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Neuer Referentenentwurf zur THG-Quote – Was das für eAuto-Fahrer*innen bedeuten könnte

WissensplattformNewsNeuer Referentenentwurf zur THG-Quote – Was das für eAuto-Fahrer*innen bedeuten könnte
20.06.2025

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote vorgelegt. Ziel ist es, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen – unter anderem durch deutlich strengere Vorgaben im Verkehrssektor. Doch was genau würde sich ändern? Und vor allem: Was hat das für Auswirkungen auf dich als eAuto-Fahrer*in? Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Die gute Nachricht vorweg: Die THG-Prämie bleibt

Auch mit dem neuen Entwurf würde Strom weiterhin als Erfüllungsoption auf die THG-Quote angerechnet werden. Das bedeutet: Die THG-Prämie für dein eAuto bleibt auch in Zukunft und du bekommst jährlich bares Geld für dein Elektrofahrzeug.

eAutos bleiben zentral für die Zielerreichung

Die THG-Quote, also die Verpflichtung für Mineralölunternehmen, ihre Emissionen zu senken, sollte laut Entwurf stark ansteigen – von 10,6 % im Jahr 2025 auf bis zu 53 % im Jahr 2040. Bisher war die THG-Quote nur bis ins Jahr 2030 festgeschrieben. Die Bundesregierung glaubt somit weiter an das Instrument THG-Quote. Damit bleibt dein eAuto ein gefragter Beitrag zur Dekarbonisierung und du bekommst weiter Geld.

Der Multiplikationsfaktor für THG-Quoten aus Strom entfällt

Aktuell wird deine THG-Quote für Strom mit einem Multiplikationsfaktor von 3 multipliziert, um die eMobilität stärker zu fördern. Ab dem Jahr 2032 soll dieser Multiplikationsfaktor jährlich reduziert werden. Ab dann wird deine THG-Quote Jahr für Jahr weniger wert sein. Eine Maßnahme, die die Entwicklung der eMobilität einschränkt.

Biokraftstoffe ohne Vorort-Kontrollen nicht mehr anrechenbar

In der Vergangenheit litt der Markt sehr stark unter mutmaßlich falsch zertifizierten Biokraftstoffen, die aus China importiert wurden, den deutschen Markt geschwemmt haben und schließlich zum Abfall des Marktpreises geführt haben. Bisher scheiterte die Beweisführung an fehlenden Vor-Ort-Kontrollen. Zukünftig sollen keine Biokraftstoffe für die THG-Quote nutzbar gemacht werden, wenn keine Vor-Ort-Kontrollen möglich sind.

Zweifelhafte Kraftstoffe zukünftig nicht mehr anrechenbar

Kraftstoffe, die als Nebenprodukte der Palmölindustrie abfallen, sowie Kraftstoffe auf Palmölbasis können zukünftig nicht mehr für die THG-Quote genutzt werden. Auch Kraftstoffe auf Soja-Basis sind hiervon betroffen. Somit wird angeblicher Klimaschutz auf Basis von Regenwaldrodungen zukünftig nicht mehr belohnt.

Quotenratsche bei Übererfüllung

Wir haben den Mechanismus der Quotenratsche schon in der Vergangenheit gefordert: Wenn die THG-Quote in einem Jahr übererfüllt wird, soll dies dazu führen, dass in allen Folgejahren die THG-Quote angehoben wird. Wenn genügend erneuerbare Energien da sind, sollen Mineralölkonzerne somit zu strengen Emissionssenkungen gebracht werden. Ein klares und gutes Signal für den Klimaschutz.

Unser Fazit

Der Referentenentwurf zeigt: Die Bundesregierung arbeitet an der THG-Quote. Endlich werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die gegen den systematischen Betrug mit falsch zertifizierten Biokrafstoffen vorgehen. Mit diesen Maßnahmen kann der THG-Quotenmarkt stabilisiert werden und sich zukünftig wieder positiv entwickeln. In welcher Form der Entwurf konkret in die Umsetzung gelangt, steht jedoch noch in den Sternen. Ihr könnt euch jedoch sicher sein, wir sind aktiv, reden mit Politiker*innen und setzen uns für eine starke THG-Quote ein.