Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ermöglichen nicht nur die Erzeugung von grünem Strom, sondern bieten durch die THG-Quote auch die Chance auf zusätzliche Einnahmen. Besonders spannend: Der Strom aus der eigenen PV-Anlage kann mehrfach angerechnet werden, was die Prämie noch attraktiver macht.
Doch wie funktioniert dieses Modell genau? Erfahre, warum es für viele Besitzer*innen einer PV-Anlage aktuell noch wenig rentabel ist und unter welchen Voraussetzungen sich die Installation eines speziellen Zählers wirklich lohnt.
Dieser Artikel klärt auf und zeigt, ob und wie du als Besitzer*in einer PV-Anlage profitieren kannst.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein staatliches Instrument, das Unternehmen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu senken. Um diese Vorgaben zu erfüllen, kaufen Unternehmen Zertifikate für eingesparte Emissionen, die von Betreibern emissionsarmer Technologien angeboten werden – darunter Ladepunktbetreiber.
Besitzer*innen einer PV-Anlage können von dieser Regelung profitieren, wenn der durch ihre Anlage erzeugte Strom an öffentlichen Ladepunkten verwendet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert ist und für die Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Für jede Kilowattstunde Strom, die dort geladen wird, erhalten Betreiber*innen eine Prämie, die sich an der eingesparten Menge CO2 orientiert.
Wenn man eine Photovoltaikanlage oder eine Windkraftanlage betreibt und den dort erzeugten grünen Strom direkt in die Ladestation einspeisen kann, hat man die Möglichkeit, die THG-Quote zu beantragen.
Um von der erhöhten THG-Quote zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die erste Voraussetzung ist, dass die Ladestation öffentlich zugänglich ist.
Eine zentrale Rolle spielt darüber hinaus ein präzises Messkonzept. Es ist essenziell nachzuweisen, dass der erzeugte erneuerbare Strom direkt vor Ort in die Ladestation eingespeist und dort genutzt wird. Dafür sind spezielle, kommunikationsfähige Messgeräte sowohl bei der Stromerzeugung als auch an der Ladestation erforderlich. Diese Zähler müssen den Stromfluss und -verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen können.
Ein spezieller Zähler, der sogenannte RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung), misst in kurzen Zeitabständen, wie viel Strom direkt aus der PV-Anlage in den Ladepunkt fließt. Nur mit diesem Nachweis ist es möglich, die erhöhte Prämie in Anspruch zu nehmen. Die Berechnung erfolgt anschließend basierend auf den eingesparten CO2-Emissionen und dem aktuellen Marktpreis für die THG-Quote.
Der besondere Vorteil für PV-Anlagenbetreiber*innen liegt in der Höhe der Prämie: Wird der Ladestrom nachweislich aus einer Photovoltaikanlage gespeist, fällt die Vergütung 2,5-mal so hoch aus wie bei konventionellem Netzstrom. Doch wie funktioniert das?
Die Installation eines RLM-Zählers ist notwendig, um die erhöhte Prämie zu erhalten, verursacht jedoch zusätzliche Kosten. Diese können je nach Anbieter zwischen 250 und 1.000 Euro pro Jahr liegen. Daher lohnt sich die Investition erst ab einer bestimmten Anlagengröße.
Für die Erzeugung von 12 MWh Strom sind beispielsweise etwa 120 Quadratmeter PV-Module nötig. Viele Einfamilienhäuser in Deutschland verfügen jedoch nicht über ausreichend Dachfläche, um eine solche Leistung zu erreichen. In der Regel lohnt sich die Anschaffung eines RLM-Zählers erst ab einer Anlagenleistung von mindestens 15 kWp, was einer Fläche von rund 150 Quadratmetern entspricht.
Um die THG-Prämie zu erhalten, sind einige Schritte notwendig:
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Aktuell gibt es keine Möglichkeit, die THG-Prämie direkt für den Betrieb einer PV-Anlage zu erhalten. Um von der THG-Prämie zu profitieren, ist ein öffentlicher Ladepunkt erforderlich.
Ja, solange die Wallbox öffentlich zugänglich ist und im Register der Bundesnetzagentur eingetragen wurde. Dies kann auch im Rahmen eingeschränkter Zugänglichkeit, etwa während bestimmter Öffnungszeiten, erfolgen.
Da ein RLM-Zähler erforderlich ist und dieser zusätzliche Kosten verursacht, rechnet sich die Prämie in der Regel erst bei großen PV-Anlagen mit mindestens 15 MWh Stromerzeugung pro Jahr. Für Privathaushalte mit kleineren Anlagen könnte eine steigende Vergütung für CO2-Zertifikate in Zukunft jedoch attraktiv werden.