THG-Novelle - Bundeskabinett beschließt Änderungen an 38. BImSchV

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03.12.2024

Änderungen an der 38. BImSchV rücken die Klimaziele wieder in den Fokus. Das sind die neuen Regelungen zur THG-Quote.

Die Bundesregierung hat eine wichtige Entscheidung für den Klimaschutz getroffen. Mit der neuen Regelung zur THG-Quote setzt sie ein klares Zeichen für mehr erneuerbare Energien im Verkehr. 

Die Novelle der 38. BImSchV sorgt dafür, dass in den nächsten Jahren nur CO2-Einsparungen aus dem laufenden Jahr und keine Übererfüllungen aus vorherigen Jahren angerechnet werden können. Das soll die Klimaziele sichern und die Nutzung nachhaltiger Alternativen stärken. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die an der Wirksamkeit und den Hintergründen der neuen Regelungen zweifeln.

Was genau hinter der Änderung steckt, welche Folgen sie hat und warum sie kritisch gesehen wird, erfährst du hier.

Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp:

  • Übererfüllungen der THG-Quote aus den Jahren 2024 und 2025 dürfen nicht auf die Folgejahre 2025 und 2026 übertragen werden. Alle drei dürfen in 2027 angerechnet werden.
  • Anrechnungen sind erst ab dem Jahr 2027 wieder möglich.
  • Die neuen Regeln betreffen sowohl die allgemeine THG-Quote als auch die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe.
  • Die Maßnahme soll dazu beitragen, die jährlichen CO2-Minderungsziele konsequent zu erreichen und nachhaltige Alternativen zu fördern.
  • Kritische Stimmen bemängeln, dass die Regelung langfristige Schlupflöcher nicht ausreichend schließt.

Was hat das Bundeskabinett beschlossen?

Künftig können Unternehmen der Mineralölbranche ihre Verpflichtungen zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nicht mehr mit überschüssigen CO2-Einsparungen aus Vorjahren ausgleichen. 

Diese Regelung gilt für die Jahre 2025 und 2026 und stellt eine deutliche Änderung der bisherigen Praxis dar. Das heißt, 2024 darf nicht auf das Jahr 2025 und 2025 nicht auf das Jahr 2026 angerechnet werden. Überschüsse aus den Vorjahren können erst wieder ab 2027 angerechnet werden. 

Die Änderung bildet die Grundlage für die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III, die höhere Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bis 2030 stellt. Ziel ist es, den Anteil nachhaltiger Energien im Verkehrssektor EU-weit zu steigern.

Bislang war es üblich, Übererfüllungen aus einem Jahr in die Zukunft zu übertragen. Ab sofort wird diese Möglichkeit vorübergehend ausgesetzt, um den Zielpfad für die CO2-Reduktion zu sichern. 

Die neuen Vorschriften treten noch im laufenden Jahr 2024 in Kraft, ohne dass eine Zustimmung des Bundestags oder Bundesrats erforderlich ist. Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung nachhaltiger Energien im Verkehrssektor anzukurbeln und gleichzeitig Investitionsanreize für innovative Technologien zu schaffen.

Ein Signal für die Zukunft erneuerbarer Energien

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht die neue Regelung als klares Signal an die Branche:

„Mit dieser Maßnahme stärken wir den Einsatz klimafreundlicher Alternativen wie Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff und erneuerbare Energien im Verkehr.“ 

Sie betont, dass die Nachfrage nach klimafreundlichen Alternativen durch die Anpassungen deutlich steigen wird. Dies stärke nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen, die auf nachhaltige Technologien setzen – etwa Hersteller von fortschrittlichen Biokraftstoffen oder Betreiber von Ladeinfrastruktur. 

Lemke betont, dass die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen langfristig die Transformation des Verkehrssektors beschleunigen wird. Mit der schrittweisen Erhöhung der THG-Quote, die bis 2030 auf 25 Prozent steigen soll, wird dieser Wandel unterstützt.

Warum wurde die Übertragbarkeit der Übererfüllungen eingeschränkt?

In der Vergangenheit konnten Mineralölunternehmen die THG-Quote übererfüllen und die überschüssigen CO2-Minderungen auf die Verpflichtungen der Folgejahre anrechnen lassen. 2022 summierten sich diese Übererfüllungen auf 3,4 Millionen Tonnen CO2, was etwa 24 Prozent über der gesetzlichen Verpflichtung lag. Im Jahr 2023 waren es sogar 8,07 Millionen Tonnen CO2.

Diese Praxis wurde von der Branche als wirtschaftlich sinnvoll angesehen, zeigte jedoch, dass die THG-Quote sehr leicht zu erfüllen war und führte durch das große Angebot an Einsparungen zu einem starken Preisverfall am Markt. Die temporäre Aussetzung der Übertragung von Übererfüllungen soll verhindern, dass die Ziele für die kommenden Jahre durch aufgeschobene Einsparungen verwässert werden. 

Würden die Unternehmen ihre angesammelten Überschüsse einsetzen, könnten erneuerbare Energien wie Biokraftstoffe oder Strom aus nachhaltigen Quellen im Jahr 2025 deutlich weniger oder zu einem sehr niedrigen Preis zum Einsatz kommen. Dies hätte zur Folge, dass Deutschland die EU-Vorgaben für die CO2-Reduktion im Verkehrssektor verfehlt.

Durch die Aussetzung der Übertragbarkeit soll verhindert werden, dass aufgeschobene Überschüsse die Klimaziele der kommenden Jahre gefährden. Außerdem möchte die Bundesregierung damit sicherstellen, dass nachhaltige Kraftstoffe und Strom aus erneuerbaren Quellen konsequenter genutzt werden.

Details zur Regelung

Die neuen Vorgaben zur THG-Quote bringen klare Änderungen mit sich, die sowohl für Unternehmen als auch für die Energiewende von großer Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Keine Übertragung: Unternehmen können ihre Übererfüllungen aus den Jahren 2024 und 2025 nicht nutzen, um spätere Verpflichtungen zu erfüllen. Erst ab 2027 ist dies wieder möglich.
  • Betroffene Bereiche: Die Regelung gilt sowohl für die allgemeine THG-Quote nach §37a BImSchG als auch für die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe gemäß §14 der 38. BImSchV.
  • Übergangsfristen: Überschüsse aus dem Jahr 2024 bleiben bestehen und können ab 2027 wieder angerechnet werden.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die jährlichen Klimaziele konsequent eingehalten werden und die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stabil bleibt.

Kritik von der Initiative „Klimabetrug stoppen“

Die "Initiative Klimabetrug stoppen", die auch von der  Plattform GELD FÜR eAUTO unterstützt wird, sieht die Änderungen jedoch kritisch. Nach ihrer Einschätzung greift die Bundesregierung zu spät ein, um die bestehenden Missstände wirksam zu bekämpfen. 

Die Initiative kritisiert insbesondere, dass die großen Mengen an angesammelten Übererfüllungen aus den Vorjahren überhaupt erst entstehen konnten. Diese hätten dazu geführt, dass Unternehmen sich jahrelang der tatsächlichen Verantwortung für die Einhaltung der Klimaziele entziehen konnten.

Darüber hinaus bemängelt die Initiative, dass die neuen Regeln zwar auf den ersten Blick ambitioniert wirken, aber in ihrer Umsetzung lückenhaft seien. Die Regelung, Übererfüllungen erst ab 2027 wieder anrechnen zu können, werde es einigen Marktteilnehmern ermöglichen, ihre Klimaverpflichtungen lediglich aufzuschieben, statt langfristig auf nachhaltige Alternativen umzustellen. Dies sei ein Rückschritt im Vergleich zu strikteren internationalen Vorgaben, wie sie beispielsweise in einigen EU-Ländern bereits existieren.

Die Initiative fordert deshalb umfassendere Reformen, die eine noch stärkere Regulierung der Mineralölindustrie beinhalten und auf langfristige Nachhaltigkeit abzielen. Nach ihrer Auffassung muss die Politik mehr Transparenz schaffen und sicherstellen, dass der Klimaschutz im Verkehr nicht durch Schlupflöcher gefährdet wird.

Erfahre hier, wie die Initiative gegen Milliardenbetrug im Klimaschutz vorgeht.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Trotz der Kritik bleibt die Aussetzung der Übertragbarkeit ein wichtiges Signal für die Branche, dass die Bundesregierung nach langer Zeit des Zuschauens aktiv wird. Alle Blicke gehen nun in Richtung Umsetzung der RED III in nationales Recht, bei dem die Quote voraussichtlich grundlegend angepasst wird. 

Durch das vorzeitige Aus der Ampel-Koalition ist dieses Vorhaben jedoch vorerst gestoppt. Ohne eine deutliche Erhöhung der Quote wird sich die wirtschaftliche Situation der Branche nicht erhöhen und der Weg zu Erneuerbaren im Verkehr verzögern.

Fazit: Was bedeuten die neuen Vorgaben für dich?

Wenn du ein Elektroauto besitzt, könnten die neuen Regeln direkt für dich von Vorteil sein. Durch die strengeren Vorgaben steigt die Nachfrage nach CO2-Einsparungen von Dritten, und das wirkt sich positiv auf die THG-Quote aus. Das bedeutet, dass die Prämien, die du für dein Elektroauto über GELD FÜR eAUTO erhalten kannst, stabil bleiben oder sogar ansteigen könnten.

Jede Kilowattstunde, die du mit deinem eAuto fährst, trägt zur Reduktion von CO2 bei, und du wirst dafür belohnt. So wird dein Beitrag zur Verkehrswende auch für dich ganz persönlich spürbar und lohnend.

JETZT THG-PRÄMIE SICHERN

Sonja