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Jetzt mit 14 Tagen Bestpreisgarantie

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DEINE eAUTO-
THG-PRÄMIE

EXTRA THG-PRÄMIE EINSACKEN? GEHT! SICHERE DIR DEINE THG-PRÄMIE FÜR WALLBOXEN UND LADE- SÄULEN IN NUR 3 EINFACHEN SCHRITTEN.

  • ✓ Ladepunkt besitzen
  • ✓ Behördlich registrieren
  • ✓ THG-Prämie erhalten

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ZUSÄTZLICHE AUSSTATTUNG?
ZUSÄTZLICHE PRÄMIE!

Wir stocken deine THG-Prämie auf! Hast du eine Wallbox oder eine Ladesäule? Dann klingelt die Kasse! Denn für jeden Ladepunkt wartet eine zusätzliche Prämie auf dich…

Wir vergeben extra THG-Prämie:
Das Extra an Unterstützung. Das Extra an Service. Das Extra an Prämien.

WALLBOX AM CARPORT? LADESÄULE IM HOF?

Zu deinem eAuto hast du auch noch eine Wallbox? Dann bring mit uns zusammen die Ladeinfrastruktur voran! Wenn du deine Lademöglichkeit anderen eMobilist*innen zur Verfügung stellst, kannst du auch für deinen Ladestrom deine persönliche THG-Prämie kassieren. Die Voraussetzungen? Die Lademöglichkeit muss der Ladesäulenverordnung entsprechen und bei der Bundesnetzagentur öffentlich gemacht werden. Keine Sorge. Wir geben dir alles für die Registrierung an die Hand.

Mehr erfahren

Wir haben schon über

30.000.000 €

THG-Prämie ausgezahlt!

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1, 2, 3 – HALLO, THG-PRÄMIE.

LADEMÖGLICHKEIT BESITZEN

Du bist eAuto- oder Hybrid-Fahrer*in und hast eine Wallbox zuhause? Dann registriere deinen Ladepunkt bei uns und gib die geladene Energiemenge ein.
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BEHÖRDLICHE REGISTRIERUNG

Damit deine Lademöglichkeit prämienberechtigt wird, ist es Voraussetzung, dass sie bei den Behörden als “öffentlich zugänglich” registriert ist. Die Registrierung übernehmen wir gerne für dich.

HALLO, THG-PRÄMIE!

Pro Wallbox oder Ladesäule erhältst du locker extra 340,00 € THG-Prämie im Jahr.*
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Abschluss für Anschluss. Wir machen die Behördengänge für dich und du darfst dich auf eine THG-Prämie on top freuen. Alle happy!

DEIN ENGAGEMENT WIRD BELOHNT

Mit der Bereitstellung eines Ladepunkts hilfst du, die eMobilität voranzubringen. Dafür schonmal ein riesiges Danke! Ganz egal, in welcher Form du den Ladestrom nutzt oder zur Verfügung stellst – über eine Wallbox, eine private oder eine öffentliche Ladesäule – dein Engagement soll belohnt werden. Registriere dich jetzt umgehend und profitiere von deinem Einsatz für die Umwelt.

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Navi gefällig?

Mit uns bist du immer auf dem richtigen Weg. Egal, welche Frage du hast: Schreib uns eine Mail

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Liane

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DEINE eFRAGEN. UNSERE ANTWORTEN.

Alles, was du wissen willst, haben wir hier in unseren FAQ für dich zusammengetragen. Du findest trotzdem nicht die passende Antwort auf deine Frage? Dann nutze gern unser Kontaktformular!

Wenn du deinen Ladepunkt noch nicht bereits angemeldet hast, kannst du dies im neuen Portal der Bundesnetzagentur erledigen. Hier kannst du deine Ladestation melden, ihre "Öffnungszeiten" verwalten und sie abmelden, sollte sie nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Bitte beachte: Die notwendige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur entspricht nicht der Anmeldung bei deinem örtlichen Netzbetreiber, welche in der Regel dein Elektriker/ deine Elektrikerin bei der Inbetriebnahme tätigt.

Ladepunkte, die öffentlich zugänglich sind, im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind und die entnommene Energiemenge mess- und eichrechtskonform erfassen. Öffentlich zugänglich allein genügt nicht. Das gilt für gewerbliche wie für private Betreiber**innen. Als Betreiber*in bestätigst du einmal im Jahr mit einer Eigenerklärung, dass die Erfassung an deinen Ladepunkten mess- und eichrechtskonform erfolgt. Voraussetzung für die Prämie ist außerdem die Meldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur.

Damit du von der THG-Quote deines Ladestromes profitieren kannst, muss dein Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung als öffentlich zugänglich gelten und du musst der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zugestimmt haben. Dein Ladepunkt muss theoretisch von jeder Person nutzbar sein. Ein Parkplatz beispielsweise ist öffentlich erreichbar, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und die Zufahrt zu diesem jedem bzw. jeder potenziellen Nutzer*in theoretisch möglich ist.

Seit Herbst 2024 gibt es bei der Bundesnetzagentur ein eigenes Portal, in dem du deine Ladestation melden und verwalten kannst. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine Ladestation bei der BNA meldest.

Wenn du im Portal der BNA der Veröffentlichung deiner Ladestation zugestimmt hast, kannst du sie bei uns in deinem Profil als eine neue "bei der BNA gemeldete" Ladestation anlegen.

Im Rahmen der Anmeldung deines Ladepunktes musst du der Veröffentlichung deines Ladepunktes in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zustimmen. Es werden hierzu ausschließlich Daten zu deinem Ladepunkt und seinem Standort sowie dein Unternehmensname (nur für gewerbliche Betreiber relevant) veröffentlich. Personenbezogene Daten sind nicht von dieser Veröffentlichung betroffen.

Nein, eine gesonderte Anrechnung ist nach geltendem Gesetz nur für erneuerbare Energieanlagen, welche als sogenannte Insellösung betrieben werden, möglich. Hierzu müsste die Stromerzeugungsanlage und die angebundene Lademöglichkeit netzentkoppelt betrieben werden. Netzentkoppelt bedeutet, dass weder die Stromerzeugungsanlage noch die Lademöglichkeit mit dem Stromnetz verbunden ist.

Für rein privat genutzte Wallboxen gibt es die THG-Prämie für Ladestrom nicht. Die THG-Prämie gibt es nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind und deren Strommengen mess- und eichrechtskonform erfasst werden. Die THG-Prämie für dein Fahrzeug bleibt davon unberührt.

Für die THG-Prämie zählt eine Strommenge ab 2026 nur, wenn sie am Ladepunkt mess- und eichrechtskonform erfasst wird – mit geeichten Messgeräten, in Kilowattstunden, manipulationssicher gespeichert und für Dritte nachprüfbar. Ob dein Gerät das kann, steht in der Konformitätserklärung oder im Datenblatt des Herstellers. Wenn du unsicher bist, frag beim Hersteller oder beim Installationsbetrieb nach. Wir können das für dich nicht prüfen.

Nein, du kannst den Strom auch kostenfrei und ohne Authentifizierung zur Verfügung stellen. Unabhängig davon muss dein Ladepunkt die entnommene Energiemenge mess- und eichrechtskonform erfassen, damit die Strommengen für die THG-Prämie zählen. Gibst du Ladestrom gegen Entgelt ab, gelten zusätzlich die Anforderungen der Ladesäulenverordnung. Details dazu findest du im Merkblatt der Bundesnetzagentur zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemen.

Grundsätzlich können auch Ladepunkte auf privatem Grund gemäß § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In jedem Fall sind die Anforderungen der Ladesäulenverordnung einzuhalten. Ein entsprechender FAQ-Eintrag auf der Homepage der Bundesnetzagentur ist nach unseren Informationen so zu verstehen, dass Ladepunkte auf Parkflächen natürlicher Personen grundsätzlich nicht als öffentlich zugänglich gelten, sofern dies nicht explizit gewünscht ist. Wenn du also deine Ladestation bei uns anmeldest, so wünschst du explizit, dass dein Ladepunkt als öffentlich zugänglich geführt wird.

Bitte beachte: Damit ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gelten kann, ist es gemäß der Auffassung der Bundesnetzagentur notwendig, dass ein Ladepunkt auf Privatgrundstücken oder bei privaten Wohngebäuden auch als öffentlich zugänglich erkennbar ist. Eine solche Erkennbarkeit kann sich z.B. aus einer gut sichtbaren Kennzeichnung am Ladepunkt ergeben. Du kannst hierzu gerne unsere Vorlage zum Ausdrucken nutzen.

Damit du von der THG-Prämie für deine Wallbox profitieren kannst, muss diese als öffentlich zugänglich bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei dem Zuschuss 440 der KfW wird Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Die Förderung der Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen wird in diesem Programm für 1 Jahr ausgeschlossen. Eine bereits durch dieses Programm geförderte Wallbox muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt werden. Du kannst also erst nach Ablauf dieses Jahres die Wallbox für einen anderen Zweck, zum Beispiel als öffentlich zugängliche Ladestation, nutzen. Schaue hier am besten auf das Datum deines Förderbescheides.

UNSERE PARTNER- UND MITGLIEDSCHAFTEN

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Bundesverband THG Quote

* Die 340 € sind ein Anhaltspunkt und basieren auf einer durchschnittlichen Ladeleistung von 2.000kWh im Jahr. Ausschlaggebend ist der tatsächlich erfasste Ladestrom, welcher mit 17 ct/kWh vergütet wird.