THG-Quote für Leasing-Fahrzeuge - Geht das zusammen?

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31.03.2023

GIBT ES DIE THG-PRÄMIE AUCH FÜR LEASING-FAHRZEUGE? WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

Elektromobilität und insbesondere das Leasing von eAutos erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die THG-Quote verstärkt diesen Trend zusätzlich, indem sie Halter*innen von Elektrofahrzeugen ermöglicht, ihre eingesparten CO2-Emissionen zu verkaufen.

Doch gilt die THG-Quote auch für Leasing-eAutos? Und wer profitiert von ihr? Das Leasingunternehmen oder der*die Leasingnehmer*in?

In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie du als Leasing-Fahrer*in von der THG-Prämie profitieren kannst und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Kurz & Knapp:

  • THG-Quote ermöglicht den Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen als Zertifikat.
  • Leasingnehmer*innen können die THG-Prämie erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Als Leasingnehmer*in musst du als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen sein.
  • Bei mehrjährigen Leasingverträgen gibt es die Prämie jährlich.
Inhaltsverzeichnis

WAS IST DIE THG-QUOTE?

Die Bundesregierung hat einen rechtlichen Rahmen für den Handel mit Emissionszertifikaten geschaffen. Dieser Rahmen, bekannt als THG-Quote, zielt darauf ab, Treibhausgase im Verkehr zu mindern und Unternehmen zu verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Du kannst dein Elektrofahrzeug nicht nur als umweltfreundliche Alternative, sondern auch als lukrative Einnahmequelle nutzen, indem du deine THG-Quote als Zertifikat verkaufst. Mit dem Verkauf trägst du zum Schutz des Klimas bei, während sich langfristig die Preise für fossile Brennstoffe erhöhen und Elektromobilität gefördert wird.

Doch wie steht es um die THG-Quote für Leasing-Fahrzeuge? Kannst du auch als Leasingnehmer*in die THG-Prämie bekommen?

GILT DIE THG-QUOTE AUCH FÜR LEASING-FAHRZEUGE?

Im Falle von geleasten eAutos stellt sich oft die Frage: Ist der THG-Quotenhandel auch bei Leasing-Fahrzeugen möglich?

In diesem Beitrag liegt der Fokus auf den Leasingnehmer*innen. Sie sind in einer besonderen Stellung, da sie das Fahrzeug nutzen und oft als Halter*innen im Fahrzeugschein eingetragen sind, es rechtlich jedoch nicht besitzen. Die rechtlichen Eigentümer*innen sind diejenigen, die das eAuto vermieten. Man nennt sie auch Leasinggeber*innen oder die Leasinggesellschaft. Wer also bekommt die THG-Prämie bei Leasing?

Die gute Nachricht lautet:

Grundsätzlich können auch Leasing-Fahrzeuge am THG-Quotenhandel teilnehmen. Das bedeutet, dass du als Leasingnehmer*in die Möglichkeit hast, die THG-Prämie zu erhalten. Und das, obwohl du rechtlich nicht der*die Eigentümer*in des Fahrzeugs bist. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit du mit deinem Leasing-Fahrzeug die THG-Quote beantragen kannst:

  • Das Fahrzeug muss vollelektrisch betrieben werden.
  • Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
  • Der*die Leasingnehmer*in muss im Fahrzeugschein als Halter*in eingetragen sein.
  • Bei Leasingabschluss im laufenden Jahr kann es sein, dass die Quote bereits beantragt wurde.

Damit du von der THG-Prämie profitieren kannst, musst du in der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch bekannt als Fahrzeugschein) als offizielle*r Halter*in eingetragen sein. Solltest du mehrere Fahrzeuge leasen, gilt dies natürlich auch für alle weiteren Fahrzeuge.

Bei längeren Leasingverträgen wird normalerweise die Person, die das Leasing abschließt, automatisch als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen der*die Leasinggeber*in als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen wird. Das ist jedoch von Leasinggesellschaft zu Leasinggesellschaft unterschiedlich.

Es ist auch möglich, dass der*die vorherige Halter*in des Leasing-Fahrzeugs die Quote bereits für das laufende Jahr beantragt hat, falls der Leasingvertrag im selben Jahr abgeschlossen wird. Aber keine Sorge, du kannst die Quote für die folgenden Jahre beantragen, solange du die Voraussetzungen erfüllst und das eAuto über mehrere Jahre fährst.

Wenn du alle nötigen Voraussetzungen bedacht hast, steht der jährlichen THG-Prämie für dein Leasing-Fahrzeug nichts mehr im Wege.

Good to know

Wer einen Plug-in-Hybrid fährt, schaut leider in die Röhre. Sie sind leider generell von der THG-Prämie ausgeschlossen.

WIE KANN MAN DIE THG-PRÄMIE FÜR LEASING-ELEKTROAUTOS BEANTRAGEN?

Wenn du als Leasingnehmer*in deine THG-Quote am Markt verkaufen möchtest, musst du selbst nicht aktiv werden. THG-Anbieter wie GELD FÜR eAUTO übernehmen den Quotenhandel für dich und halten die Abwicklung so einfach wie möglich.

Der gesamte Prozess von der Einreichung der Fahrzeugunterlagen beim Umweltbundesamt bis hin zur Vermarktung der CO2-Zertifikate und der Auszahlung der THG-Prämie, wird über die digitale Plattform geregelt. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

Hier ist ein Schritt-für-Schritt-Plan, wie du die THG-Quote für dein Leasing-Fahrzeug bei GELD FÜR eAUTO beantragen kannst:

  1. Melde dich einfach und schnell auf unserer Webseite an und erstelle dein persönliches Profil.
  2. Lade deinen Fahrzeugschein hoch (Zulassungsbescheinigung Teil I). Hier solltest du als Halter*in eingetragen sein und nicht die Leasinggesellschaft.
  3. Wir werden deine Unterlagen prüfen und zeitnah bei der zuständigen Behörde einreichen.
  4. Die Behörde wird deine Unterlagen zertifizieren und Nachweise über die eingesparten Emissionen erstellen. Du musst nichts weiter tun.
  5. Nach Rückmeldung der Behörde verkaufen wir die gesammelten Zertifikate an Unternehmen, die in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Emissionen zu reduzieren.
  6. Für die Bekämpfung des Klimawandels zahlen wir dir anschließend deine THG-Prämie pro Elektroauto aus.

Und das Beste: Geht dein Leasingvertrag über mehrere Jahre, zahlen wir dir die Prämie jedes Jahr aufs Neue! Bis zum Ende deines Leasingzeitraums.

WIE LANGE DAUERT ES BIS DIE THG-PRÄMIE FÜR LEASING-FAHRZEUGE AUSGEZAHLT WIRD?

Der Auszahlungsprozess für die THG-Prämie bei Leasing-Fahrzeugen erfolgt jährlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Nachdem dein Antrag bei GELD FÜR eAUTO eingegangen ist und alle notwendigen Dokumente vollständig hochgeladen wurden, wird die Zertifizierung beim Umweltbundesamt beantragt. Die Bearbeitungsdauer variiert hier in der Regel zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, je nach Auslastung und Antragslage.

Sobald die Zertifizierung abgeschlossen ist, steht die THG-Prämie zur Auszahlung bereit. Das Geld wird direkt auf dein angegebenes Bankkonto überwiesen und deine Bemühungen für den Klimaschutz werden endlich belohnt.

WIE HOCH IST DIE THG-PRÄMIE FÜR GELEASTE eAUTOS?

Es spielt keine Rolle, ob du dein Elektroauto kaufst oder least - die Höhe deiner THG-Prämie bleibt gleich. Die genaue Prämienhöhe hängt von deinem gewählten Prämienmodell und der Fahrzeugklasse (M1, N1, M3) ab.

Bei der Anmeldung kannst du zwischen einem Garantie- und einem Risikopreis wählen, wobei eine maximale Prämie von 350 Euro pro Jahr für dein Elektroauto möglich ist. Voraussetzung ist natürlich, dass dein Leasing-Fahrzeug die entsprechenden Kriterien erfüllt.

WAS IST BEI DER LEASINGRÜCKGABE ZU BEACHTEN?

Deinen Antrag für die THG-Prämie kannst du bis zum 15.02. des Folgejahres bei uns stellen. Dies geht natürlich nur dann, wenn das eFahrzeug im aktuellen oder vorherigen Jahr auf dich zugelassen wurde.

Vor der Rückgabe ist es besonders wichtig für Leasingnehmer*innen im Auge zu behalten, wann die Frist für die Beantragung der THG-Prämie abläuft. Wenn das Fahrzeug vor Ende des Kalenderjahres zurückgegeben wird, sollte der Antrag rechtzeitig eingereicht werden, um die Frist einzuhalten.

Beachte, dass es nach Rückgabe des Fahrzeugscheins nicht mehr möglich ist, die Prämie zu beantragen.

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem Blogbeitrag geht es um die Frage, ob die THG-Quote auch für Leasing-Elektroautos gilt und wer von der jährlichen Fördermaßnahme profitiert, wenn der Leasingvertrag mehrere Jahre anhält.

Leasing-Fahrzeuge können grundsätzlich am THG-Quotenhandel teilnehmen, sodass du mit deinem Leasing-eAuto die Möglichkeit hast, die THG-Prämie zu erhalten.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa, dass das Fahrzeug vollelektrisch betrieben wird, in Deutschland zugelassen ist und der*die Leasingnehmer*in im Fahrzeugschein als Halter*in eingetragen ist. Doch Vorsicht: Hier lauert oft eine Stolperfalle, denn manchmal ist hier die Leasinggesellschaft eingetragen.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, kannst du die Prämie ganz einfach beantragen und jährlich belohnt werden.

Nutze jetzt die Chance und beantrage die THG-Prämie für dein vollelektrisches Leasing-Fahrzeug! Zusammen können wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig von den Vorteilen einer umweltfreundlichen Mobilität profitieren.

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Sonja