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Die kurze Antwort: Anspruchsberechtigt ist, wer im Fahrzeugschein als Halter*in eingetragen ist. Für jedes rein batterieelektrische eFahrzeug im Fuhrpark gibt es einmal pro Quotenjahr eine THG-Prämie, 390 € für einen Pkw, 580 € für ein leichtes Nutzfahrzeug, 12.600 € für einen Bus. Du brauchst dafür pro eFahrzeug ein einziges Dokument, und der Stichtag ist der 7. November.
Damit ist der Rahmen gesteckt. Interessant wird es bei den Fragen, die im Fuhrparkmanagement tatsächlich auftauchen. Wem steht die Prämie bei Leasingfahrzeugen zu? Was gilt für Dienstwagen, die Mitarbeitende privat nutzen? Und wie viel Verwaltungsaufwand entsteht, wenn es nicht um fünf, sondern um fünfzig eFahrzeuge geht?
Über 12.000 eFahrzeuge von Kfz-Betrieben laufen bereits über unsere Plattform. Was dabei regelmäßig gefragt wird, steht in diesem Beitrag.
Kurz & Knapp: Anspruchsberechtigt ist, wer im Fahrzeugschein als Halter*in steht, nicht wer fährt. Nur rein batterieelektrische eFahrzeuge mit deutscher Zulassung. Hybride sind ausgeschlossen. Einmal pro eFahrzeug und Quotenjahr. Laufleistung und Ladeverhalten spielen keine Rolle. Pro eFahrzeug reicht die ausgeklappte Vorderseite des Fahrzeugscheins. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen bekommst du die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer. Antragsschluss ist der 7. November. Rückwirkend ist nichts möglich. Registrierung und Service sind kostenlos.
Wer bekommt die THG-Prämie im Unternehmen?
Es gibt genau ein Kriterium, und es steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Anspruchsberechtigt ist die Person oder das Unternehmen, das dort als Halter*in eingetragen ist. Wer das eFahrzeug tatsächlich bewegt, spielt dabei keine Rolle. Mitarbeitende, die ein eFahrzeug täglich fahren, aber nicht als Haltende eingetragen sind, können im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote nicht selbst profitieren.
Bei Leasingfahrzeugen lohnt sich deshalb ein Blick in den Fahrzeugschein, bevor du irgendetwas anderes tust. Üblicherweise wird die leasingnehmende Person als Halter*in eingetragen, also dein Unternehmen. Theoretisch kann dort aber auch die leasinggebende Person stehen, und das handhabt jede Leasinggesellschaft anders. Ein Abgleich mit deinem Fahrzeugbestand klärt das schnell.
Für Dienstwagen mit Privatnutzung gilt dasselbe. Ist das Unternehmen als Halter*in eingetragen, bleibt der Anspruch beim Unternehmen, unabhängig davon, wer den Wagen abends mit nach Hause nimmt.
Ein Punkt, der bei gebraucht übernommenen eFahrzeugen wichtig wird: Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr und eFahrzeug abgetreten werden. Hat die vorherige haltende Person das eFahrzeug bereits registriert, greift dein Anspruch erst, wenn deren Abtretungszeitraum geendet hat.
Wie hoch ist die Prämie je Fahrzeugklasse?
Die Höhe hängt allein an der Fahrzeugklasse aus dem Fahrzeugschein. Nicht am Kaufpreis, nicht an der Batteriegröße, nicht an der Laufleistung. Ein Transporter, der täglich im Einsatz ist, bringt genauso viel wie einer, der überwiegend steht. Besonders deutlich wird der Unterschied bei Lkw und Bussen, wo die Prämie ein Vielfaches eines Pkw beträgt.
Alle Werte sind Nettobeträge. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen bekommst du zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % ausgezahlt und in der Gutschrift ausgewiesen.
| Fahrzeugklasse | Was das ist | Garantiepreis | Expresspreis |
|---|---|---|---|
| M1 | Pkw | 390 € | 340 € |
| N1 | Leichtes Nutzfahrzeug | 580 € | 505 € |
| N2 | Lkw, mittelschwer | 3.600 € | 3.100 € |
| N3 | Lkw, schwer | 5.840 € | 5.090 € |
| M3 | Bus | 12.600 € | 11.100 € |
Garantie, Express oder Risiko: Was passt zum Fuhrpark?
Du legst dich bei der Anmeldung noch nicht fest und entscheidest für jedes eFahrzeug einzeln. Wie sich die Prämienmodelle im Detail unterscheiden, haben wir gesondert aufgeschrieben.
Der Garantiepreis ist ein fester Betrag, unabhängig von Preisschwankungen. Für Fuhrparks ist das meist die sinnvollste Wahl, weil sich damit planen lässt. Du weißt beim Einreichen, was am Ende auf dem Firmenkonto landet.
Die Expressauszahlung liegt etwas darunter, dafür ist das Geld innerhalb von maximal sieben Tagen nach der Beantragung da. Wir gehen dafür in Vorkasse und warten die Zertifizierung nicht ab. Das ist interessant, wenn der Betrag noch ins laufende Geschäftsjahr soll.
Der Risikopreis sind 90 % des tatsächlich erzielten Marktpreises. Den Marktpreis teilen wir dir zum Verkaufszeitpunkt transparent mit, die bisherige Entwicklung kannst du jederzeit nachlesen. Der Risikopreis kann über dem Garantiepreis liegen und er kann darunter liegen. Wer das für eine ganze Flotte wählt, trifft eine unternehmerische Entscheidung und keine reine Verwaltungsfrage.
Du kannst die Modelle mischen. Nichts spricht dagegen, den Großteil der Flotte auf Garantie zu setzen und einzelne eFahrzeuge anders zu behandeln. Ein Wechsel innerhalb des laufenden Jahres ist allerdings nicht möglich. Für das jeweils nächste Jahr passt du das Prämienmodell in der Fahrzeugübersicht in deinem Profil an.
Was musst du einreichen?
Weniger, als die meisten erwarten.
Für die Registrierung brauchen wir deinen vollständigen Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Bei einem Firmenprofil kommen steuerrelevante Angaben dazu, also ob dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, sowie Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer. Darauf basiert die Gutschrift, die wir auf die Firmenadresse ausstellen.
Pro eFahrzeug brauchst du dann genau ein Dokument: ein Foto oder einen Scan der ausgeklappten Vorderseite des aktuellen deutschen Fahrzeugscheins. Worauf es dabei ankommt, zeigen wir Schritt für Schritt beim Hochladen des Fahrzeugscheins. Die Kontodaten für die Auszahlung kannst du später im Profil ergänzen.
Nicht nötig sind Rechnungen, Leasingverträge, Kilometerstände oder Ladenachweise. Die eingesparten Emissionen werden gesetzlich auf Basis eines pauschalen Schätzwertes beim Umweltbundesamt beantragt. Eine individuelle Anpassung nach gefahrenen Kilometern oder verbrauchtem Strom gibt es nicht.
Der häufigste Grund für eine Rückfrage ist deshalb auch kein fehlendes Dokument, sondern ein unbrauchbares Foto. Eine abgeschnittene Ecke, eine Spiegelung vom Blitz, ein Finger über den Angaben. Bei fünf eFahrzeugen fällt das kaum ins Gewicht, bei fünfzig kostet es Zeit.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Vom Hochladen bis zum Geld auf dem Konto vergehen im Regelfall rund zwölf Wochen. Der Ablauf besteht aus drei Schritten, die wir in einem eigenen Beitrag zur Auszahlungsdauer genauer erklären.
Zuerst die Einreichung. Wir sammeln alle Anträge bis zum Monatsende und reichen sie jeweils zum Monatsbeginn beim Umweltbundesamt ein. In den Folgejahren erfolgt die Einreichung immer zum 1. Januar.
Dann die Prüfung durch das Umweltbundesamt. Hier sind wir von der Bearbeitungsdauer der Behörde abhängig, ein konkretes Datum können wir deshalb nicht zusagen.
Zuletzt Vermarktung und Auszahlung. Nach der Zertifizierung vermarkten wir die Quote schnellstmöglich und zahlen innerhalb von 21 Tagen aus.
Entscheidend für die Planung ist der Stichtag: Ein Antrag für ein Quotenjahr kann nur bis zum 7. November des jeweiligen Jahres gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Was bis dahin nicht eingereicht ist, ist für dieses Quotenjahr verloren.
Kfz-Betriebe: die Branchenlösung mit dem ZDK
Wenn dein Betrieb nicht nur einen eigenen Fuhrpark hat, sondern auch eFahrzeuge verkauft oder Ladesäulen betreibt, gibt es dafür eine eigene Lösung.
Gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe haben wir seit Ende 2021 eine Branchenlösung für Kfz-Betriebe erarbeitet, inklusive rechtssicherer Vertragsdokumente. Damit deckst du drei Bereiche ab: deine Eigenzulassungen, deine Ladesäulen und die THG-Prämie als Zusatzgeschäft für deine Kund*innen.
Bei der Agent-Lösung lädst du die Fahrzeugscheine selbst hoch. Bei der Affiliate-Lösung registrieren sich deine Kund*innen über deinen Link selbst, und du bekommst eine Provision. Passendes Werbematerial stellen wir bereit.
Über zwei Millionen Euro haben wir auf diesem Weg bereits an Kfz-Betriebe ausgezahlt.
Häufige Fragen zur THG-Prämie für Flotten
Können wir mehrere eFahrzeuge über ein Konto beantragen? Ja. Ist bei allen eFahrzeugen dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen als Halter*in eingetragen, fügst du jedes weitere eFahrzeug einfach in deinem Profil hinzu.
Wer bekommt die THG-Prämie bei Leasingfahrzeugen im Fuhrpark? Wer im Fahrzeugschein als Halter*in eingetragen ist. Üblicherweise ist das die leasingnehmende Person, also dein Unternehmen. Theoretisch kann dort auch die leasinggebende Person stehen, das handhabt jede Leasinggesellschaft anders.
Bekommen wir die Prämie auch für Hybride im Fuhrpark? Nein. Nur rein batterieelektrische eFahrzeuge mit deutscher Zulassung sind anspruchsberechtigt.
Wie wird die Umsatzsteuer behandelt? Die beworbenen Prämien sind Nettowerte. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen bekommst du zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % und eine entsprechend ausgewiesene Gutschrift.
Müssen wir das ganze Jahr über Halterin bleiben? Nein. Entscheidend ist, dass ihr zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Plattform Halterin des eFahrzeugs seid. Verkauft ihr später, bekommt ihr für den abgetretenen Zeitraum trotzdem die volle Prämie. Ihr müsst die neue haltende Person aber darüber informieren, dass die Quote bereits abgetreten wurde.
Sind die Prämien für den Fuhrpark steuerpflichtig? Gehören die eFahrzeuge zum Betriebsvermögen, sind die THG-Prämien Betriebseinnahmen und damit Teil des steuerpflichtigen Gewinns. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zur Versteuerung der THG-Prämie. Steuerliche Fragen sind individuell, deshalb besprich das bitte mit deiner Steuerberatung. Wir nehmen keine steuerliche Beratung vor.
Was kostet uns der Service? Nichts. Registrierung und Service sind kostenlos. Wir arbeiten erfolgsbasiert und finanzieren uns anteilig am erzielten Vermarktungserlös.
Was du jetzt tun solltest
Der erste Schritt kostet zehn Minuten: Geh deinen Fahrzeugbestand durch und prüfe bei jedem eFahrzeug, wer im Fahrzeugschein als Halter*in steht. Damit weißt du sofort, für welche eFahrzeuge dein Unternehmen anspruchsberechtigt ist und bei welchen Leasingfahrzeugen sich eine Rückfrage bei der Leasinggesellschaft lohnt.
Danach legst du ein Firmenprofil an und lädst die Fahrzeugscheine hoch. Um Zertifizierung und Vermarktung kümmern wir uns.
Und behalte den 7. November im Blick. Wer die Frist verpasst, bekommt für dieses Quotenjahr keine Prämie mehr, und zwar für jedes eFahrzeug im Bestand.
Quellen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) Umweltbundesamt, zuständige Stelle für die Zertifizierung der eingesparten Emissionen
