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Nein. Die THG-Prämie gibt es ausschließlich für reine Batterie-Elektrofahrzeuge. Hybride sind davon ausgenommen, und zwar alle Bauarten: Plug-in-Hybride, Vollhybride und Mild-Hybride. Daran ändert es nichts, wie groß die Batterie ist oder wie viele Kilometer das Fahrzeug rein elektrisch schafft.
Weil die THG-Quote den Strom vergütet, der fossilen Kraftstoff ersetzt, und nicht das Fahrzeug an sich. Die Anrechnung richtet sich nach der 38. BImSchV. Dort ist geregelt, dass pro reinem Batterieelektrofahrzeug, das im jeweiligen Verpflichtungsjahr zugelassen war, ein pauschaler Schätzwert anrechenbar ist.
Der entscheidende Begriff ist „rein". Das Verfahren arbeitet mit Pauschalen, nicht mit gemessenen Verbräuchen. Bei einem reinen eAuto lässt sich der ersetzte Kraftstoff pauschal abschätzen, weil das Fahrzeug ausschließlich elektrisch fährt. Bei einem Hybrid wäre jede Pauschale eine Erfindung, denn niemand weiß, welcher Anteil der Fahrleistung elektrisch zurückgelegt wurde. Genau deshalb sieht die Verordnung für diese Fahrzeuge keinen Wert vor.
An der Zulassungsbescheinigung Teil I, also deinem Fahrzeugschein. Dort ist die Kraftstoffart eingetragen. Steht dort ausschließlich „Elektro", handelt es sich um ein reines Batterie-Elektrofahrzeug und die Prämie steht dir zu. Ist zusätzlich ein Kraftstoff eingetragen, etwa Benzin oder Diesel, ist es ein Hybrid und damit ausgeschlossen.
Eine einfache Faustregel für den Alltag: Hat dein Fahrzeug einen Tankdeckel, bekommst du keine THG-Prämie.
Dann greift die Prämie ab dem Moment, in dem das eAuto auf dich zugelassen ist. Maßgeblich ist immer das einzelne Fahrzeug und das jeweilige Quotenjahr, nicht die Person. Du kannst sie also für dein künftiges eAuto beantragen, auch wenn du für den Hybrid davor nie etwas bekommen hast.
Das gilt übrigens auch für gebrauchte Fahrzeuge. Wie das genau abläuft, steht unter THG-Prämie für Gebrauchtwagen.
Bekomme ich die THG-Prämie für einen Plug-in-Hybrid? Nein. Auch Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, unabhängig von Batteriegröße und elektrischer Reichweite. Berechtigt sind ausschließlich reine Batterie-Elektrofahrzeuge.
Bekomme ich die THG-Prämie für einen Vollhybrid oder Mild-Hybrid? Nein. Diese Fahrzeuge laden ihre Batterie ohnehin nicht extern, ersetzen also keinen Kraftstoff durch Netzstrom. Sie sind ebenfalls ausgeschlossen.
Mein Plug-in-Hybrid fährt fast nur elektrisch. Zählt das nicht? Nein. Das Verfahren arbeitet mit Pauschalen pro Fahrzeug und nicht mit deinem tatsächlichen Fahrverhalten. Eine individuelle Fahrleistung kann nicht nachgewiesen und nicht angerechnet werden.
Gibt es einen Anbieter, der für Hybride zahlt? Nein. Die Beschränkung auf reine Batterie-Elektrofahrzeuge folgt aus der Verordnung und gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
Welche Fahrzeuge bekommen die Prämie stattdessen? Reine Batterie-Elektrofahrzeuge, und zwar nicht nur Pkw. Auch zulassungspflichtige Zweiräder, leichte Nutzfahrzeuge und Busse sind berechtigt. Für Zweiräder haben wir das unter THG-Prämie für eRoller zusammengefasst.
Wenn du ein reines eAuto fährst, kannst du direkt auf unserer Seite zur THG-Quote starten.
