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Die kurze Antwort: ein Dokument. Ein Foto oder Scan der ausgeklappten Vorderseite deines aktuellen deutschen Fahrzeugscheins, also der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Handyfoto reicht völlig, es muss kein Scan sein.
Für die Registrierung selbst brauchen wir davor nur deinen vollständigen Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Deine Kontodaten kommen erst dazu, wenn es an die Auszahlung geht.
Das klingt nach wenig, und genau das ist der Punkt. Die THG-Prämie hängt nicht daran, wie viel du fährst oder wo du lädst. Sie hängt an der Zulassung. Deshalb ist die Liste der Dinge, die du nicht einreichen musst, deutlich länger als die der Dinge, die du brauchst.
Kurz & Knapp: Registrierung: Name, E-Mail-Adresse, Passwort. Pro Fahrzeug: ausgeklappte Vorderseite des deutschen Fahrzeugscheins als Foto oder Scan. Kontodaten zur Auszahlung. Keine Kilometerstände, kein Stromverbrauch, keine Rechnungen. Nur rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung. Registrierung und Service sind kostenlos.
Was brauchst du für die Registrierung?
Drei Angaben: vollständiger Name, E-Mail-Adresse und ein Passwort, das du selbst festlegst. Mehr nicht. Du kannst dich sogar registrieren, bevor du überhaupt ein eFahrzeug hast.
Deine Bankverbindung brauchen wir erst zur Überweisung. Du trägst sie später in deinem Profil ein.
Welches Dokument brauchst du pro Fahrzeug?
Die ausgeklappte Vorderseite deines aktuellen deutschen Fahrzeugscheins. Nur diese eine Seite, nicht die Rückseite, und auch nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Auf diesem Dokument stehen die drei Angaben, die über deinen Antrag entscheiden. Erstens, wer als Halter eingetragen ist. Das ist das einzige Kriterium für die Anspruchsberechtigung. Zweitens die Fahrzeugklasse, denn sie bestimmt die Höhe deiner Prämie. Und drittens die Kraftstoffart, die „Elektro" lauten muss.
Wie das Hochladen in deinem Profil abläuft, zeigen wir dir Schritt für Schritt in unserer Anleitung zum Fahrzeugschein.
Was du ausdrücklich nicht nachweisen musst
Hier liegt das häufigste Missverständnis, und es kostet Menschen unnötig Zeit.
Du musst weder deinen Stromverbrauch noch deine gefahrenen Kilometer belegen. Deine eingesparten Emissionen werden gesetzlich auf Basis eines pauschalen Schätzwertes beim Umweltbundesamt beantragt. Eine individuelle Anpassung nach tatsächlicher Fahrleistung gibt es nicht. Wer 30.000 Kilometer im Jahr fährt, bekommt genauso viel wie jemand, dessen Fahrzeug überwiegend steht.
Und du brauchst weder Kaufvertrag noch Rechnung noch Leasingvertrag. Für den Anspruch zählt allein, wer im Fahrzeugschein als Halter steht.
Woran Anträge tatsächlich scheitern
Nach unserer Erfahrung liegt es fast nie an einem fehlenden Dokument, sondern an dem einen, das da ist.
Der häufigste Fall ist ein angeschnittenes Bild. Eine Ecke fehlt, und ausgerechnet dort steht eine der relevanten Angaben. Der zweithäufigste ist Unschärfe oder eine Spiegelung vom Blitz, sodass sich Zeichen nicht sicher lesen lassen. Der dritte ist die Rückseite statt der Vorderseite.
Praktisch heißt das: Fahrzeugschein ausklappen, flach auf den Tisch legen, gutes Tageslicht statt Blitz, von oben fotografieren, alle vier Ecken im Bild und keine Finger über den Angaben.
Sonderfälle, die häufig gefragt werden
Fahrzeug erst im Laufe des Jahres gekauft. Du bekommst trotzdem die volle Prämie. Entscheidend ist, dass du zum Zeitpunkt der Anmeldung auf unserer Plattform der Halter bist.
Gebrauchtes eAuto übernommen. Hier lohnt eine Rückfrage bei der vorherigen haltenden Person. Die THG-Quote kann pro Jahr und Fahrzeug nur einmal abgetreten werden. Wurde sie bereits registriert, greift dein Anspruch erst nach Ende dieses Abtretungszeitraums.
Du fährst, bist aber nicht Halter. Dann kannst du die Prämie nicht selbst bekommen. Du kannst die haltende Person aber über deinen persönlichen Einladungslink werben und dafür eine Werbeprämie erhalten.
Häufige Fragen zu den Unterlagen
Reicht ein Handyfoto oder muss es ein Scan sein? Ein Handyfoto reicht, solange es scharf ist und die ausgeklappte Vorderseite vollständig zu sehen ist.
Brauche ich die Rückseite der Zulassungsbescheinigung? Nein. Alle Angaben, die für die THG-Prämie zählen, stehen auf der Vorderseite.
Muss ich meine Bankverbindung angeben? Ja. Die Kontodaten brauchen wir zur Überweisung. Du trägst sie in deinem Profil ein.
Muss ich einen Kaufvertrag oder eine Rechnung einreichen? Nein. Für die THG-Prämie zählt allein die Zulassung, nicht der Kaufpreis und nicht die Eigentumsverhältnisse.
Mein eFahrzeug ist nicht in Deutschland zugelassen. Geht das trotzdem? Nein. Die gesetzliche THG-Quote beschränkt sich auf rein batterieelektrische eFahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und über eine Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen.
Ich habe einen Hybrid. Kann ich die Prämie bekommen? Nein. Nur rein batterieelektrische eFahrzeuge sind anspruchsberechtigt, auch wenn ein Plug-in-Hybrid überwiegend elektrisch gefahren wird.
Was kostet mich die Registrierung? Nichts. Registrierung und Service sind kostenlos.
Was du jetzt tun solltest
Hol deinen Fahrzeugschein, klapp ihn auf und mach ein Foto bei Tageslicht. Danach legst du dein Profil an und lädst das Bild hoch. Beides zusammen dauert keine fünf Minuten.
Um alles Weitere kümmern wir uns: Wir prüfen die Unterlagen, reichen sie beim Umweltbundesamt ein und vermarkten deine Quote. Welches Prämienmodell du möchtest, entscheidest du danach in deinem Profil.
Ein Datum solltest du dir noch merken: Ein Antrag für ein Quotenjahr ist nur bis zum 7. November des jeweiligen Jahres möglich.
Quellen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) Umweltbundesamt, zuständige Stelle für die Zertifizierung der eingesparten Emissionen
