Kfz-Steuern Elektroauto - Das sind deine Vorteile 2024

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17.12.2024

Spare Steuern mit deinem eAuto: Erfahre, wie lange du steuerfrei fährst, welche Fahrzeuge profitieren und wie die Kosten danach aussehen.

Die Anschaffung eines Elektroautos bringt nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für deinen Geldbeutel. Du sparst nicht nur bei den Betriebskosten, sondern kannst auch von einer steuerlichen Befreiung profitieren.

Hier erfährst du alles, was du über die steuerlichen Regelungen für eAutos wissen solltest. Wir beleuchten die Dauer der Steuerbefreiung, die Besonderheiten bei Wasserstofffahrzeugen und gebrauchten Stromern sowie die Besteuerung nach Ablauf der Frist. Erfahre hier alles über Kfz-Steuern für Elektroautos.

Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp

  • Für Elektroautos fällt die ersten zehn Jahre nach Erstzulassung bis zum 31.12.2030 keine Kfz-Steuer an.
  • Plug-in-Hybride profitieren nicht von dieser Steuerbefreiung.
  • Nach Ablauf der zehn steuerfreien Jahre müssen eFahrzeughalter*innen lediglich die Hälfte der regulären Steuer zahlen.
  • Die Dienstwagensteuer ist bei eAutos in der Regel günstiger als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

Wie lange bleibt dein eAuto steuerfrei?

Um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, hat die Regierung zahlreiche Anreize geschaffen. Einer der bedeutendsten ist die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 15 Millionen eAutos auf die Straßen zu bringen.

Seit 2008 besteht die Regelung, dass Halter*innen von neu zugelassenen Elektroautos ab Erstzulassung fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit sind. Im Jahr 2011 wurde die Steuerbefreiung auf maximal zehn Jahre ausgedehnt. Diese gilt nicht nur für rein elektrische Fahrzeuge, sondern auch für Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb.

Aktuell profitieren alle Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis Ende 2030 von der Steuerbefreiung. Entscheidest du dich also für ein eAuto, genießt du diesen Vorteil für die verbleibenden Jahre bis maximal zum 31. Dezember 2030. Auch wenn die vollen zehn Jahre mittlerweile nicht mehr möglich sind, kannst du dennoch erhebliche Kosten sparen. 

Wird das eAuto auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter umgemeldet, bleibt die Steuerbefreiung bestehen – entweder bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis spätestens Ende 2030. Die Steuerbefreiung wird in diesem Fall weitergegeben. 

Auch zukünftig könnte es sein, das eAutos von weiteren Steuernachlässen profitieren. So plant Habek weitere Nachlässe, die den eAuto-Makt beleben sollen.

Was gilt für Wasserstofffahrzeuge und Plug-in-Hybride?

Nicht nur rein elektrische Autos, sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge sind komplett von der Kfz-Steuer befreit. Diese erzeugen Strom direkt im Fahrzeug aus Wasserstoff und gelten daher als umweltfreundlich.

Für Plug-in-Hybride sieht die Regelung jedoch anders aus. Da sie sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch über einen Elektroantrieb verfügen, wird die Kfz-Steuer wie bei konventionellen Fahrzeugen berechnet. Für sie erfolgt die Steuerberechnung auf Basis von Hubraum und CO2-Ausstoß.

Allerdings profitieren Plug-in-Hybride häufig von günstigen Steuersätzen aufgrund ihres niedrigen CO2-Ausstoßes. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von maximal 95 g/km können bis Ende 2025 von einem Steuerfreibetrag in Höhe von 30 Euro profitieren. Die Regelung gilt für Plug-in-Hybride, die bis Ende 2024 neu zugelassen werden.

Steuerbefreiung bei gebrauchten Elektroautos

Auch gebrauchte Elektroautos können von der Steuerbefreiung profitieren. Die Regelung gilt dabei ab dem Tag der Erstzulassung. Wenn du ein bereits genutztes Elektrofahrzeug kaufst, übernimmst du die noch verbleibende Steuerbefreiungsdauer.

Ein Beispiel: Kaufst du im Jahr 2024 ein fünf Jahre altes eAuto, kannst du die Steuerfreiheit für weitere fünf Jahre nutzen – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde nach dem 18. Mai 2011 erstmals zugelassen. Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2030.

Erfahre in diesem Artikel alles, was du beim Kauf eines gebrauchten eAutos beachten musst.

Was passiert nach Ablauf der Steuerbefreiung?

Nach zehn Jahren oder ab 2031, je nachdem, was zuerst eintritt, fällt für dein eAuto erstmals die Kfz-Steuer an. Dabei wird die Höhe der Steuer wie folgt berechnet: Grundlage ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (bis 3,5 t). Kleine und leichtere Fahrzeuge sind dabei günstiger als größere und schwerere Modelle.

Ein besonderer Vorteil bleibt dir dennoch erhalten: Für Elektroautos gibt es einen 50-prozentigen Steuerabschlag. Dieser soll die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge honorieren. 

Wichtig: Plug-in-Hybride gelten nicht als rein elektrische Fahrzeuge und sind von diesem Rabatt ausgeschlossen.

Die aktuelle Staffelung der Kfz-Steuer für eAutos nach Gewicht:

Zulässiges GesamtgewichtSteuer pro 200 kg (nach Rabatt)
bis 2.000 kg5,63 Euro
2.001 bis 3.000 kg6,01 Euro
3.001 bis 3.500 kg6,39 Euro

Zum Vergleich: Für Autos mit Verbrennungsmotoren ist der Hubraum und der CO2-Ausstoß ausschlaggebend, was die Steuer erheblich verteuern kann. Ein elektrischer VW ID.3 ist beispielsweise deutlich günstiger als ein Diesel oder Benziner des gleichen Herstellers.

Erfahre in unserem Kostenvergleich zwischen eAutos und Verbrennern weitere Gründe, warum eMobilität eine gute Wahl ist.

Umgebaute Elektroautos: Was gilt hier?

Interessant für Bastler: Auch umgebaute Verbrenner, die zu reinen Elektrofahrzeugen umgerüstet wurden, können von der Steuerbefreiung profitieren. In diesem Fall startet die Frist von maximal zehn Jahren ab dem Tag der Umrüstung.

Wichtig hierbei ist: Das Fahrzeug muss ausschließlich elektrisch betrieben werden. Ein Hybridantrieb oder ein ergänzender Verbrennungsmotor führt dazu, dass die Steuerbefreiung nicht greift.

Der Umbau muss professionell und nachweisbar erfolgt sein, sodass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen an Elektrofahrzeuge entspricht (z. B. durch Vorlage eines Gutachtens gemäß §21 StVZO).

Die technischen Änderungen müssen von einer Prüfstelle wie TÜV, Dekra oder einer anderen anerkannten Institution abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Fazit: eAutos punkten auch bei den Steuern

Die Steuerbefreiung macht die Entscheidung für ein Elektroauto noch leichter, da sie eine erhebliche finanzielle Entlastung bietet. Besonders bis Ende 2030 kannst du als Besitzer*in eines rein elektrischen Fahrzeugs von den Vorteilen profitieren. Doch auch nach Ablauf der Steuerbefreiung bleiben die Kosten für Elektroautos geringer als bei klassischen Verbrennern, nicht zuletzt durch den 50-prozentigen Steuerabschlag.

Zusätzlich senkst du die laufenden Kosten durch geringere Wartungsaufwände und niedrigere Energiekosten. Der Umstieg auf ein Elektroauto lohnt sich also nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes, sondern zahlt sich auch langfristig finanziell aus. 

Nutze die Chance, um Teil der Mobilitätswende zu werden und gleichzeitig deinen Geldbeutel zu schonen. E-Mobilität ist nicht nur zukunftsweisend, sondern bietet dir bereits heute handfeste Vorteile.

Jetzt noch mehr sparen: Geld verdienen mit der THG-Quote

Neben der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum 31.12.2030 und der vergünstigten Steuerregelung nach Ablauf der zehn Jahre profitieren eAuto-Halterinnen von einer weiteren finanziellen Förderung: der THG-Quote

Mit der Treibhausgasminderungsquote können Besitzer von Elektroautos ihre eingesparten Emissionen zertifizieren lassen und an Unternehmen verkaufen, die ihre CO₂-Emissionen ausgleichen müssen. Dies bietet eine zusätzliche jährliche Einnahmequelle für eFahrzeughalterinnen und macht den Umstieg auf ein Elektroauto noch attraktiver.

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Sonja