Die zunehmende Popularität von Elektroautos bringt viele rechtliche Fragen mit sich. Welche steuerlichen Vorteile gibt es? Welche speziellen Kennzeichen benötigen eFahrzeuge? Und wie steht es um die Garantiebedingungen?
In diesem umfassenden Ratgeber geht es um die rechtlichen Aspekte der eMobilität. Dabei decken wir Themen wie das Elektromobilitätsgesetz, steuerliche Anreize, Garantiebedingungen und vieles mehr ab. Informiere dich jetzt!
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) fördert Elektrofahrzeuge in Deutschland, bietet rechtliche Vorteile und ist ein Anreiz für die Kaufentscheidung eines eAutos. Erfahre mehr über die Ziele des EmoG und seine Vorteile für dich als eFahrer*in:
Das Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG, zielt darauf ab, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland zu fördern und bietet verschiedene Vorteile für dich als Halter*in eines Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuges.
Es schafft zudem Rechtssicherheit, damit du als Halter*in genau weißt, welche Vorteile und Regelungen für dich gelten. Das EmoG wurde ins Leben gerufen, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern, deren Verbreitung zu beschleunigen und klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Das EmoG bietet dir mehrere Vorteile:
Welche Privilegien Elektrofahrzeuge tatsächlich genießen, entscheiden die Kommunen und Städte individuell. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor, schreibt aber keine speziellen Vergünstigungen vor. Informiere dich bei deiner Stadtverwaltung über aktuelle Regelungen und die spezifischen Vorteile in deiner Region.
Nur Fahrzeuge mit einem "E-Kennzeichen" können von diesen Vergünstigungen profitieren. Es signalisiert, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für die verschiedenen Vorteile und Privilegien erfüllt, die das EmoG bietet. Was genau das "E-Kennzeichen" bedeutet, wird im nächsten Abschnitt erklärt.
Ein eAuto erkennt man am E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen ist eine spezielle Nummerntafel für Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride. Das "E" steht am Ende des Kennzeichens, direkt im Anschluss an die Nummernkombination. Es ist das Erkennungszeichen, das dir die Privilegien des EmoG ermöglicht.
Das E-Kennzeichen kann auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Um ein E-Kennzeichen zu erhalten, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
Nur Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ein E-Kennzeichen bekommen. Ältere Elektrofahrzeuge, die vor 2015 zugelassen wurden, haben oft kein E-Kennzeichen, aber du kannst es nachträglich beantragen, wenn dein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt.
Seit 2015 kannst du das E-Kennzeichen bei deiner Zulassungsstelle beantragen. Für die Beantragung benötigst du folgende Unterlagen:
Das E-Kennzeichen kann sowohl für neue als auch für bereits zugelassene Fahrzeuge beantragt werden. Grundsätzlich besteht für Halter*innen von Elektroautos keine Pflicht, das E-Kennzeichen zu beantragen. Ebenso müssen Elektroautos, die bereits vor der Einführung des Sonderkennzeichens zugelassen wurden, nicht umgekennzeichnet werden.
Auch wenn dein E-Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen ausgestattet ist, benötigst du in Deutschland weiterhin eine grüne Feinstaubplakette. Diese ist erforderlich, um in Umweltzonen fahren zu dürfen.
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, können eine blaue Plakette beantragen, um dieselben Vorrechte wie deutsche E-Autos zu genießen.
In vielen Städten gibt es spezielle Parkplätze für Elektrofahrzeuge, die oft mit einem Schild „E-Auto“ gekennzeichnet sind. Diese Parkplätze sind in der Regel gut sichtbar und befinden sich an strategisch günstigen Orten, um den Zugang zu erleichtern.
Ein großer Vorteil dieser Stellplätze ist, dass du sie häufig auch ohne gleichzeitiges Laden nutzen kannst. Du kannst dein Elektrofahrzeug einfach dort abstellen, selbst wenn du die Batterie nicht aufladen musst.
Dies ist besonders praktisch in dicht besiedelten, urbanen Gebieten, wo Parkplätze oft knapp sind. Außerdem erhöhen diese speziellen Parkplätze die Sichtbarkeit und Akzeptanz von Elektrofahrzeugen und unterstützen die Verbreitung der Elektromobilität.
Ein großer Anreiz für den Kauf eines Elektroautos ist die Befreiung von der Kfz-Steuer.
Ab 2031 richtet sich die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Je nach Gewichtsklasse ist dann ein festgelegter Jahresbetrag pro 200 kg zu zahlen.
Auch wenn du ein Fahrzeug nachträglich mit einem Elektroantrieb ausstattest, kannst du von den Steuerbefreiungen profitieren. Wichtig ist, dass diese Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, um die Steuerbefreiung bis Ende 2030 in Anspruch nehmen zu können.
Die Höhe der Kfz-Steuer für Hybridfahrzeuge wird anhand von:
Für den CO2-Wert gibt es eine Freigrenze von 95 g/km. Überschreitet der CO2-Ausstoß diese Grenze, wird jedes zusätzliche Gramm in die Berechnung der Kfz-Steuer einbezogen.
Ein Vergleich zeigt die Ersparnis deutlich: Ein reines Diesel-Fahrzeug wie der Mercedes E 300 d 4MATIC T-Modell zahlt rund 310 € Kfz-Steuer, während der Plug-in-Hybrid E 300 de 4MATIC T-Modell nur 190 € zahlt.
Diesel-Fahrzeuge wie der E 300 d 4MATIC T-Modell haben einen Hubraum von 1.993 cm³ und einen CO2-Ausstoß von 155 g/km. Die Steuerberechnung ergibt sich aus 9,50 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum und 2 € pro Gramm CO2 über der Freigrenze von 95 g/km. Dies führt zu einer Kfz-Steuer von 310 €.
Im Gegensatz dazu hat der Plug-in-Hybrid E 300 de 4MATIC T-Modell einen Hubraum von 1.950 cm³ und einen CO2-Ausstoß von 37 g/km, was unter der Freigrenze liegt. Dadurch entfallen die zusätzlichen Kosten für CO2-Emissionen, und die Kfz-Steuer beträgt nur 190 €.
Einen Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen, ist bereits großartig. Wenn es sich dabei sogar um ein Elektroauto handelt, profitiert nicht nur man selbst, sondern auch die Umwelt – ein Gewinn auf ganzer Linie!
Doch Vorsicht: Die private Nutzung eines Firmenwagens zählt als geldwerter Vorteil und muss daher jeden Monat versteuert werden. Das bedeutet, dass der monatliche Bruttolohn um diesen Betrag steigt.
Ein großer Pluspunkt für eFahrzeuge ist jedoch, dass der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei Elektro- und Hybridautos deutlich niedriger ist als bei reinen Benzin- und Dieselautos.
Die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Besteuerung hängt vom Bruttolistenpreis (BLP) deines Fahrzeugs ab.
Elektroautos: 25 % des BLP für Fahrzeuge bis 60.000 € (bis 2024) bzw. 70.000 € (ab 2024)
Plug-in-Hybride: Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wird der geldwerte Vorteil auf 50 % des BLP reduziert. Von dieser reduzierten Bemessungsgrundlage wird dann 1 % als geldwerter Vorteil versteuert. Die Kriterien sind:
Diesel oder Benziner: 100 % des BLP
Wichtig ist, dass das Datum der Anschaffung maßgeblich ist, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt.
Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden bei der Berechnung des geldwerten Vorteils berücksichtigt. Die allgemeine Formel für alle Fahrzeugarten lautet: (0,03 % der Bemessungsgrundlage) x (Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in km).
Dank der reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge lassen sich auch hier erhebliche Einsparungen erzielen.
Ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für ein Elektroauto ist die Garantie auf den Akku. Viele Hersteller bieten umfangreiche Garantien, um das Vertrauen der Käufer*innen zu stärken:
Elektroautos bieten zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile, die den Umstieg auf elektrische Mobilität attraktiv machen. Das Elektromobilitätsgesetz schafft die Grundlage für diverse Privilegien im Straßenverkehr, während steuerliche Anreize und umfassende Garantien der Hersteller zusätzliche Kaufargumente liefern.
Informiere dich gründlich über die spezifischen Regelungen in deiner Kommune und nutze die vorhandenen Vorteile, um dein eMobilitätserlebnis zu optimieren. Mit diesem Leitfaden bist du bestens gerüstet, um alle rechtlichen Fragen rund um die eMobilität zu beantworten und von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
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