eAuto in Tiefgarage parken? Aber sicher!

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13.11.2024

Immer wieder sorgt das Thema Verbot von eAutos in Tiefgaragen für Diskussionen. Doch rechtlich ist die Lage eindeutig: Ein eAuto Tiefgaragen Verbot gibt es so nicht – das Parken mit deinem eAuto ist erlaubt. Dennoch gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Elektromobilität etabliert sich. Das eAuto gehört zum Alltag. Das Netz an Ladestationen breitet sich aus. Ladepunkte werden staatlich gefördert. Eine Wallbox steht in so mancher Tiefgarage. Dennoch hält sich der Mythos, dass Elektroautos in Tiefgaragen eine Brandgefahr darstellen. In Eigenheimen entscheiden die Nutzer*innen selbst, ob sie ihr eAuto in der Tiefgarage parken. Doch in Eigentümergemeinschaften oder im öffentlichen Raum kommt es nicht selten zu Diskussionen.

Steht die Frage nach einem Verbot von eAutos in Tiefgaragen im Raum, so gibt es dazu mittlerweile klare rechtliche Aussagen. Ein Parken von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen ist zulässig. Entsprechen die baulichen Voraussetzungen dem Brandschutz, kannst du dein eAuto in der Garage laden.

Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp

  • Ein Verbot von eAutos in Tiefgaragen ist nicht allgemein zulässig.
  • Laut Gerichtsurteil dürfen eAutos in die Tiefgarage.
  • Wurde die Garage baurechtskonform errichtet, dürfen eAutos in Tiefgaragen parken und du kannst dein eAuto in der Garage laden.

Sind eAutos in Tiefgaragen verboten?

Allgemein gilt: Es gibt für die Tiefgarage kein eAuto Verbot. Das hat das Amtsgericht in Wiesbaden eindeutig bestätigt. Werden die aktuell geltenden Brandschutzbestimmungen eingehalten, darfst du dein Elektrofahrzeug in der Tiefgarage parken. Eine Nutzerin hatte geklagt, da die Eigentümergemeinschaft ihr das Parken ihres Elektrowagens in der Tiefgarage untersagen wollte.

Allerdings solltest du immer auf die spezielle Situation achten. Privat kannst du in jedem Fall dein eAuto in der Garage unterstellen. In einer Eigentümergemeinschaft ist das jetzt auch gegen Widerstände durchsetzbar. Das Aufladen eines Elektrofahrzeugs in der Tiefgarage sollte an einer zertifizierten Ladeeinrichtung erfolgen. Zu den baulichen Voraussetzungen inklusive der Auflagen zum Brandschutz gibt dein Bauamt vor Ort Auskunft. Regional kann es Unterschiede geben. 

Brandschutztechnisch stellt das Parken und Laden von eAutos in Tiefgaragen kein erhöhtes Risiko dar. Darum ist es nicht sinnvoll, für Tiefgaragen ein eAuto Verbot zu erlassen. Zumal Elektromobilität staatlich gefördert und die Infrastruktur immer weiter ausgebaut wird.

Darfst du dein eAuto im Parkhaus parken?

Generell dürfen eAutos ins Parkhaus. Doch die rechtliche Situation ist bisher eine andere als im privaten Bereich. In öffentlichen Tiefgaragen kann ein eAuto meist geparkt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass in manchen Parkhäusern ein singuläres Verbot besteht. Das Verbot kann durch den Brandschutz gegeben sein. In öffentlichen Räumen gibt es im Hinblick auf Sicherheit und Vorsorge besondere Auflagen und zum Teil hausinterne Sicherheitskonzepte. Das betrifft Zufahrten, Schutzmaßnahmen und bauliche Gegebenheiten.

Darum kannst du auch nicht davon ausgehen, dass du in allen öffentlichen Tiefgaragen dein Elektroauto laden kannst. Bevor du dein eAuto zur Tiefgarage fährst, solltest du dich genau erkundigen. Besteht für ein eAuto im Parkhaus ein Verbot, kann das Konsequenzen haben, die vom Bußgeld bis zum Abschleppen des Wagens reichen. 

Darum gilt: Bevor du dein eAuto in einer öffentlichen Tiefgarage oder im Parkhaus parkst, schau genau hin oder erkundige dich vorab, ob eAutos erlaubt sind.

Welche Auflagen hat ein eAuto in der Tiefgarage beim Brandschutz?

eMobilität bringt Umstellungen mit sich. Das gilt für die Infrastruktur und auch für den Brandschutz. eAutos sind nicht brandgefährdeter als Verbrenner. Dennoch gelten regional unterschiedliche Auflagen, die in der Tiefgarage bei Elektroautos zu beachten sind. Diese betreffen:

  • Aufstellung der Ladepunkte
  • zu verbauende Materialien
  • Abstände zwischen den Fahrzeugen
  • Aufstellung von Brandmeldern und Feuerlöschern oder ganzen Löschsystemen
  • Sicherung der Fluchtwege

Hinzu kommen die gängigen Vorschriften zum Freihalten der Räume von brennbarem Material, zum Einhalten der Leitungsanlagen-Richtlinie speziell für die Elektroleitungen und gegebenenfalls weitere Vorgaben der zuständigen Landesbauordnung zum Aufstellen der Wallbox.

 Auch wenn du privat eine Tiefgarage für ein eAuto als Neubau planst oder dich absichern möchtest, empfiehlt sich ein Anruf beim örtlichen Bauamt. Dann bist du auf dem neuesten Stand. Das hilft dir im Bereich Sicherheit und auch bei allen Versicherungsfragen rund um Immobilien mit Tiefgarage und Elektroauto.

Informiere dich in diesem Artikel über die Montag und Installation deiner Wallbox und deine Recht als Mieter*in und Vermieter*in für die Installation einer Wallbox in Mehrfamilienhäusern.

Brennen eAutos schneller und bestehen besondere Gefahren?

Einer der Vorbehalte, der gegen die Kombination von eAuto und Tiefgarage ins Feld geführt wird, ist das Vorurteil, Elektrofahrzeuge würden schneller brennen. eAutos stellen nach allen Erkenntnissen von Dekra und Deutschem Feuerwehrverband kein erhöhtes Risiko dar. Statistiken ergeben, dass sie sogar seltener brennen.

Wie bei allen anderen Löschvorgängen gelten spezifische Vorgaben. So werden spezielle Löschdecken und -säcke verwendet. Ausgebrannte Fahrzeuge werden in Containern überführt. Besondere Vorgaben gibt es allerdings auch bei Verbrennern oder mit Gas betriebenen Fahrzeugen.

Ganz im Gegenteil punkten Elektroautos mit verschiedenen Vorzügen im Sicherheitsbereich: Die Kontrollstandards sind hoch und entsprechen neuesten technologischen Anforderungen. Das Austreten größerer Mengen brennbarer Flüssigkeit ist konstruktionsbedingt nicht gegeben. Nach statistischen Erhebungen brennen Elektrofahrzeuge erheblich seltener. Deshalb kannst du dein Elektroauto der Tiefgarage sicher und ruhig anvertrauen.

Deckt deine Versicherung Schäden im Brandfall ab?

Entscheidend ist immer der mit dem Versicherer geschlossene Vertrag. Im Allgemeinen deckt die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Fremdfahrzeugen oder Personen ab. Das gilt auch, wenn der Brand wegen eines technischen Defekts von Elektroautos in Tiefgaragen ausgeht. Für Schäden an deinem eigenen eAuto ist wiederum die Kasko-Versicherung da. Die greift allerdings nicht bei Schäden, die dein brennendes eAuto an Tiefgarage oder anderen Gebäuden verursacht.

Bei Abschluss einer Versicherung solltest du unbedingt korrekte Angaben zum Stellplatz machen, um bei der Kombi E Auto Tiefgarage abgesichert zu sein. Lass dich am besten auch in Bezug auf den Ladepunkt ausführlich beraten. In der Gebäudeversicherung sind Ladestationen mitversichert. du kannst dann beruhigt in der Tiefgarage parken und deinen Wagen laden.

Können eAutos in Tiefgaragen geladen werden?

Die Ladezeit eines eAutos richtet sich nach Batteriegröße, Ausgangsleistung und Wagentyp. Zwischen 1 und 10 Stunden kann das Aufladen dauern. Da ist eine Ladestation in der Garage sinnvoll. Es gilt: Bei Elektroautos in Tiefgaragen ist Brandschutz Pflicht. Doch das ist er in privaten und öffentlichen Gebäuden immer. Die Ladestationen selbst stellen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar.

Ladestationen und Wallboxen müssen nicht genehmigt werden. Du kannst dein eAuto in der Garage laden und den Brandschutz entsprechend der regionalen Vorgaben einhalten. Spezielle Abstände oder eine besondere Anordnung von eFahrzeugen sind nicht notwendig. Die Installation eines Ladepunktes stellt auch keine Umnutzung der Garage oder Tiefgarage dar. Selbst eine gesondert installierte elektrische Trennstelle, die das Abschalten durch die Feuerwehr ermöglicht, ist nicht notwendig. Ladestationen werden nicht anders eingestuft als größere Steckdosen.

Zusammenfassung

Ein eAuto Verbot in Tiefgaragen besteht nicht. Jeder darf ein eAuto in die Tiefgarage fahren, dort parken und auch laden. Das gilt für private Garagen und Tiefgaragen sowie für die Tiefgaragen in Eigentümergemeinschaften. Um dein eAuto in der Tiefgarage zu laden ist der Brandschutz nach den gängigen Bestimmungen einzuhalten. Eine Umnutzung der Garage liegt nicht vor. Besondere Anträge müssen nicht gestellt werden.

Im Zuge des Strukturwandels wird eMobilität zunehmend Teil der Normalität. Dabei wird sich auch das Parken im öffentlichen Raum mit dem Ausbau der Infrastruktur für eAutos wandeln. Gibt es heute, wenn auch selten, noch Einschränkungen, so ist bald auch mit einer breiten Akzeptanz in Parkhäusern zu rechnen.

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Sonja