banner image

Jetzt mit 14 Tagen Bestpreisgarantie

Details
DEINE eAUTO-
THG-PRÄMIE

EXTRA THG-PRÄMIE EINSACKEN? GEHT! SICHERE DIR DEINE THG-PRÄMIE FÜR WALLBOXEN UND LADE- SÄULEN IN NUR 3 EINFACHEN SCHRITTEN.

  • ✓ Ladepunkt besitzen
  • ✓ Behördlich registrieren
  • ✓ THG-Prämie erhalten

BEKANNT AUS

  • Zeit Online logo
  • Autohaus logo
  • CleanElectric logo
  • Auto Bild Magazine logo
  • Smaveo logo
  • Electrive logo
  • Auto Motor und Sport logo
  • Nordkurier logo
  • Teslamag logo

ZUSÄTZLICHE AUSSTATTUNG?
ZUSÄTZLICHE PRÄMIE!

Wir stocken deine THG-Prämie auf! Hast du eine Wallbox oder eine Ladesäule? Dann klingelt die Kasse! Denn für jeden Ladepunkt wartet eine zusätzliche Prämie auf dich…

Wir vergeben extra THG-Prämie:
Das Extra an Unterstützung. Das Extra an Service. Das Extra an Prämien.

WALLBOX AM CARPORT? LADESÄULE IM HOF?

Zu deinem eAuto hast du auch noch eine Wallbox? Dann bring mit uns zusammen die Ladeinfrastruktur voran! Wenn du deine Lademöglichkeit anderen eMobilist*innen zur Verfügung stellst, kannst du auch für deinen Ladestrom deine persönliche THG-Prämie kassieren. Die Voraussetzungen? Die Lademöglichkeit muss der Ladesäulenverordnung entsprechen und bei der Bundesnetzagentur öffentlich gemacht werden. Keine Sorge. Wir geben dir alles für die Registrierung an die Hand.

Mehr erfahren

Wir haben schon über

30.000.000 €

THG-Prämie ausgezahlt!

Loading...

1, 2, 3 – HALLO, THG-PRÄMIE.

LADEMÖGLICHKEIT BESITZEN

Du bist eAuto- oder Hybrid-Fahrer*in und hast eine Wallbox zuhause? Dann registriere deinen Ladepunkt bei uns und gib die geladene Energiemenge ein.
1
2

BEHÖRDLICHE REGISTRIERUNG

Damit deine Lademöglichkeit prämienberechtigt wird, ist es Voraussetzung, dass sie bei den Behörden als “öffentlich zugänglich” registriert ist. Die Registrierung übernehmen wir gerne für dich.

HALLO, THG-PRÄMIE!

Pro Wallbox oder Ladesäule erhältst du locker extra 340,00 € THG-Prämie im Jahr.*
3
Abschluss für Anschluss. Wir machen die Behördengänge für dich und du darfst dich auf eine THG-Prämie on top freuen. Alle happy!

DEIN ENGAGEMENT WIRD BELOHNT

Mit der Bereitstellung eines Ladepunkts hilfst du, die eMobilität voranzubringen. Dafür schonmal ein riesiges Danke! Ganz egal, in welcher Form du den Ladestrom nutzt oder zur Verfügung stellst – über eine Wallbox, eine private oder eine öffentliche Ladesäule – dein Engagement soll belohnt werden. Registriere dich jetzt umgehend und profitiere von deinem Einsatz für die Umwelt.

Loading...

Navi gefällig?

Mit uns bist du immer auf dem richtigen Weg. Egal, welche Frage du hast: Schreib uns eine Mail

Liane's photo

Liane

Support Agent

Schick uns eine Nachricht!

DEINE eFRAGEN. UNSERE ANTWORTEN.

Alles, was du wissen willst, haben wir hier in unseren FAQ für dich zusammengetragen. Du findest trotzdem nicht die passende Antwort auf deine Frage? Dann nutze gern unser Kontaktformular!

Wenn dein Ladepunkt bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist, dann kannst du diesen einfach unter der Angabe des Standorts in deinem Profil hinzufügen. Sofern dein Ladepunkt noch nicht gemeldet ist, kannst du dies ganz einfach im neuen Portal der Bundesnetzagentur zur Verwaltung deiner Ladestationen erledigen. Hier findest du einen Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung deiner Ladestation.

Nein, solange du deinen Ladestrom kostenfrei zur Verfügung stellst und somit keine Gewinnerzielungsabsicht hast, ist kein Gewerbe notwendig, um einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt zu betreiben. Wenn du planst, einen öffentlichen Ladepunkt mit einer entgeltpflichtigen Lademöglichkeit zu betreiben, solltest du dich mit steuerrechtlichen Fragen und der möglichen Anmeldung eines Gewerbes befassen. Bitte beachte, dass wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung vornehmen.

Du kannst deinen Ladestrom für beliebig viele unterjährige Zeiträume erfassen, die Ladezeiträume dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der gemeldete Zeitraum muss in der Vergangenheit liegen, erwartete Ladestrommengen für zukünftige Zeiträume können nicht gemeldet werden.

Üblicherweise melden unsere Kunden nach Anmeldung des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des Jahres bis jetzt und danach die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen. Hierbei kann der Ladestrom des aktuellen Kalenderjahres gemeldet werden. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 31.01. des aktuellen Jahres angemeldet werden.

Ab dem Verpflichtungsjahr 2026 müssen die Strommengen an deinem Ladepunkt mess- und eichrechtskonform erfasst werden. Das heißt unter anderem: geeichte Messgeräte mit gültiger Eichfrist, Messung in Kilowattstunden, und Messwerte, die manipulationssicher gespeichert und für Dritte nachprüfbar sind. Du bestätigst das einmal im Jahr mit einer Eigenerklärung. Diese Erklärung gibst du selbst als Betreiber*in ab – wir können sie nicht für dich abgeben. Ohne diese Erklärung können wir deine Strommengen nicht beim Umweltbundesamt einreichen.

Wenn mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Abnahmestelle versorgt werden, sodass eine separate Abrechnung der einzelnen Ladepunkte nicht erfolgen kann, dann ist es ausreichend, die Gesamtmenge der Abnahmestelle anzugeben. Du musst bei der Anmeldung nur einmal angeben, welche Ladepunkte an diese Abnahmestelle gekoppelt sind. Dies ist bei uns im Portal problemlos möglich. Anschließend kannst du sowohl Lademengen für einzelne Ladepunkte, aber auch die gesamte Lademenge für eine Ladestelle mit mehreren Ladepunkten gesammelt angeben.

UNSERE PARTNER- UND MITGLIEDSCHAFTEN

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe logo
GDD e.V. logo
Bundesverband THG Quote

* Die 340 € sind ein Anhaltspunkt und basieren auf einer durchschnittlichen Ladeleistung von 2.000kWh im Jahr. Ausschlaggebend ist der tatsächlich erfasste Ladestrom, welcher mit 17 ct/kWh vergütet wird.