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ZUSÄTZLICHE PRÄMIE!
Wir stocken deine THG-Prämie auf! Hast du eine Wallbox oder eine Ladesäule? Dann klingelt die Kasse! Denn für jeden Ladepunkt wartet eine zusätzliche Prämie auf dich…
Wir vergeben extra THG-Prämie:
Das Extra an Unterstützung. Das Extra an Service. Das Extra an Prämien.
WALLBOX AM CARPORT? LADESÄULE IM HOF?

Zu deinem eAuto hast du auch noch eine Wallbox? Dann bring mit uns zusammen die Ladeinfrastruktur voran! Wenn du deine Lademöglichkeit anderen eMobilist*innen zur Verfügung stellst, kannst du auch für deinen Ladestrom deine persönliche THG-Prämie kassieren. Die Voraussetzungen? Die Lademöglichkeit muss der Ladesäulenverordnung entsprechen und bei der Bundesnetzagentur öffentlich gemacht werden. Keine Sorge. Wir geben dir alles für die Registrierung an die Hand.
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DEIN ENGAGEMENT WIRD BELOHNT
Mit der Bereitstellung eines Ladepunkts hilfst du, die eMobilität voranzubringen. Dafür schonmal ein riesiges Danke! Ganz egal, in welcher Form du den Ladestrom nutzt oder zur Verfügung stellst – über eine Wallbox, eine private oder eine öffentliche Ladesäule – dein Engagement soll belohnt werden. Registriere dich jetzt umgehend und profitiere von deinem Einsatz für die Umwelt.
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Liane
Support Agent
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DEINE eFRAGEN. UNSERE ANTWORTEN.
Alles, was du wissen willst, haben wir hier in unseren FAQ für dich zusammengetragen. Du findest trotzdem nicht die passende Antwort auf deine Frage? Dann nutze gern unser Kontaktformular!
Wie kann ich meinen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur anmelden?
Wenn du deinen Ladepunkt noch nicht bereits angemeldet hast, kannst du dies im neuen Portal der Bundesnetzagentur erledigen. Hier kannst du deine Ladestation melden, ihre "Öffnungszeiten" verwalten und sie abmelden, sollte sie nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Bitte beachte: Die notwendige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur entspricht nicht der Anmeldung bei deinem örtlichen Netzbetreiber, welche in der Regel dein Elektriker/ deine Elektrikerin bei der Inbetriebnahme tätigt.
Welche Ladeeinrichtungen kann ich anmelden?
Ladepunkte, die öffentlich zugänglich sind, im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind und die entnommene Energiemenge mess- und eichrechtskonform erfassen. Öffentlich zugänglich allein genügt nicht. Das gilt für gewerbliche wie für private Betreiber**innen. Als Betreiber*in bestätigst du einmal im Jahr mit einer Eigenerklärung, dass die Erfassung an deinen Ladepunkten mess- und eichrechtskonform erfolgt. Voraussetzung für die Prämie ist außerdem die Meldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur.
Was bedeutet öffentlich zugänglich?
Damit du von der THG-Quote deines Ladestromes profitieren kannst, muss dein Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung als öffentlich zugänglich gelten und du musst der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zugestimmt haben. Dein Ladepunkt muss theoretisch von jeder Person nutzbar sein. Ein Parkplatz beispielsweise ist öffentlich erreichbar, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und die Zufahrt zu diesem jedem bzw. jeder potenziellen Nutzer*in theoretisch möglich ist.
Seit Herbst 2024 gibt es bei der Bundesnetzagentur ein eigenes Portal, in dem du deine Ladestation melden und verwalten kannst. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine Ladestation bei der BNA meldest.
Wenn du im Portal der BNA der Veröffentlichung deiner Ladestation zugestimmt hast, kannst du sie bei uns in deinem Profil als eine neue "bei der BNA gemeldete" Ladestation anlegen.
Werden durch die Anmeldung meine Daten veröffentlicht?
Im Rahmen der Anmeldung deines Ladepunktes musst du der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zustimmen. Es werden hierzu ausschließlich Daten zu deinem Ladepunkt und seinem Standort sowie dein Unternehmensname (nur für gewerbliche Betreiber relevant) veröffentlich. Personenbezogene Daten sind nicht von dieser Veröffentlichung betroffen.
Bekomme ich durch die Nutzung von einer eigenen Photovoltaikanlage oder sonstigem grünen Strom eine höhere Vergütung?
Nein, eine gesonderte Anrechnung ist nach geltendem Gesetz nur für erneuerbare Energieanlagen, welche als sogenannte Insellösung betrieben werden, möglich. Hierzu müsste die Stromerzeugungsanlage und die angebundene Lademöglichkeit netzentkoppelt betrieben werden. Netzentkoppelt bedeutet, dass weder die Stromerzeugungsanlage noch die Lademöglichkeit mit dem Stromnetz verbunden ist.
Kann ich für den abgegebenen Ladestrom meiner privaten Wallbox eine THG-Prämie erhalten?
Für rein privat genutzte Wallboxen gibt es die THG-Prämie für Ladestrom nicht. Die THG-Prämie gibt es nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind und deren Strommengen mess- und eichrechtskonform erfasst werden. Die THG-Prämie für dein Fahrzeug bleibt davon unberührt.
Ich habe keinen eigenen Zähler an meiner Wallbox - kann ich trotzdem die THG-Prämie für den abgegebenen Ladestrom beantragen?
Für die THG-Prämie zählt eine Strommenge ab 2026 nur, wenn sie am Ladepunkt mess- und eichrechtskonform erfasst wird – mit geeichten Messgeräten, in Kilowattstunden, manipulationssicher gespeichert und für Dritte nachprüfbar. Ob dein Gerät das kann, steht in der Konformitätserklärung oder im Datenblatt des Herstellers. Wenn du unsicher bist, frag beim Hersteller oder beim Installationsbetrieb nach. Wir können das für dich nicht prüfen.
Wird ein Bezahlsystem für meinen Ladepunkt benötigt?
Nein, du kannst den Strom auch kostenfrei und ohne Authentifizierung zur Verfügung stellen. Unabhängig davon muss dein Ladepunkt die entnommene Energiemenge mess- und eichrechtskonform erfassen, damit die Strommengen für die THG-Prämie zählen. Gibst du Ladestrom gegen Entgelt ab, gelten zusätzlich die Anforderungen der Ladesäulenverordnung. Details dazu findest du im Merkblatt der Bundesnetzagentur zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemen.
Darf ich als Privatperson einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt auf meiner Parkfläche betreiben?
Grundsätzlich können auch Ladepunkte auf privatem Grund gemäß § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In jedem Fall sind die Anforderungen der Ladesäulenverordnung einzuhalten. Ein entsprechender FAQ-Eintrag auf der Homepage der Bundesnetzagentur ist nach unseren Informationen so zu verstehen, dass Ladepunkte auf Parkflächen natürlicher Personen grundsätzlich nicht als öffentlich zugänglich gelten, sofern dies nicht explizit gewünscht ist. Wenn du also deine Ladestation bei uns anmeldest, so wünschst du explizit, dass dein Ladepunkt als öffentlich zugänglich geführt wird.
Bitte beachte: Damit ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gelten kann, ist es gemäß der Auffassung der Bundesnetzagentur notwendig, dass ein Ladepunkt auf Privatgrundstücken oder bei privaten Wohngebäuden auch als öffentlich zugänglich erkennbar ist. Eine solche Erkennbarkeit kann sich z.B. aus einer gut sichtbaren Kennzeichnung am Ladepunkt ergeben. Du kannst hierzu gerne unsere Vorlage zum Ausdrucken nutzen.
Kann ich für meine durch den KfW Zuschuss 440 geförderte Wallbox die THG-Prämie erhalten?
Damit du von der THG-Prämie für deine Wallbox profitieren kannst, muss diese als öffentlich zugänglich bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei dem Zuschuss 440 der KfW wird Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Die Förderung der Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen wird in diesem Programm für 1 Jahr ausgeschlossen. Eine bereits durch dieses Programm geförderte Wallbox muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt werden. Du kannst also erst nach Ablauf dieses Jahres die Wallbox für einen anderen Zweck, zum Beispiel als öffentlich zugängliche Ladestation, nutzen. Schaue hier am besten auf das Datum deines Förderbescheides.
Welche Daten werden für die Anmeldung von Ladestrom benötigt?
Wenn dein Ladepunkt bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist, dann kannst du diesen einfach unter der Angabe des Standorts in deinem Profil hinzufügen. Sofern dein Ladepunkt noch nicht gemeldet ist, kannst du dies ganz einfach im neuen Portal der Bundesnetzagentur zur Verwaltung deiner Ladestationen erledigen. Hier findest du einen Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung deiner Ladestation.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, um einen öffentlichen zugänglichen Ladepunkt betreiben zu können?
Nein, solange du deinen Ladestrom kostenfrei zur Verfügung stellst und somit keine Gewinnerzielungsabsicht hast, ist kein Gewerbe notwendig, um einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt zu betreiben. Wenn du planst, einen öffentlichen Ladepunkt mit einer entgeltpflichtigen Lademöglichkeit zu betreiben, solltest du dich mit steuerrechtlichen Fragen und der möglichen Anmeldung eines Gewerbes befassen. Bitte beachte, dass wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung vornehmen.
Wie oft sollte ich meinen abgegebenen Ladestrom melden?
Du kannst deinen Ladestrom für beliebig viele unterjährige Zeiträume erfassen, die Ladezeiträume dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der gemeldete Zeitraum muss in der Vergangenheit liegen, erwartete Ladestrommengen für zukünftige Zeiträume können nicht gemeldet werden.
Üblicherweise melden unsere Kunden nach Anmeldung des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des Jahres bis jetzt und danach die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen. Hierbei kann der Ladestrom des aktuellen Kalenderjahres gemeldet werden. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 31.01. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Muss ich bei der Anmeldung von Ladestrom einen Nachweis über die abgegebene Menge vorweisen?
Ab dem Verpflichtungsjahr 2026 müssen die Strommengen an deinem Ladepunkt mess- und eichrechtskonform erfasst werden. Das heißt unter anderem: geeichte Messgeräte mit gültiger Eichfrist, Messung in Kilowattstunden, und Messwerte, die manipulationssicher gespeichert und für Dritte nachprüfbar sind. Du bestätigst das einmal im Jahr mit einer Eigenerklärung. Diese Erklärung gibst du selbst als Betreiber*in ab – wir können sie nicht für dich abgeben. Ohne diese Erklärung können wir deine Strommengen nicht beim Umweltbundesamt einreichen.
Über meine Abnahmestelle werden mehrere Ladepunkte versorgt. Wie kann ich die abgegebene Strommenge unkompliziert melden?
Wenn mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Abnahmestelle versorgt werden, sodass eine separate Abrechnung der einzelnen Ladepunkte nicht erfolgen kann, dann ist es ausreichend, die Gesamtmenge der Abnahmestelle anzugeben. Du musst bei der Anmeldung nur einmal angeben, welche Ladepunkte an diese Abnahmestelle gekoppelt sind. Dies ist bei uns im Portal problemlos möglich. Anschließend kannst du sowohl Lademengen für einzelne Ladepunkte, aber auch die gesamte Lademenge für eine Ladestelle mit mehreren Ladepunkten gesammelt angeben.
* Die 340 € sind ein Anhaltspunkt und basieren auf einer durchschnittlichen Ladeleistung von 2.000kWh im Jahr. Ausschlaggebend ist der tatsächlich erfasste Ladestrom, welcher mit 17 ct/kWh vergütet wird.











