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Ja, wenn drei Dinge zutreffen: Dein eRoller fährt rein elektrisch, er ist zulassungspflichtig, und für ihn gibt es eine Zulassungsbescheinigung Teil I, also einen Fahrzeugschein. Sind diese drei Punkte erfüllt, steht dir die Prämie zu.
Viele Rollerfahrer*innen gehen inzwischen vom Gegenteil aus. Das hat einen konkreten Grund, und er betrifft nur einen Teil der Zweiräder. Dazu weiter unten mehr.
Die Grenze verläuft nicht zwischen groß und klein oder schnell und langsam, sondern zwischen zugelassen und nicht zugelassen. Du kannst es an deinem eigenen Fahrzeug in zehn Sekunden prüfen.
Berechtigt sind Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Dazu gehören zulassungspflichtige eRoller und eMotorräder, die ein reguläres Kennzeichen tragen. In Feld J dieses Dokuments steht die Fahrzeugklasse.
Nicht berechtigt sind Fahrzeuge ohne dieses Dokument. Das betrifft Roller, die nur ein Versicherungskennzeichen führen, außerdem eScooter im Sinne von Tretrollern sowie Pedelecs und eBikes.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Hybride jeder Art. Die Prämie gibt es ausschließlich für reine Batterie-Elektrofahrzeuge.
Weil sich die Regelung für eine bestimmte Gruppe tatsächlich geändert hat. In den ersten Jahren der THG-Quote konnten auch Halter*innen von Kleinkrafträdern der Klasse L1e eine Prämie beantragen, also von Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Diese Fahrzeuge sind nicht zulassungspflichtig und fahren mit Versicherungskennzeichen.
Mit der Beschränkung des Verfahrens auf zulassungspflichtige Fahrzeuge fiel diese Gruppe heraus. Für den klassischen 45er-Roller gibt es die Prämie seitdem nicht mehr, und das ist bis heute so.
Der Kurzschluss, der daraus entstanden ist, lautet: keine Prämie für Roller. Richtig ist: keine Prämie für nicht zulassungspflichtige Roller. Wer ein zulassungspflichtiges Zweirad mit Fahrzeugschein fährt, ist von dieser Änderung nie betroffen gewesen.
Weil das Verfahren es so vorsieht. Die Anrechnung von Strom auf die Treibhausgasminderungsquote richtet sich nach der 38. BImSchV, und das Umweltbundesamt bescheinigt einen Schätzwert nur für Elektrofahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Als Nachweis gilt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für Krafträder gelten dieselben Beträge wie für einen Pkw. Für die Quotenjahre 2026 und 2027 stehen zur Wahl:
Garantie: 390 €. Ein fester Betrag, unabhängig davon, wie sich der Quotenpreis am Markt entwickelt.
Express: 340 €. Ein niedrigerer fester Betrag, dafür bekommst du dein Geld deutlich früher.
Risiko: 90 % des erzielten Marktpreises. Hier hängt die Höhe davon ab, was die Quote am Markt tatsächlich einbringt. Sie kann über 390 € liegen, aber auch darunter.
Was die Modelle sonst noch unterscheidet, steht unter THG-Prämie 2026: neues Vertragsmodell.
Ein gut lesbares Foto der Vorderseite deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Mehr nicht. Dazu eine E-Mail-Adresse für dein Konto und später deine IBAN für die Auszahlung.
Was du ausdrücklich nicht brauchst: keinen Kaufvertrag, keinen Personalausweis und keine Angaben zu Stromverbrauch oder Fahrleistung.
Ausgezahlt wird, nachdem deine Unterlagen geprüft und die Quote vom Umweltbundesamt bestätigt wurde. Das kann mehrere Wochen bis Monate dauern, und zwar unabhängig vom Anbieter, weil der behördliche Schritt bei allen derselbe ist.
Wenn dir der Zeitpunkt wichtiger ist als der Betrag, ist der Express-Tarif dafür gemacht.
Bekomme ich die THG-Prämie für einen 45-km/h-Roller? Nein. Roller der Klasse L1e sind nicht zulassungspflichtig und fahren mit Versicherungskennzeichen. Ihnen fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die das Verfahren als Nachweis verlangt. Für diese Gruppe entfiel die Prämie mit der Beschränkung auf zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Bekomme ich die THG-Prämie für einen eScooter? Nein. eScooter im Sinne von Tretrollern sind nicht zulassungspflichtig und haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bekomme ich die THG-Prämie für ein Pedelec oder eBike? Nein. Auch hier fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Fahrräder mit elektrischer Unterstützung gibt es keine THG-Prämie.
Woran erkenne ich, ob mein Roller berechtigt ist? An einem einzigen Dokument. Hast du eine Zulassungsbescheinigung Teil I, also einen Fahrzeugschein, und fährt dein Roller rein elektrisch, dann ist er berechtigt. Hast du stattdessen nur ein Versicherungskennzeichen, dann nicht.
Ich habe zwei eRoller. Bekomme ich zweimal die Prämie? Ja. Die Prämie wird pro Fahrzeug gezahlt, nicht pro Person. Für jedes zugelassene Fahrzeug kannst du einmal je Quotenjahr einen Antrag stellen.
Ich habe meinen Roller mitten im Jahr verkauft. Was gilt dann? Maßgeblich ist, wer im jeweiligen Quotenjahr als Halter*in eingetragen war. Da die Prämie pro Fahrzeug und Jahr nur einmal beansprucht werden kann, solltet ihr euch abstimmen, wer sie beantragt.
Gilt das auch für eMotorräder? Ja. Entscheidend sind die Zulassungspflicht und der rein elektrische Antrieb, nicht die Bauform. Ein zugelassenes eMotorrad ist genauso berechtigt wie ein zugelassener eRoller.
Wie es für andere Fahrzeuge aussieht, haben wir unter THG-Quote für Lkw und Bus zusammengefasst. Wenn du direkt starten möchtest, geht es auf unserer Seite zur THG-Quote weiter.
Zuletzt aktualisiert am 30.09.2026
