Die Nutzung eines Elektroautos als Dienstwagen erfreut sich wachsender Beliebtheit, insbesondere wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden kann. Doch wie können die dabei entstandenen Stromkosten richtig abgerechnet werden? Insbesondere dann, wenn du entspannt zu Hause lädst?
Kurz & Knapp:
Das Laden eines Dienstwagens zu Hause bietet viele Vorteile – es ist bequem und spart Zeit. Doch die Bequemlichkeit hat ihren Preis: Die Stromkosten für das Laden des Autos machen sich auf der privaten Stromrechnung bemerkbar.
Glücklicherweise gibt es verschiedene Wege, wie diese Kosten mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden können, sodass Arbeitnehmer nicht allein die Last tragen müssen.
Eine einfache und unkomplizierte Methode ist die monatliche Pauschale. Hierbei wird kein detaillierter Nachweis über die verbrauchte Strommenge benötigt und die Pauschale ist bis zu einer bestimmten Summe steuerfrei.
Der Betrag, den ein Arbeitgeber maximal monatlich erstatten kann, hängt vom Fahrzeugtyp (Elektro oder Hybrid) und der Verfügbarkeit einer Lademöglichkeit am Arbeitsplatz ab.
Beispielsweise kann für ein Elektroauto ohne Lademöglichkeit am Arbeitsplatz eine Pauschale von bis zu 70 € gewährt werden, während dies bei Verfügbarkeit einer Lademöglichkeit oder Stellung einer Ladekarte auf 30 € reduziert wird.
Für Hybridautos gelten niedrigere Sätze.
Für eine genauere Abrechnung bietet sich die Installation einer privaten Wallbox mit integriertem Energiezähler an. Diese Lösung erlaubt es, die Kosten exakt nach Verbrauch abzurechnen. Dies ist dann wichtig, wenn genau nach Kilowattstunden abgerechnet werden soll.
Wenn dein Arbeitgeber nicht darauf besteht, dass die Ladestation eichrechtskonform ist, reicht es aus, einen MID-zertifizierten Zähler zu verwenden. Meistens muss die Ladestation mit dem Internet oder dem Heimnetzwerk verbunden sein, z. B. über WLAN, damit du den Zählerstand abrufen kannst.
Ein steuerfreier Auslagenersatz ist hierbei möglich, wenn der Zähler den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Wallbox internetfähig ist, um den Verbrauch zu übermitteln. Ein guter Internetempfang am Stellplatz ist daher wichtig.
Wenn du die Ladestation auch für andere nutzen möchtest, wie zum Beispiel für die Elektroautos von Familie und Freunden, ist es sinnvoll, neben der Eichrechtskonformität auch einen Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzer*innen einzurichten.
Eichrechtskonforme Ladestationen sind auch notwendig, wenn du einen Stromtarif mit variablen Kosten hast und diese über deinen Arbeitgeber abrechnen möchtest. Beim Kauf einer Ladestation solltest du auch darauf achten, wie die Daten an deinen Arbeitgeber übermittelt werden sollen.
Die Übermittlung der Verbrauchsdaten kann entweder manuell oder automatisch erfolgen. Bei der manuellen Variante erfasst der Arbeitnehmer eigenständig den Verbrauch und übermittelt ihn per E-Mail oder einem ähnlichen Medium. Die automatische Methode hingegen ermöglicht eine direkte Verbindung der Wallbox mit dem Abrechnungssystem des Arbeitgebers, was eine reibungslose und fehlerfreie Abrechnung gewährleistet.
Eine weitere Option für Arbeitnehmer*innen ist es, einen eigenen Energiezähler installieren zu lassen. Dieser Zähler misst den Strom, der speziell für das Laden des Dienstwagens verwendet wird, getrennt vom üblichen Hausverbrauch.
Obwohl die Anschaffung und Installation des Zählers zusätzliche Kosten verursachen können, entfällt die Notwendigkeit für die Ladestation, spezielle Anforderungen zu erfüllen.
Das Laden eines Dienstwagens zu Hause stellt eine bequeme Möglichkeit dar, die jedoch eine sorgfältige Planung der Abrechnung erfordert. Arbeitnehmer*innen sollten sich mit ihrem Arbeitgeber über die geeignetste Abrechnungsmethode abstimmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die Wahl der richtigen Technologie und Abrechnungsmethode kann dabei helfen, sowohl den administrativen Aufwand als auch die Kosten effektiv zu managen.
Bei der Auswahl und Installation einer Wallbox sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Internetverfügbarkeit am Stellplatz, die Eichrechtskonformität bei variablen Stromtarifen und mögliche Sicherheitsfeatures wie RFID für den Zugangsschutz, um die Nutzung durch Dritte zu regeln.
Informiere dich außerdem über die THG-Quote. Bist du als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen, verschafft dir die THG-Quote einen jährlichen Zuverdienst und lässt die Ladekosten noch weiter schrumpfen!