen. Berücksichtige dabei auch die Interessen anderer Beteiligter, die ebenfalls eine Wallbox nutzen könnten. Informiere deine*n Vermieter*in umfassend über die Optionen, indem du die Vor- und Nachteile sowie die Kosten der verschiedenen Modelle darstellst.
Stelle danach einen formellen Antrag an deine*n Vermieter*in. Bei Eigentumswohnungen muss der*die Vermieter*in den Antrag rechtzeitig für die nächste Eigentümerversammlung einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Warte auf die Zustimmung durch deine*n Vermieter*in, bevor du mit der Installation beginnst – auch wenn der*die Vermieter*in die Installation rechtlich nicht verhindern kann. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben die Eigentümer*innen ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung. Und vergesse nicht die Meldepflicht beim Netzbetreiber.
Wenn eine Wallbox in einer gemeinsamen Garage installiert wird oder mehrere Nutzer sie verwenden, stellt sich die Frage, wie der verbrauchte Strom korrekt abgerechnet wird. Es ist entscheidend, den Stromverbrauch aller Nutzenden genau zu erfassen.
In einigen Fällen muss das Laden den gesetzlichen Eichvorschriften entsprechen, um die Nutzenden zu schützen. Diese Vorschriften stellen sicher, dass einheitlich abgerechnet und die Messdaten sicher gespeichert werden. Da nicht alle Wallboxen diese Anforderungen erfüllen, sollte man beim Kauf auf einen entsprechenden Stromzähler achten.
Im Folgenden werden verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten vorgestellt.
Ladestationen, die von mehreren Personen an speziell dafür markierten Parkplätzen genutzt werden, benötigen einen eichrechtskonformen Stromzähler.
Wenn der geladene Strom nicht sofort bezahlt wird, sondern in regelmäßigen Abständen abgerechnet wird, ist es wichtig, die verschiedenen Nutzenden zu identifizieren, zum Beispiel durch PIN oder Karte. Zusätzlich muss in einigen Fällen der Preis pro Kilowattstunde klar ausgewiesen werden.
Wenn du eine Ladestation nur für deinen Haushalt nutzen möchtest und diese an deinen Wohnungszähler anschließt, wird der Stromverbrauch einfach über deine normale Stromrechnung abgerechnet.
Dein Wohnungszähler ist bereits geeicht, daher muss die Ladestation selbst keine speziellen eichrechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine zusätzliche Abrechnung ist nicht erforderlich. Um sicherzustellen, dass niemand unerlaubt deine Ladestation benutzt, solltest du eine Ladestation mit Zugangssicherung wählen.
Wenn du eine Ladestation an den allgemeinen Zähler anschließen möchtest, solltest du eine eichrechtskonforme Ladestation installieren, um den Strom korrekt abrechnen zu können. Falls du bereits eine Wallbox hast, die diese Anforderungen nicht erfüllt, musst du sie nicht unbedingt austauschen.
Stattdessen kannst du sie mit einem MID-zertifizierten Stromzähler nachrüsten. Dieser Zähler ermöglicht es, den Stromverbrauch jährlich auf die einzelnen Nutzer umzulegen, sofern der Verbrauch eindeutig einem bestimmten Ladepunkt zugeordnet werden kann. Dies lässt sich durch eine Nutzer-Authentifizierung, wie etwa einen Schlüssel oder RFID-Chip, sicherstellen.
Sollte der Installations-Check negativ ausfallen, gibt es verschiedene Alternativen. Überlege, ob andere Standorte für die Wallbox in Frage kommen oder erwäge alternative Ladelösungen wie mobile Ladestationen oder öffentliche Ladepunkte.
Eine Wallbox ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der zugelassenen Elektroautos in Deutschland stark zu erhöhen. Dabei werden nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter in Mehrparteienhäusern berücksichtigt: Nicht nur Sie, auch andere Mieter werden eine Wohnung mit Zugang zu einer Wallbox benötigen.
Mit einer Wallbox steigert der Vermieter also die Attraktivität seiner Wohnungen – und das zu denkbar geringen Investitionskosten. Auch der Arbeitsaufwand ist für den Vermieter sehr gering, wenn Sie ihn bei der Recherche unterstützen und die Arbeiten begleiten.
Eine Wallbox macht die Immobilie zukunftssicherer und attraktiver. Elektroautos werden immer beliebter, und eine Ladestation erhöht den Wohnkomfort sowie die Zufriedenheit der Mieter. Dadurch wird die Wohnung auch für künftige Mieter interessanter und der Immobilienwert steigt.
Da Elektromobilität stark von der Bundesregierung gefördert wird, steigt der Bedarf an Ladepunkten kontinuierlich. Investiert der Vermieter in eine Wallbox, verbessert er seine Wohnungen mit geringen Kosten. Der Aufwand für den Vermieter bleibt gering, wenn du bei der Recherche und Installation unterstützt.
Ein Energiezähler misst den Stromverbrauch und dokumentiert die Menge des geladenen Stroms. Dies ist wichtig für die korrekte Abrechnung und um den Überblick über den Energieverbrauch zu behalten. Normalerweise lassen sich die einzelnen Ladevorgänge separat einsehen.
Viele Wallboxen bieten die Möglichkeit, die Ladeleistung individuell zu konfigurieren. Dies kann besonders nützlich sein, um die Ladezeiten zu optimieren und die Belastung des Stromnetzes zu minimieren.
Verfügt sie über diese Funktion, kannst du die Ladeleistung deiner Ladestation jederzeit selbst zwischen 0 kW und der maximal möglichen Leistung einstellen. Achte beim Kauf auf die richtigen Features!
Lastmanagement sorgt dafür, dass die verfügbare Ladeleistung optimal auf mehrere Fahrzeuge verteilt wird. Dies verhindert Überlastungen und stellt sicher, dass alle angeschlossenen Fahrzeuge effizient geladen werden.
RFID steht für Radio-Frequency Identification und wird zur Authentifizierung und Zugangskontrolle verwendet. RFID-Chips können in Schlüsselanhängern, Karten oder direkt in Fahrzeugen integriert sein und ermöglichen eine einfache und sichere Nutzung der Wallbox.
Seit dem 1. Dezember 2020 hast du als Mieter*in oder Eigentümer*in das Recht, eine Wallbox für dein Elektroauto zu installieren. Mieter*innen benötigen dafür die Zustimmung ihres Vermieters, während Wohnungseigentümer die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen müssen.
Melde deine Wallbox beim Netzbetreiber an, um Überlastungen zu vermeiden, besonders bei Wallboxen über 4,2 kW. Gemeinschaftlich genutzte Wallboxen müssen eichrechtskonform abgerechnet werden. Lass die technischen Voraussetzungen von einem qualifizierten Fachbetrieb prüfen.
Diese Regelungen machen den Zugang zur Ladeinfrastruktur einfacher und sorgen für eine rechtlich abgesicherte Installation. Starte jetzt und installiere deine eigene Wallbox!