Jetzt mit 14 Tagen BestpreisgarantieJetzt mit 14 Tagen Bestpreisgarantie: Entdeckst du einen besseren Preis, ziehen wir nach.

Eine Rückmeldung von euch kam in den letzten Monaten immer wieder: Der Abtretungszeitraum sei schwer nachzuvollziehen.
Der Grund dafür ist nachvollziehbar. Bisher galt: Wer seinen Fahrzeugschein hochlädt, tritt seine THG-Quote für die folgenden zwölf Monate ab. Das klingt nach einem Jahr, deckt in der Praxis aber fast immer zwei Quotenjahre ab. Für viele ist genau das der Komfort daran. Für andere war es eine Bindung, die sie so nicht erwartet hatten.
Deshalb rechnen wir jetzt in Quotenjahren, und du wählst selbst. Bei der Anmeldung entscheidest du in einem einzigen Schritt, für wie lange wir deine THG-Quote für dich vermarkten sollen. Drei Möglichkeiten, eine Frage, fertig.
Am Rest ändert sich nichts: Du lädst einmal deinen Fahrzeugschein hoch, wir übernehmen den Papierkram, du bekommst dein Geld.
Kurz & Knapp: Wir rechnen jetzt in Quotenjahren statt in Zwölfmonatszeiträumen. Du wählst bei der Anmeldung zwischen drei Abtretungszeiträumen. Der Zeitraum verlängert sich nicht von allein, außer du wählst Prämien-Abo. Antragsschluss für ein Quotenjahr ist der 7. November. An Upload, Ablauf und Auszahlung ändert sich nichts.
Welche drei Möglichkeiten hast du?
Der Unterschied liegt allein darin, wie viele Quotenjahre dein Abtretungszeitraum abdeckt.
| Deine Wahl | Abgedeckt | Passt, wenn du … |
|---|---|---|
| Prämie jedes Jahr erhalten | läuft automatisch weiter, 2 Jahre Mindestlaufzeit, danach jährlich anpassbar | dich nie wieder darum kümmern willst |
| Prämie für 2026 und 2027 sichern | beide Quotenjahre, danach endet der Zeitraum | zwei Jahre abdecken und danach neu schauen willst |
| Nur für 2026 | genau ein Quotenjahr | bewusst jedes Jahr neu entscheiden willst |
Welchen Zeitraum du gewählt hast, siehst du jederzeit in der Fahrzeugübersicht in deinem Profil.
Welche Variante passt zu dir?
Es gibt ein Datum, das dabei hilft: den 7. November. Die THG-Prämie für ein Quotenjahr kannst du nur bis zum 7. November dieses Jahres beantragen. Danach ist die Frist für das aktuelle Jahr abgelaufen, und zwar endgültig.
Deshalb ist unser Prämien-Abo die unkomplizierteste Wahl. Wir vermarkten deine Quote automatisch in jedem weiteren Jahr, du verpasst keine Frist und musst an nichts denken. Es gilt eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, danach kannst du jährlich anpassen. Das ist die Variante, die die meisten wählen.
„2026 und 2027 sichern" passt, wenn du zwei Jahre abgedeckt haben willst und danach in Ruhe neu schauen möchtest. Auch hier kann dich die Frist für 2027 nicht mehr erwischen.
„Nur für 2026" passt, wenn du bewusst jedes Jahr neu entscheiden willst, etwa weil du ohnehin jährlich vergleichst oder nicht weißt, ob du dein eFahrzeug nächstes Jahr noch fährst. Dann solltest du dir den 7. November allerdings notieren.
Unser Tipp: Wenn du dein eAuto voraussichtlich noch länger fährst, nimm eine der ersten beiden Varianten. Das ist die Wahl, bei der am wenigsten schiefgehen kann.
Wie viel bekommst du 2026?
Die Höhe hängt von deiner Fahrzeugklasse und vom gewählten Prämienmodell ab. Für einen Pkw sieht es so aus:
| Tarif | Pkw (Klasse M1) | Auszahlung |
|---|---|---|
| Express | 340 € | in maximal 7 Tagen |
| Garantie | 390 € | im Regelfall rund 12 Wochen |
| Risiko | bis zu 410 € (90 % vom Marktpreis) | im Regelfall rund 12 Wochen |
Muss ich die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen?
Ja, die THG-Prämie gilt immer für genau ein Quotenjahr. Für jedes weitere Jahr braucht es einen neuen Antrag beim Umweltbundesamt.
Der Grund liegt im Gesetz. Unternehmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz mindern. Seit dem 1. Januar 2022 zählt dafür auch Strom für eFahrzeuge. Deine Einsparung aus einem Kalenderjahr lässt sich deshalb nur auf die Quote dieses Jahres anrechnen, für das nächste Jahr beginnt die Rechnung von vorn.
Ob du dich selbst darum kümmern musst, hängt an deiner Wahl. Hast du das Prämien-Abo aktiviert, läuft alles automatisch: Deine Unterlagen werden zum Jahresbeginn erneut beim Umweltbundesamt eingereicht, und nach der Zertifizierung zahlen wir aus. Zum Jahresende erinnern wir dich an die bevorstehende Verlängerung.
Läuft dein Zeitraum dagegen aus, verlängerst du ihn selbst in deinem Profil. Einen neuen Fahrzeugschein brauchst du dafür nur, wenn sich an Halter*in oder eFahrzeug etwas geändert hat.
Was ist, wenn sich etwas ändert?
Du willst das Prämienmodell wechseln. Innerhalb des laufenden Jahres geht das nicht. Für das jeweils nächste Jahr passt du es in deinem Profil an.
Du hast dein eAuto verkauft oder abgemeldet. Für den bereits abgetretenen Zeitraum bekommst du trotzdem deine volle Prämie. Bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands musst du die neue haltende Person allerdings darüber informieren, dass die Quote bereits abgetreten wurde. Sie kann erst nach dem Ende deines Zeitraums selbst profitieren.
Du willst kündigen. Das geht jederzeit. Die Kündigung wird nach Ablauf des vereinbarten Abtretungszeitraums wirksam.
Du hast ein weiteres eAuto. Das registrierst du einfach zusätzlich in deinem Profil.
Warum Geld für eAuto
Bestpreisgarantie. Entdeckst du ein besseres Angebot, ziehen wir nach.
Express in maximal 7 Tagen. Wir gehen in Vorkasse, ohne auf die Behörde zu warten.
Du wählst die Laufzeit. Ein Quotenjahr, zwei Jahre oder automatisch weiterlaufend – du entscheidest beim Anmelden.
25 € Freunde-Bonus. Für jede Person, die du wirbst.
Häufige Fragen zum neuen Vertragsmodell
Was ändert sich für mich, wenn ich schon Kund*in bin? An deinem laufenden Abtretungszeitraum ändert sich nichts. Welchen Zeitraum du vereinbart hast, siehst du in deinem Profil.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Fahrzeugschein hochladen? Nein. Solange sich an Halter*in und eFahrzeug nichts geändert hat, bleibt der hinterlegte Nachweis gültig.
Verlängert sich mein Abtretungszeitraum automatisch? Nur wenn du „Prämie jedes Jahr erhalten" gewählt oder das Prämien-Abo aktiviert hast. Sonst endet er zum vereinbarten Zeitpunkt.
Was kostet das Prämien-Abo? Nichts. Es ist kostenlos und du kannst es jederzeit wieder deaktivieren.
Kann ich meinen Zeitraum nachträglich verkürzen? Auf Anfrage kann der Abtretungszeitraum bis zum 15. Dezember eines Jahres auf das aktuelle Kalenderjahr beschränkt werden.
Kann ich die THG-Prämie rückwirkend beantragen? Nein. Ein Antrag für ein Quotenjahr ist nur bis zum 7. November des jeweiligen Jahres möglich.
Kann ich den Anbieter zwischen zwei Jahren wechseln? Ja. Jedes Quotenjahr ist ein eigener Vorgang. Wichtig ist nur, dass die Quote für das jeweilige Jahr nicht bereits anderweitig abgetreten wurde.
Was du jetzt tun solltest
Schau einmal in dein Profil. Dort steht, welchen Abtretungszeitraum du vereinbart hast und bis wann er läuft. Läuft er zum Jahresende aus, verlängere ihn gleich oder aktiviere das Prämien-Abo.
Und wenn du noch nicht registriert bist: Registrieren, Fahrzeugschein hochladen, fertig. Alles weitere übernehmen wir.
