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eAuto-Förderung 2026: bis zu 6.000 € beim Neukauf

WissensplattformNewseAuto-Förderung 2026: bis zu 6.000 € beim Neukauf
17.09.2026

Seit Mai 2026 gibt es wieder eine staatliche Kaufprämie für eAutos. Wer sie bekommt, wie hoch sie ausfällt – und welches Geld du zusätzlich holen kannst.

Die kurze Antwort: Privatpersonen bekommen beim Kauf oder Leasing eines neuen eAutos bis zu 6.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe hängt von drei Dingen ab: Antriebsart, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Gefördert werden Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 (Förderzentrale des Bundes).

Grundlage ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19. Mai 2026. Umgesetzt wird sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Anträge sind seit Mai 2026 möglich und können rückwirkend für Fahrzeuge ab Januar 2026 gestellt werden.

Nach dem Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 gab es zweieinhalb Jahre lang keine Kaufförderung. Diese Lücke ist geschlossen, allerdings mit deutlich anderen Regeln als beim Vorgänger.

Und die Kaufprämie ist nur ein Teil des Geldes. Wer ein eAuto fährt, bekommt jedes Jahr zusätzlich die THG-Prämie, zahlt bis längstens 2035 keine Kfz-Steuer und fährt einen Dienstwagen zu einem Viertel des üblichen Steuersatzes.

Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp:

  • Bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen eAutos, einmalig.
  • Nur für Privatpersonen mit höchstens 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen – bei Kindern bis 90.000 €.
  • Nur Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab 01.01.2026. Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben.
  • Antrag spätestens 12 Monate nach der Zulassung, vollständig digital mit BundID.
  • Zusätzlich möglich: THG-Prämie jährlich, Kfz-Steuerbefreiung bis längstens 2035, 0,25 % Dienstwagenversteuerung.

Wie viel Geld es gibt

Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Die Fördervoraussetzungen des BAFA nennen eine Basisförderung von 3.000 € für reine eAutos und 1.500 € für Plug-in-Hybride und Range-Extender, dazu 1.000 € bei einem Einkommen unter 60.000 € und weitere 1.000 € bei einem Einkommen unter 45.000 €, dazu 500 € je Kind für maximal zwei Kinder.

Zusammengerechnet ergibt das diese Beträge:

Reine eAutos und Brennstoffzellenfahrzeuge

| Haushaltseinkommen | ohne Kinder | 1 Kind | 2 oder mehr Kinder | | --- | --- | --- | --- | | bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € | | 45.001 – 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € | | 60.001 – 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € | | 80.001 – 85.000 € | – | 3.500 € | 4.000 € | | 85.001 – 90.000 € | – | – | 4.000 € |

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender

| Haushaltseinkommen | ohne Kinder | 1 Kind | 2 oder mehr Kinder | | --- | --- | --- | --- | | bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € | | 45.001 – 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € | | 60.001 – 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € | | 80.001 – 85.000 € | – | 2.000 € | 2.500 € | | 85.001 – 90.000 € | – | – | 2.500 € |

Drei Punkte, die regelmäßig falsch verstanden werden:

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto – und nicht das eines einzelnen Jahres. Geprüft wird laut den häufigen Fragen des BAFA das „über die aktuellsten zwei Einkommenssteuerbescheide zum Zeitpunkt der Antragstellung gemittelte Einkommen". Wer in einem Jahr knapp über der Grenze lag, kann durch die Mittelung trotzdem darunter kommen.

Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug nennen die Fördervoraussetzungen des BAFA nicht – anders als beim Umweltbonus, der an einen Netto-Listenpreis gekoppelt war.

Ein Förderbudget oder eine Mittelgrenze veröffentlicht das BAFA auf seinen Programmseiten ebenfalls nicht. Wer sich auf die Prämie verlässt, sollte den Antrag deshalb nicht bis zum Ende der Frist aufschieben.

Wer die Prämie nicht bekommt

Fünf Fälle führen zur Ablehnung. Alle fünf ergeben sich aus den Fördervoraussetzungen und den häufigen Fragen des BAFA.

Gebrauchtwagen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals im Inland zugelassen werden. Ein junger Gebrauchter mit 3.000 Kilometern ist nicht förderfähig, egal wie neu er ist.

Unternehmen, Selbstständige und Flotten. Die Richtlinie richtet sich an Privatpersonen. Gewerbliche Halter bekommen keinen Zuschuss – für sie bleiben die steuerlichen Vorteile und die THG-Prämie, die es auch für Leasing- und Firmenfahrzeuge gibt.

Haushalte über der Einkommensgrenze. Ab 80.001 € gemitteltem zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es ohne Kinder nichts mehr. Mit einem Kind ist bei 85.000 € Schluss, mit zwei Kindern bei 90.000 €.

Zulassungen vor 2026. Wer sein eAuto 2024 oder 2025 gekauft hat, fällt in die Förderlücke zwischen Umweltbonus und Kaufprämie. Warum diese Lücke entstanden ist, steht in unserem Artikel zum Ende des Umweltbonus.

Wer das Auto zu früh wieder abgibt. Das Fahrzeug muss „mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben". Wer vorher verkauft, riskiert die Rückforderung.

Für alle fünf Gruppen gilt trotzdem: Die THG-Prämie ist davon vollständig unabhängig. Sie hängt weder am Kaufdatum noch am Einkommen noch daran, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich zugelassen ist. Was sie genau ist, erklären wir in Was ist die THG-Prämie?

So wird die Prämie beantragt

Die Antragstellung erfolgt laut BAFA „ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland".

  1. Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen. Die Erstzulassung muss im Inland erfolgen und ab dem 01.01.2026 datieren. Leasing ist ausdrücklich möglich. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gilt zusätzlich: Sie müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen sein (BAFA, Fördervoraussetzungen).
  2. BundID-Konto einrichten. Nötig ist entweder der Online-Ausweis (Vertrauensniveau „hoch") oder ein ELSTER-Zertifikat (Vertrauensniveau „substantiell"). Wer noch kein Konto hat, sollte damit anfangen – die Freischaltung dauert.
  3. Antrag stellen. Mit Fahrzeugdaten, den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden und Angaben zu den Kindern im Haushalt.
  4. Auszahlung abwarten. Der Zuschuss wird nach Prüfung überwiesen.

Die Frist, die man nicht verpassen darf: Der Antrag muss laut BAFA „spätestens 12 Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs auf die antragstellende Person gestellt werden". Wer sein Auto im Januar 2026 zugelassen hat, hat also bis Januar 2027 Zeit – aber keinen Tag länger.

Fragen zum Verfahren beantwortet das BAFA unter 06196 908-1009 oder [email protected].

Was zusätzlich zur Kaufprämie dazukommt

Die Kaufprämie ist einmalig. Drei weitere Posten laufen jedes Jahr weiter und summieren sich über die Haltedauer.

Die THG-Prämie – jedes Jahr aufs Neue

Jedes reine eAuto spart nachweislich CO2 ein. Diese Einsparung ist ein handelbares Zertifikat, das quotenverpflichtete Unternehmen kaufen müssen, um ihre gesetzliche Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen. Als Halter kannst du sie jedes Jahr verkaufen.

Bei GELD FÜR eAUTO bekommst du dafür im Tarif Garantiepreis 390 € pro Pkw und Jahr, ausgezahlt nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Wer nicht warten will, wählt Express mit 340 € – wir gehen in Vorkasse und zahlen innerhalb von maximal sieben Tagen aus, unabhängig von der Behörde. Die Unterschiede stehen in unseren Artikeln zur Auszahlungsdauer und zu den Preismodellen. Wie wir im Marktvergleich stehen, zeigt unser THG-Vergleich 2026.

Schließen sich Kaufprämie und THG-Prämie gegenseitig aus? Nach der Regelung des BAFA ist die Kaufprämie ausgeschlossen, „wenn das Fahrzeug bereits durch eine vergleichbare staatliche Förderung im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat gefördert wurde" (häufige Fragen des BAFA). Die THG-Quote ist keine solche Förderung: Der Staat zahlt dabei nichts, das Umweltbundesamt bescheinigt lediglich die Emissionsminderung – bezahlt wird sie von quotenverpflichteten Unternehmen. Die THG-Quote wird in den häufigen Fragen des BAFA an keiner Stelle als Ausschlussgrund genannt.

Keine Kfz-Steuer bis längstens 2035

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 sind für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei einem Halterwechsel geht die Befreiung für die verbleibende Dauer auf den neuen Halter über, nach Ablauf ermäßigt sich die Steuer um 50 Prozent. Alle Einzelheiten stehen beim Zoll.

Achtung bei Plug-in-Hybriden: Der Zoll stellt ausdrücklich klar, dass Hybridfahrzeuge mit zusätzlichem Verbrennungsmotor „nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" gelten und „nicht steuerbegünstigt" sind. Das gilt auch für Range-Extender – und auch dann, wenn das Fahrzeug die Kaufprämie bekommt.

Dienstwagen: 0,25 statt 1 Prozent

Wer ein eAuto als Dienstwagen privat nutzt, versteuert monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises statt der üblichen ein Prozent. Die Preisgrenze dafür wurde laut Bundesfinanzministerium von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben – für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden.

Häufige Fragen zur eAuto-Förderung 2026

Wie hoch ist die eAuto-Förderung 2026?

Bis zu 6.000 Euro. Den Höchstbetrag bekommen Haushalte mit einem gemittelten zu versteuernden Jahreseinkommen bis 45.000 Euro und mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren, die ein reines eAuto kaufen. Ohne Kinder liegt der Höchstbetrag bei 5.000 Euro.

Ab wann kann ich die Kaufprämie beantragen?

Seit Mai 2026. Die zugrunde liegende Richtlinie datiert vom 19. Mai 2026. Gefördert werden Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, der Antrag ist rückwirkend möglich.

Gibt es die Förderung auch für Gebrauchtwagen?

Nein. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals im Inland zugelassen werden.

Wird auch Leasing gefördert?

Ja. Leasing ist laut den Fördervoraussetzungen des BAFA ausdrücklich möglich.

Wie lange muss ich das Auto behalten?

Mindestens 36 Monate. So lange muss das Fahrzeug auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben.

Kann ich Kaufprämie und THG-Prämie gleichzeitig bekommen?

Die Kaufprämie ist ein einmaliger staatlicher Zuschuss beim Autokauf. Die THG-Prämie ist kein staatlicher Zuschuss, sondern der Erlös aus dem Verkauf deiner bescheinigten CO2-Einsparung an quotenverpflichtete Unternehmen. Der Ausschlussgrund des BAFA zielt auf vergleichbare staatliche Förderungen; die THG-Quote wird dort nicht genannt.

Bekomme ich die Förderung als Selbstständiger oder für einen Firmenwagen?

Nein, die Kaufprämie richtet sich an Privatpersonen. Die THG-Prämie und die steuerlichen Vorteile gelten dagegen auch für gewerblich zugelassene Fahrzeuge.

Welches Einkommen zählt?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen, gemittelt über die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide zum Zeitpunkt der Antragstellung – nicht das Bruttoeinkommen und nicht ein einzelnes Jahr.

Bekommt ein Plug-in-Hybrid dieselben Vorteile?

Nur teilweise. Die Kaufprämie gibt es, allerdings in geringerer Höhe und nur bei Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027. Von der Kfz-Steuer befreit sind Plug-in-Hybride nicht, und eine THG-Prämie gibt es für sie ebenfalls nicht – die bekommen nur reine eAutos.

Was du jetzt tun solltest

Wenn du 2026 ein eAuto gekauft oder geleast hast, sind es drei Schritte:

  1. BundID-Konto anlegen, falls noch nicht vorhanden. Das ist der Schritt, der am längsten dauert.
  2. Kaufprämie beantragen – mit den beiden aktuellsten Steuerbescheiden und mit Blick auf die Zwölfmonatsfrist ab Zulassung.
  3. THG-Prämie sichern. Die läuft unabhängig davon, dauert wenige Minuten und wiederholt sich jedes Jahr.

Wenn du dein eAuto schon länger fährst und die Kaufprämie für dich nicht infrage kommt: Die THG-Prämie kannst du trotzdem jedes Jahr beantragen – unabhängig von Kaufdatum, Einkommen und Zulassungsart.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand vom 17.09.2026 wieder. Förderprogramme ändern sich – maßgeblich sind immer die Angaben des BAFA und der Förderzentrale des Bundes.

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Sonja