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Schätzwerte für die THG-Quote: Große Änderung bei kleinen Fahrzeugen

WissensplattformTHG-QuoteSchätzwerte für die THG-Quote: Große Änderung bei kleinen Fahrzeugen
28.10.2026

Am 28. Oktober 2026 hat das Bundesumweltministerium neue Schätzwerte für den Energieverbrauch verschiedener Fahrzeugklassen veröffentlicht. Die Werte legen fest, wie viel Strom einem Elektrofahrzeug pro Jahr pauschal zugerechnet wird. Daraus (und anderen Faktoren) resultiert wie viel CO₂-Einsparung du mit deinem Fahrzeug über die THG-Quote geltend machen kannst – und damit auch, wie hoch deine THG-Prämie ausfällt. Die neuen Werte gelten ab 2027.

Die wichtigste Nachricht zuerst: Für Pkw bleibt der Pauschalwert bei 2.000 kWh pro Jahr. Für andere Fahrzeugklassen ändert er sich dagegen teils gewaltig, nach unten wie nach oben.

Inhaltsverzeichnis

Weniger für E-Motorräder, mehr für Kleinbusse und Nutzfahrzeuge

Bisher gab es nur sechs Pauschalwerte. Alles, was nicht Pkw, Nutzfahrzeug oder großer Bus war, wurde wie ein Pkw bewertet. Ob E-Motorrad, Leichtfahrzeug oder Kleinbus: Bei allen wurde von einem jährlich Verbrauch in Höhe von 2.000 kWh ausgegangen. Ab 2027 gibt es stattdessen einen allgemeinen Standardwert von 500 kWh und eigene Werte für sechs Fahrzeugklassen.

FahrzeugklasseBeispieleBisher (kWh/Jahr)Neu ab 2027 (kWh/Jahr)
M1 – PkwE-Auto2.0002.000 (unverändert)
L-Klassen – LeichtfahrzeugeE-Motorrad (L3e), dreirädriges Kfz (L5e), Quad oder Leichtfahrzeug (L7e)2.000500 (allgemeiner Standardwert)
Zulassungsfreie FahrzeugeE-Roller und Mopedautos bis 45 km/h mit Versicherungskennzeichen (z. B. L1e-B, L6e)keine Prämievoraussichtlich weiterhin keine Prämie
M2 – KleinbusseKleinbus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, bis 5 t2.0005.700
M3 – BusseLinien- und Reisebus, über 5 t72.00072.000 (unverändert)
N1 – leichte NutzfahrzeugeTransporter bis 3,5 t3.0004.300
N2 / N3 – mittlere und schwere NutzfahrzeugeLkw von 3,5 bis 12 t (N2) bzw. über 12 t (N3)20.600 / 33.40020.600 (unverändert) / 54.800

Leichtfahrzeuge: Ein E-Motorrad oder ein kleines Stadtfahrzeug verbraucht im Jahr deutlich weniger Strom als ein E-Auto. Statt 2.000 kWh werden ab 2027 500 kWh angerechnet, also nur noch ein Viertel. Einen eigenen Wert für die L-Klassen gibt es nicht: Sie fallen unter den neuen allgemeinen Standardwert, der für alle Fahrzeuge außerhalb der Pkw-, Bus- und Nutzfahrzeugklassen gilt.

Kleinbusse und Busse: Ein Kleinbus wurde bisher wie ein Pkw bewertet, obwohl er im Schnitt mehr fährt und verbraucht. Ab 2027 steigt der Wert von 2.000 auf 5.700 kWh. Bei großen Bussen bleibt es bei 72.000 kWh.

Nutzfahrzeuge: Auch hier wird mehr angerechnet. Transporter bis 3,5 t (N1) kommen auf 4.300 statt 3.000 kWh, schwere Lkw über 12 t (N3) auf 54.800 statt 33.400 kWh. Für mittelschwere Lkw (N2) bleibt es bei 20.600 kWh.

Quelle: Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.10.2026 (PDF). Die bisherigen Werte stammen aus der Bekanntmachung vom 28.08.2023.

Wie kommen die Schätzwerte zustande?

Der Schätzwert ist ein Durchschnittswert: So viel Strom verbraucht ein typisches Fahrzeug einer Klasse in einem Jahr. Wie viel dein eigenes Fahrzeug tatsächlich lädt, wird nicht gemessen.

Außerdem umfasst der Schätzwert nur den Strom, der schätzungsweise privat geladen wird, etwa an der Wallbox zu Hause. Denn für Strom aus öffentlichen Ladesäulen wird die THG-Quote nicht dir, sondern dem Betreiber der Ladesäule angerechnet.

Im Schätzwert stecken also drei Durchschnittsannahmen:

  1. Wie weit fährt ein typisches Fahrzeug dieser Klasse im Jahr? Ein Linienbus ist täglich viele Stunden unterwegs, ein Motorrad oft nur in der Saison.
  2. Wie viel Strom braucht es pro Kilometer? Ein leichtes Zweirad kommt mit einem Bruchteil des Stroms aus, den ein Bus benötigt.
  3. Wie viel davon wird privat geladen? Manche Fahrzeuge werden überwiegend zu Hause geladen, andere fast nur an öffentlichen Ladepunkten.

Multipliziert ergibt das den Schätzwert. Ein Rechenbeispiel für den Pkw: Etwa 14.000 km im Jahr bei rund 18 kWh pro 100 km ergeben gut 2.500 kWh. Üblicherweise wird angenommen, dass davon rund 80 % privat geladen werden. Das sind etwa 2.000 kWh und damit genau der Pauschalwert.

Festgelegt werden die Werte vom Bundesumweltministerium und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die zugrunde liegende Verordnung (38. BImSchV) schreibt nur vor, dass sie auf aktuellen Verbrauchsdaten beruhen müssen.

Die bisherigen Werte stammen aus dem Jahr 2023. Warum sie sich jetzt ändern, begründet die Bekanntmachung nicht. Naheliegend ist, dass es inzwischen deutlich mehr elektrische Leichtfahrzeuge, Kleinbusse und Nutzfahrzeuge gibt und damit auch bessere Daten zu ihrem Verbrauch.

Wie aus dem Stromwert die CO₂-Menge wird, die du verkaufen kannst, erklären wir hier: THG-Prämie einfach erklärt.

Ist das sinnvoll und gerecht?

Warum bekommt ein Pendler mit 30.000 km im Jahr und eigener Wallbox genauso viel THG-Prämie wie ein Kleinwagen, der öffentlich geladen und nur 5.000 km im Jahr bewegt wird? Gefahrene Strecken, Verbrauch und das Verhältnis von Wallbox- zu Ladesäulenstrom unterscheiden sich von E-Auto zu E-Auto stark, das gilt natürlich genauso für andere Fahrzeugklassen. Die Frage, wie fair solche Pauschalwerte sind, ist also berechtigt.

Hier lohnt sich eine anderes Szenario: Würde der Gesetzgeber eine individuelle Messung vorsehen, müssten deutlich mehr Daten erhoben werden, zum Beispiel gefahrene Strecken, Ladezeitpunkt, Lademengen, vielleicht sogar den Strommix, mit dem nachgeladen wurde. Das wäre administrativ, bürokratisch und auch in Sachen Datenschutz eine gigantische Herausforderung. Eine Pauschale je Fahrzeugklasse ist aus unserer Sicht ein pragmatischer Mittelweg zwischen Genauigkeit und Bürokratie.

Fahrzeugklassen genauer und vor allem getrennt vom Pkw betrachtet birgt hingegen kaum bürokratischen Mehraufwand. Darum begrüßen wir die Maßnahme, auch wenn wir den Ärger aller verstehen, die dadurch künftig weniger THG-Prämie erhalten. Ein E-Motorrad, das oft nur saisonal bewegt wird und dabei weniger verbraucht, ist aber nun einmal nicht mit einem vollelektrischen Pkw zu vergleichen – in Sachen Stromverbrauch, und damit auch in puncto CO₂-Einsparung.

Zusammengefasst: Was für die Änderung spricht …

  • Gleiches wird gleich bewertet: Dass ein E-Motorrad bisher genauso viel CO₂ geltend machen konnte wie ein E-Auto, war schwer zu begründen. Die THG-Quote soll echte Einsparungen belohnen und dieses Ansinnen wird jetzt besser erfüllt.
  • Kleinbusse und Nutzfahrzeuge bekommen, was sie leisten: Ein elektrischer Kleinbus oder Lkw ersetzt viel mehr Diesel als ein Pkw. Wenn das jetzt besser abgebildet wird, lohnt sich die Elektrifizierung im Nahverkehr, bei Shuttle-Diensten und in der Logistik noch stärker.
  • Glaubwürdigkeit des Systems: Je näher die Pauschalen an der Realität liegen, desto weniger Angriffsfläche bietet die THG-Quote als Instrument für den Klimaschutz.

… und wo die Pauschale an Grenzen stößt

  • Innerhalb einer Klasse gibt es große Unterschiede: Ein Pendler mit 30.000 km im Jahr bekommt denselben Wert wie jemand, der sein E-Auto kaum bewegt. Bei Leichtfahrzeugen reicht die Spanne vom E-Motorrad bis zum Leichtnutzfahrzeug für den Lieferverkehr.
  • Die Alternative wäre Messung: Den tatsächlich geladenen Strom (und dessen Herkunft) zu erfassen, wäre genauer. Dafür müssten aber Daten von Millionen Fahrzeugen erfasst und nachgewiesen werden. Die Pauschale hält die THG-Quote für Privatleute einfach: Einfach Fahrzeugschein auf Plattformen wie Geld für eAuto hochladen, fertig.

Unterm Strich ist die Pauschale der Preis dafür, dass jeder ohne großen Aufwand an der THG-Quote teilnehmen kann. Feiner nach Fahrzeugklassen zu unterscheiden, macht sie gerechter, ohne diesen Vorteil aufzugeben.

Was bedeutet das für dich?

Du fährst …Was sich ändert
ein E-Auto (Pkw)Der Schätzwert bleibt bei 2.000 kWh. Du musst nichts tun.
ein zulassungspflichtiges E-Motorrad oder LeichtfahrzeugAb 2027 werden nur noch 500 statt 2.000 kWh angerechnet. Bist du bei uns angemeldet, informieren wir dich umgehend über die Auswirkungen auf deine Prämie.
einen Kleinbus, Transporter oder schweren LkwAb 2027 wird mehr Strom angerechnet: 5.700 statt 2.000 kWh für Kleinbusse, 4.300 statt 3.000 kWh für Transporter, 54.800 statt 33.400 kWh für Lkw über 12 t. Melde dein Fahrzeug an, falls du es noch nicht getan hast.

Häufige Fragen

Ich habe schon einen Vertrag für 2026 und 2027. Was passiert jetzt? Gilt für das zweite Jahr ein neuer Schätzwert, passen wir die Vergütung im Verhältnis von altem zu neuem Wert entsprechend unserer AGB an. Sinkt dadurch deine Vergütung, sagen wir dir innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung per E-Mail Bescheid.

Bekomme ich für mein E-Auto 2027 weniger Geld? Am Schätzwert für Pkw ändert sich nichts. Weil die THG-Quote jährlich steigt, sinkt die angerechnete CO₂-Menge pro E-Auto leicht auf rund 700 kg. Die Höhe der Prämie ist aber abhängig von aktuellen Marktbedingungen und anderen Faktoren. Mehr dazu in unserem Artikel THG-Quote 2027: Was sich ändert und was das für dein eAuto bedeutet.

Wo finde ich die offiziellen Werte? In der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums im Bundesanzeiger vom 28.10.2026.

Egal ob Pkw. Lkw, Leichtfahrzeug oder Bus – hier anmelden für deine THG-Prämie
Autorenfoto: Frank Ritter

Frank