THG-QUOTE - POTENZIELLE STRAFEN FÜR MINERALÖLKONZERNE

02.11.2022
GREENTALKS

WAS GENAU ERWARTET QUOTENVERPFLICHTETE, WENN SIE DIE QUOTE NICHT ERFÜLLEN?

Seit 2015 gibt es die THG-Quote - ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, welches quotenverpflichtete Unternehmen dazu drängen soll, umweltfreundlicher zu wirtschaften. Diese Quote steigt jährlich. Die betroffenen Unternehmen müssen, um die Quote zu erfüllen, die Emissionen der von ihnen verkauften Energie mindern.

Doch was genau passiert eigentlich, wenn es diesen Unternehmen nicht gelingt, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen? Wie sehen die konkreten Konsequenzen aus und was ist mit “Pönale” in diesem Zusammenhang gemeint? Das erfährst du hier.

Kurz & knapp:

  • Eine Pönale ist eine Strafe, Gebühr oder ein Bußgeld
  • Die tatsächlich eingesparten CO2-Emissionen werden nach Ablauf eines Kalenderjahres - oder sogenannten “Erfüllungsjahres” - geprüft
  • Wenn die THG-Quote des jeweiligen Jahres nicht erfüllt wurde, müssen die Unternehmen Pönale zahlen

WELCHE UNTERNEHMEN SIND QUOTENVERPFLICHTET?

Unternehmen, die nach dem Energiesteuergesetz fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, sind quotenverpflichtet. Das betrifft in erster Linie große Mineralölkonzerne.

"Die Quotenverpflichtung entsteht mit dem Inverkehrbringen einer Mindestmenge von mindestens 5.000 Litern fossilem Diesel- oder fossilem Ottokraftstoff (bezogen auf das gesamte Verpflichtungsjahr). Wird eine geringere Menge in Verkehr gebracht, entsteht keine Verpflichtung." Zoll online

Die Treibhausgasminderungsquote soll somit eine Umverteilung der Gelder generieren. Das bedeutet, es soll Geld von fossilen Brennstoffen in emissionsarme Alternativen fließen. So soll die Verkehrswende weiter gefördert werden.

WAS IST EINE PÖNALE?

Eine Pönale ist eine Strafe, Gebühr oder auch ein Bußgeld, welches als Strafe für einen Vertragsbruch verhängt wird. Das Wort Pönale stammt von dem lateinischen Wort „poena“ ab, was so viel wie Bestrafung bedeutet.

Im Kontext des THG-Quotenhandels ist eine Pönale fällig, wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen - also beispielsweise ein Mineralölkonzern - die vorgegebene THG-Quote in einem Jahr nicht erfüllt.

Die THG-Quote wird von der Bundesregierung für jedes Jahr verbindlich als Prozentsatz festgelegt. Für 2022 sind das beispielsweise 7 %. Das heißt, Quotenverpflichtete müssen 2022 7 % ihrer jährlichen Emissionen gegenüber dem fossilen Referenzwert einsparen. Mit anderen Worten, sie sind dazu verpflichtet, ihre Emissionsintensität zu senken.

Mehr zu der THG-Quote und dem fossilen Referenzwert findest du auch in unserem THG-Leitfaden.

Ob die Unternehmen diese Quote einhalten konnten, wird dann immer am Ende des jeweiligen Jahres geprüft. Hat ein Unternehmen die festgesetzte Prozentgrenze erreicht oder liegt sogar darüber, gilt die Quote als erfüllt. Liegen die Einsparungen allerdings darunter, muss das betreffende Unternehmen Pönalen zahlen.

Übrigens:

Wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen es schafft, die vorgeschriebene Quote für ein bestimmtes Kalenderjahr zu übersteigen, können die eingesparten Emissionen in den meisten Fällen auf Antrag auf die Quote des Folgejahres angerechnet werden.

Wie werden die Pönalen für die Nichterfüllung der THG-Quote festgelegt?

Für quotenverpflichtete Unternehmen mit Firmensitz oder einer Niederlassung in Deutschland liegt die Pönale im Jahr 2022 bei 600 € pro Tonne CO2-Emission. Im Vorjahr lag diese noch bei 470 € pro Tonne CO2-Emissionen und es ist gut möglich, dass sie in den nächsten Jahren weiter steigt.

Die Höhe der Strafe wird im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten festgelegt.

Wie können quotenverpflichtete Unternehmen die Zahlung einer Pönale verhindern?

Zur Erfüllung der THG-Quote bieten sich den Unternehmen zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können ihre CO2-Emissionen durch den direkten Verkauf emissionsärmerer Kraftstoffe wie zum Beispiel Biodiesel (B7) und Bioethanol (E10) senken.
  2. Sie kaufen die Umweltzertifikate von Dritten, die Emissionen im Verkehr einsparen. Das sind zum Beispiel Ladesäulenbetreibende oder eAutofahrende.

Mit der zweiten Option kommt also der THG-Quotenhandel ins Spiel.

Hier werden der durchschnittliche geschätzte Stromverbrauch eines eAutos, das nicht öffentlich geladen wird, mit dem tatsächlichen (öffentlichen) Ladestrom durch Angaben der Ladesäulenbetreiber*innen miteinander addiert. Anhand dieser Zahlen wird dann der handelbare Quotenanteil berechnet.

Besitzt du also ein Elektrofahrzeug, kannst du im Rahmen des THG-Quotenhandels deine CO2-Einsparung vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und anschließend an Mineralölkonzerne verkaufen. Diese können wiederum durch den Einkauf deines Umweltzertifikates ihren Quotenanteil begleichen.

Wie das im Detail funktioniert, findest du in unserem THG-Leitfaden.

Good to know:

Die THG-Quote gibt es schon seit 2015. Bis 2017 konnten die Unternehmen allerdings ausschließlich durch das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen die Quote erfüllen. Seit 2018/19 wurden den verpflichteten Unternehmen durch mehrere Rechtsverordnungen weitere Möglichkeiten zur Erfüllung der Quotenverpflichtung ermöglicht.

WAS IST DAS ZIEL DER STEIGENDEN THG-QUOTE UND DER DAMIT VERBUNDENEN PÖNALE?

Im Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote als Antwort auf die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) beschlossen.

Die EU-Richtlinie hat den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors auf mindestens 14 % für das Jahr 2030 angehoben. Um dem nachzukommen, wird in Deutschland im Verkehrssektor die THG-Quote daher schrittweise von derzeit 7 % auf 25 % im Jahr 2030 ansteigen.

ZUSAMMENFASSUNG

Die THG-Quote hat das Ziel, die Verkehrswende voranzutreiben und den Verkehrssektor umweltfreundlicher zu gestalten. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Umlauf bringen, müssen ihre Emissionen verringern oder ausgleichen - und zwar um den festgelegten Prozentsatz der THG-Quote. Dieser steigt von Jahr zu Jahr bis auf 25 % bis 2030.

Wenn die betroffenen Unternehmen es nicht schaffen, in einem Kalenderjahr ihre Emissionen der THG-Quote entsprechend zu verringern, müssen sie eine Pönale - also eine Strafe - zahlen. Diese liegt derzeit bei 600 € pro Tonne CO2-Emission.

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