Umweltfreundliche Mobilität gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung und das aus gutem Grund: Elektroautos sind im Gegensatz zu Verbrennen umweltfreundlicher, leiser und kosteneffizienter.
Um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit großzügige Förderungen für den Kauf von Elektroautos bereitgestellt. Doch seit dem Jahr 2023 gibt es einige Regelungen, die eine Reduzierung der Fördergelder bewirkt haben.
In diesem Blogbeitrag erfährst du alles über die Elektroauto-Förderungen 2023: Welche Förderungen gibt es? Welche neuen Bestimmungen sind vorgesehen und wie kannst du profitieren?
Kurz & Knapp:
Die deutsche Regierung hat ehrgeizige Pläne, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen: Bis zum Jahr 2030 sollen bis zu zehn Millionen elektrisch betriebene Fahrzeuge auf den Straßen fahren und eine Million Ladepunkte errichtet werden.
Dafür hat die Bundesregierung ein umfassendes Förderprogramm beschlossen, welches unter anderem Kaufprämien, Steuernachlässe und großzügige Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur beinhaltet. Diese Fördermaßnahmen sind Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und sollen den Umstieg auf Elektromobilität in Deutschland beschleunigen.
Es gibt unterschiedliche Programme, die bundesweit, in bestimmten Bundesländern oder auf regionaler bzw. kommunaler Ebene beantragt werden können. Die Wahl der passenden Förderung hängt dabei von den inhaltlichen Schwerpunkten und den jeweiligen Fördergebern ab.
In Deutschland gibt es derzeit verschiedene Förderprogramme für Elektroautos. Die aufgeführten Förderungen repräsentieren eine Zusammenstellung der bedeutsamsten Anreize:
Es gibt Förderungen sowohl für den Kauf als auch für den Betrieb von Elektrofahrzeugen. Mit dem Wachstum der eMobilität in Deutschland besteht natürlich die Möglichkeit, dass zukünftig weitere Förderungen für Elektroautos eingeführt werden.
Prinzipiell ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Förderprogramme und Anreize für Elektroautos zu informieren. Nutze deine Möglichkeiten und bleibe stets auf dem Laufenden!
Die Informationen zum Umweltbonus, auch bekannt als BAFA-Prämie, für Elektrofahrzeuge in Deutschland haben sich bis zum Jahr 2024 erheblich geändert.
Ursprünglich zur Förderung des Kaufs von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen eingeführt, hat die Bundesregierung beschlossen, diese Förderung mit Wirkung zum 18. Dezember 2023 einzustellen. Dies bedeutet, dass seit diesem Datum keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus gestellt werden können.
Anträge, die bis zum 17. Dezember 2023 eingereicht wurden, werden jedoch weiterhin bearbeitet und die zugesagten Förderungen ausgezahlt.
Trotz des Auslaufens der Förderung gibt es Spekulationen über ein mögliches Nachfolgeprogramm, das sich auf spezifische Nutzergruppen wie Firmenflotten oder schwere Nutzfahrzeuge konzentrieren könnte, allerdings wurden bislang keine konkreten Pläne oder Richtlinien für ein solches Programm veröffentlicht.
Diese Änderungen markieren einen signifikanten Wendepunkt in der Förderpolitik für Elektromobilität in Deutschland, mit einem verstärkten Fokus auf die Reduzierung der Fördersätze und einer Neuausrichtung auf Fahrzeuge, die einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor.
Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, in der Regel Mineralölkonzerne, ihre Treibhausgase zu mindern. Sie können dies durch den Einsatz klimafreundlicher Kraftstoffe oder den Einkauf von Emissionszertifikaten von Dritten erreichen. Damit ist der Quotenhandel gemeint.
Im Rahmen der Förderung werden die Halter*innen von Elektroautos für ihren positiven Beitrag zum Klimaschutz belohnt. Indem es ihnen gesetzlich möglich gemacht wird, ihre Emissionseinsparungen in Form von Zertifikaten an diese Unternehmen zu verkaufen, können sie ganz einfach Geld verdienen. Dies ist möglich, da Strom als alternative Energiequelle weniger CO2 ausstößt.
Die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen werden auf fossile Brennstoffe aufgeschlagen, was zu einem stetigen Anstieg der Preise für Benzin und Diesel führt. Dadurch werden diese Kraftstoffe immer unattraktiver und Elektromobilität vorangetrieben.
Das Beste an der THG-Quote: Sie ist für alle da. Hier gibt es keine Begrenzung auf eine bestimmte Zielgruppe. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von ihr profitieren und das sogar jährlich.
Damit du deine Emissionszertifikate verkaufen kannst, benötigst du Unterstützung von vermittelnden Unternehmen. Die Mengen pro Elektrofahrzeug sind nämlich zu klein, um sie alleine handeln zu können. Es handelt sich um Unternehmen, die auf den Quotenhandel spezialisiert sind und dir eine einfache und unkomplizierte Abwicklung bieten.
Es handelt sich um digitale Plattformen wie GELD FÜR eAUTO. Sie bündeln die zertifizierten THG-Quoten vieler eFahrzeuge und vermarkten sie, um dir den bestmöglichen Erlös zu ermöglichen.
Um teilzunehmen, musst du dich lediglich in wenigen Schritten auf der Plattform registrieren und deinen Fahrzeugschein hochladen. Der weitere Beantragungs- und Verkaufsprozess wird von GELD FÜR eAUTO übernommen und dir wird anschließend die THG-Prämie ausgezahlt.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von der THG-Quote profitieren. Alles, was du brauchst, ist ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb. Hast du mehrere eAutos oder sogar eine ganze Flotte, dann kannst du für jedes dieser Fahrzeuge einmal im Jahr die THG-Prämie erhalten.
Wenn dein Name in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter*in des Elektroautos vermerkt ist, hast du Anspruch auf die Vorteile der Treibhausgasminderungsquote. Das Gleiche gilt für deine Firma. Bei GELD FÜR eAUTO gibt es die Möglichkeit, sich ein Firmenprofil anzulegen oder sich direkt als Kfz-Betrieb zu registrieren.
Für den Erhalt der THG-Prämie ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung erforderlich. Falls keine Zulassungsbescheinigung vorliegt, kann man nach aktueller Gesetzgebung leider nicht von der Prämie profitieren.
Hybrid-Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen. Nur rein batterieelektrischen Fahrzeuges können im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren.
Elektroroller und Kleinkrafträder der Klassen L1e, L1e-A und L1e-B können seit der Gesetzesänderung 2023 nicht mehr profitieren.
Die Höhe deiner THG-Prämie hängt davon ab, welches Prämienmodell du gewählt hast und welche Fahrzeugklasse du besitzt. Die Fahrzeugklasse (M1, N1, M3 oder sonstige Fahrzeugklassen) wird in der Regel auf Grundlage des Fahrzeugscheins erkannt und bei der Prämienhöhe berücksichtigt.
Bei der Anmeldung kannst du zwischen dem Garantie- und dem Risikopreis wählen. In der Regel sind Prämien von bis zu 380 Euro möglich.
Die Prämie gibt es immer einmal im Jahr und pro Fahrzeug.
So beantragst du die THG-Quote bei GELD FÜR eAUTO:
Das Umweltbundesamt ist die zuständige Stelle für die Prüfung der in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten Emissionen. Die Behörde stellt sicher, dass die THG-Quote korrekt umgesetzt und eingehalten wird.
Der Prozess bis zur Auszahlung kann dabei manchmal einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sorgen stets für einen reibungslosen Ablauf.
Und das ist noch nicht alles. Zusätzlich zur THG-Quote für eAutos gibt es die THG-Quote für Ladestrom. Die Förderung trifft zu, wenn du z. B. eine Wallbox oder eine Ladesäule besitzt. Bei dieser Förderung wirst du für jede geladene kWh belohnt. Die wichtigste Voraussetzung: Der Ladepunkt muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als ‘öffentlich zugänglich’ gemeldet sein, was bedeutet, dass er theoretisch von jedem genutzt werden kann. Allerdings kann die Zugänglichkeit zeitlich eingeschränkt werden.
Bei der THG-Quote für Ladestrom geht es darum, den Strom mit anderen zu teilen und auf diese Weise die Ladeinfrastruktur zu optimieren. Mit der öffentlichen Zugänglichkeit stimmst du zu, in das Register der öffentlichen Ladepunkte der BNetzA aufgenommen zu werden.
Mehr Lademöglichkeiten, bessere Chancen für die eMobilität. Und dafür bekommst du eine satte Belohnung.
Wir bieten als Plattform den Service an, die Anmeldung deiner Wallbox bei der Bundesnetzagentur für dich zu übernehmen.
Wenn du dich bei GELD FÜR eAUTO anmeldest, brauchst du uns lediglich einige Informationen zu deinem Ladepunkt zur Verfügung stellen und wir erledigen den Rest für dich. Sobald deine Wallbox bei der BNetzA gemeldet ist, kannst du für jede kWh, die über deine Ladestation abgegeben wird, die THG-Prämie erhalten.
Du hast die Möglichkeit, auf unserer Plattform Strommengen einzutragen. Du kannst den Strom für beliebig viele unterjährige Zeiträume erfassen. Dabei dürfen sich die Zeitfenster natürlich nicht überschneiden. Der eingetragene Zeitraum muss immer in der Vergangenheit liegen, denn wer weiß, wie viel du zukünftig tatsächlich ladest.
Wir empfehlen dir nach der Anmeldung des Ladepunktes den gesamten Ladestrom für den Zeitraum von Anfang des Jahres bis zum aktuellen Zeitpunkt einzutragen. Und von da an die Strommengen monatlich zu erfassen.
Grundsätzlich ist es möglich, den Ladestrom für das laufende Kalenderjahr zu melden. Falls der Ladestrom für das vergangene Jahr rückwirkend gemeldet werden soll, muss dies bis zum 15.02. des aktuellen Jahres erfolgen.
Sobald du diese Strommengen erfasst hast, werden sie automatisch und in regelmäßigen Abständen an das Umweltbundesamt übermittelt. Das Amt überprüft und zertifiziert die Daten und stellt die notwendigen Bescheinigungen aus. Anschließend erhältst du eine Auszahlung und eine Gutschrift in deinem Profil auf unserer Plattform.
Wenn du deinen Ladepunkt bereits bei der BNetzA als öffentlich zugänglich gemeldet hast, kannst du direkt die Strommengen, die über deinen Ladepunkt abgegeben wurden, zu bestimmten Zeiträumen auf unserer Plattform angeben.
Die THG-Quote ist auch hier nicht auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt. Sowohl gewerbliche als auch private Nutzer können die Prämie erhalten.
Es ist möglich, jede Art von Ladesäule oder Wallbox anzumelden, solange sie den Anforderungen der Ladesäulenverordnung entspricht. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Parkplatz, zu dem die Ladeeinrichtung gehört, öffentlich zugänglich ist.
Für jede über deine Ladestation abgegebene kWh erhältst du eine THG-Prämie in Höhe von 3 Ct. Das heißt 3 Ct pro geladene Kilowattstunde. Ein Beispiel: Wenn du im Jahr 2.000 kWh Strom über deine Ladestation abgibst, erhältst du eine Prämie von 60 Euro. Registriere dich jetzt bei GELD FÜR eAUTO und bekomme für jede kWh, die über deine Ladestation abgegeben wird, bares Geld. Trage einfach deine Strommengen auf unserer Plattform ein und erhalte die THG-Prämie für deine Wallbox.
Es gibt diverse Maßnahmen und Programme, welche den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützen. Die zentrale Förderung von Wallboxen durch den Bund ist vor Kurzem ausgelaufen, was bedauerlicherweise eine Verschlechterung deiner Fördermöglichkeiten bedeutet. Allerdings gibt es noch Förderprogramme von Bundesländern oder Kommunen, die den Ausbau privater Ladeinfrastruktur weiterhin unterstützen.
Hier folgen einige Beispiele:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bot mit ihrem Förderprogramm 440 den größten Fördertopf für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur. Sie förderte bis Ende 2022 mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich waren.
Die komplette KfW-Förderung für private Ladeinfrastruktur wurde leider eingestellt. Die Mittel sind ausgeschöpft!
So werden keine Förderungen mehr für Privatpersonen im Rahmen des Programms 440 bereitgestellt. Es ist unklar, ob dieses Programm wieder aufgenommen wird und ob neue Fördergelder zur Verfügung stehen werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Förderprogramm, das Zuschüsse für den Kauf, den Einbau und den Anschluss von Ladeinfrastruktur gewährt. Die Förderung ist ein Programmpunkt der progres.nrw, dem Programmbereich “Emissionsarme Mobilität”.
Privatpersonen haben hierbei die Möglichkeit, von einem Zuschuss von bis zu 1500 Euro zu profitieren. Wenn die Installation der Ladeinfrastruktur zusätzlich mit dem Bau einer neuen Photovoltaik-Anlage kombiniert wird, kann die Förderung noch weiter erhöht werden.
Durch die Kombination beider Maßnahmen wird die Nutzung von erneuerbaren Energien gestärkt und somit ein wichtiger Beitrag zur Umwelt geleistet. Es ist jedoch zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen gibt, die erfüllt werden müssen, um die Fördergelder zu erhalten.
Weitere Informationen hierzu können bei den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen eingeholt werden oder auf der Seite ElektroMobilität NRW.
In Baden-Württemberg haben sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die ihren Wohnsitz im Land haben, die Möglichkeit, bei der Förderbank des Landes (L-Bank) Fördermittel für den Erwerb eines Elektroautos oder einer Wallbox zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie eine eigene Photovoltaik-Anlage besitzen. Nach erfolgreicher Prüfung können sie eine Förderung in Höhe von 1000 Euro für das Elektrofahrzeug und 500 Euro für die Wallbox erhalten.
Das Ministerium für Verkehr betrachtet den BW-e-Solar-Gutschein als eine Anreizmaßnahme, um den Kauf von Elektrofahrzeugen oder Leichtkraftfahrzeugen mit Elektroantrieb zu fördern und deren Ladevorgang durch zusätzliche regenerative Stromversorgung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhältst du auf der Homepage der Staatsbank für Baden-Württemberg.
Im Juni 2022 hat die Vollversammlung des Stadtrats die überarbeitete Förderrichtlinie “Klimaneutrale Antriebe” beschlossen.
Das Förderprogramm wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 starten, sobald das Förderportal fertiggestellt ist. Das Förderprogramm umfasst die Förderung von Lastenrädern, Fahrradanhängern, Elektrofahrzeugen, Ladestationen sowie Beratungsleistungen.
Weitere Förderprogramme sind:
Das zentrale Internetportal deiner Stadt bietet in den meisten Fällen Informationen zu aktuellen Förderprogrammen oder Aktionen zum Thema Mobilität und Nachhaltigkeit. Auch Energieversorger und private Institutionen bieten manchmal Förderprogramme an, die für dich von Interesse sein könnten.
Schau dich einfach mal um, wenn du gerade drauf und dran bist, dir eine Wallbox zu kaufen oder diese zu installieren. Unterstützungsprogramme gibt es viele. Durch die hohe Nachfrage kann es aber auch dazu kommen, dass Fördergelder schnell ausgeschöpft sind.
Hast du ein Elektroauto, dann kannst du von einigen Steuervergünstigungen profitieren. Im Unterschied zum Umweltbonus ist die steuerliche Unterstützung der Elektromobilität ein Thema von hoher Komplexität.
Es gibt viele Vorschriften, die nur unter bestimmten Bedingungen gelten. Zusätzlich beziehen sich viele dieser Regelungen hauptsächlich auf Arbeitnehmer*innen und Nutzer*innen von Firmenwagen, die diese auch privat verwenden.
Wir haben drei Beispiel für dich zusammengetragen:
Eine Maßnahme, die allen Besitzer*innen von Elektroautos zugutekommt, ist die Befreiung von der Kfz-Steuer. Fahrzeuge, die vollständig elektrisch betrieben werden und zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen werden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren (aber höchstens bis zum 31. Dezember 2030) von der Kfz-Steuer befreit.
Seit dem Jahr 2019 können Arbeitnehmer*innen, die ein Elektroauto als Firmenwagen besitzen und es auch privat nutzen, von einer speziellen Regelung profitieren.
Anstelle einer monatlichen Versteuerung des geldwerten Vorteils in Höhe von einem Prozent des Listenpreises gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge lediglich ein geringerer Satz.
Für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen bis zu einem Wert von 60.000 Euro als Dienstwagen muss nur noch ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit einem höheren Bruttolistenpreis gilt weiterhin der Satz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Diese Regelung war ursprünglich bis Ende 2021 vorgesehen, jedoch wurde sie nun bis zum Jahr 2030 verlängert. Für konventionelle Verbrennerfahrzeuge gilt in der Regel ein höherer Prozentsatz.
Wenn Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeitern*innen das Aufladen ihres Elektrofahrzeugs an der Arbeitsstätte ermöglichen, ist dies steuerfrei. Diese Regelung gilt bis zum Jahr 2030.
Die unentgeltliche oder vergünstigte Aufladung von Batterien bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen durch den Arbeitgeber ist gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, sofern diese Leistung zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder dienstlich genutzt wird.
Auch gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der begünstigten Fahrzeuge oder eines Höchstbetrags.
Es gibt auch regionale Förderprogramme, die den Umstieg auf emissionsarme Mobilität zusätzlich unterstützen.
Viele Städte und Gemeinden bieten Zuschüsse oder finanzielle Anreize für Unternehmen oder Privatpersonen, die öffentliche Ladestationen installieren oder betreiben möchten. Auch der Ausbau von privaten Ladestationen kann in einigen Regionen gefördert werden.
Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme für den Kauf von Lastenfahrrädern oder eBikes. Wer sich also für den Kauf eines emissionsarmen Fahrzeugs oder die Installation von Ladeinfrastruktur interessiert, sollte sich auch über regionale Fördermöglichkeiten informieren, um von den zusätzlichen finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Elektroautos werden immer beliebter und klimafreundliche Mobilität wird in Deutschland zunehmend wichtiger. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der Vergangenheit großzügige Förderungen für den Kauf von Elektroautos und den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereitgestellt.
Die wohl wichtigste Förderung für Elektroautos ist der Umweltbonus (BAFA-Prämie), der seit Januar 2023 neue Regelungen enthält. Die Fördersumme wurde reduziert und ab dem 1.9.2023 gilt der Bonus nur noch für Privatpersonen. Plug-in-Hybride werden ab 2023 nicht mehr gefördert.
Weitere Förderprogramme für Elektroautos sind die Treibhausgasminderungsquote, Steuervergünstigungen, Förderung der Ladeinfrastruktur und regionale Förderprogramme.
Die einschlägige KfW-Förderung zur Förderung privater Ladeinfrastruktur wurde leider eingestellt. Doch auf Ebene der Länder und Kommunen gibt es zusätzliche, attraktive Förderprogramme, die für dich von Interesse sein könnten.
Auch die Treibhausgasminderungsquote bietet eine unkomplizierte und profitable Fördermöglichkeit für dein Elektroauto. Sie ist einfach zu beantragen und du erhältst die THG-Prämie nicht nur einmal, sondern jährlich. Und auch Strom aus der heimischen Wallbox kann durch die THG-Quote prämiert werden.
Insgesamt ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Förderprogramme und Anreize für Elektroautos zu informieren, um auf dem Laufenden zu bleiben. Da Elektromobilität rasant wächst, können fortwährend weitere Förderungen hinzukommen und alte Fördertöpfe ausgeschöpft werden.
Entscheide dich für eines der zuverlässigsten Fördermittel und profitiere jährlich mit deinem eAuto. Sichere dir jetzt unkompliziert und einfach die THG-Quote nicht nur für dein Elektroauto, sondern auch für deine heimische Ladestation.